Auszug - Nachwahl von Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten  

 
 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 07.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0048/XIX Nachwahl von Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR LieckeLiecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln

 

für das bisherige ordentliche Mitglied

beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. (jetzt: Diakonie Simeon gGmbH)

Frau Doris Laaß-Schweinfurth

 

als ordentliches Mitglied

 

Herrn Mathias Düring

Götzstr. 56

12099 Berlin,

der als Sozialarbeiter bei der Diakonie Simeon gGmbH tätig ist

 

und

 

für das bisherige stellvertretende Mitglied

beim Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree e.V. (jetzt: Diakonie Simeon gGmbH)

Herr Mathias Düring

 

als stellvertretendes Mitglied

 

Frau Dagmar Witzerstorfer

Strassmannstr. 5

10249 Berlin

die als Fachbereichsleiterin bei der Diakonie Simeon gGmbH tätig ist.

 

 

Begründung:

Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige ordentliche Mitglied, Frau Doris Laaß-Schweinfurth, verstorben ist.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 35 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958

 

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958.

 

§ 35

Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet.

(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

(3) Der Beirat besteht aus

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt

(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirates.

 

Der Vorlage zur Wahl wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, 2 Stimmen der PIRATEN und Stimmen der LINKEN bei 2 Enthaltungen der PIRATEN zugestimmt.


  Beschluss: 07.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung gewählt
Termingerecht am 07.12.2011 realisiert Verantwortlich:
BA/Soz  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 07.12.2011  
Vermerk:

 
 

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