Auszug - Absolutes Haltverbot auf der Neuköllner Straße
Das Bezirksamt wird ersucht, sich für folgende Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einzusetzen:
Das absolute Haltverbot auf der Ostseite der Neuköllner Straße (Fahrtrichtung Norden) vor der Einmündung der Stubenrauchstraße wird in seiner Länge verdoppelt (d. h. eine Laternenlänge weiter zurück).
Das bisher (von 6.00 bis 9.00) zeitlich begrenzte absolute Haltverbot in der davor liegenden Strecke wird auf die Zeit von 6.00 bis 10.00 Uhr ausgedehnt, gilt dafür aber erst von der Laterne Nr. 64 an.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau wird einstimmig zugestimmt.
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