Auszug - Eltern haften für ihre Kinder
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Die Beschlussvorlage lautet:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die entstehenden Kosten für Feuerwehr-, Polizei- und Rettungseinsätze betrunkener Jugendlicher den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus soll ein wesentlicher Eigenanteil für die Behandlungskosten von den Sorgeberechtigten eingefordert werden.
Herr Khalil fasst die Forderung kurz zusammen: „Die Eltern sollen zahlen!“ Frau BzStR Vonnekold hält den Antrag „nicht wirklich für zielführend“. Es sei besser, die Eltern zu sensibilisieren. Sie verweist auf die positiven Erfahrungen mit der „Soko Suff“ und der Tätigkeit von Frau Früh, die für das Jugendamt Neukölln gezielt Eltern anspricht, deren Kinder alkoholauffällig geworden sind.
Frau Pohl lehnt den Antrag mit der Begründung einer Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung ab. Frau Heinemann, Herr Rühlmann und Herr Posner sprechen sich ebenfalls gegen den Antrag aus.
Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.
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