Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
Datum: Mi, 01.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokoll der 18. Sitzung      
Ö 2  
Kinderlärm - ja bitte!  
Enthält Anlagen
0908/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. April 2009 ist das Bezirksamt ersucht worden, sich dafür einzusetzen, dass über den Rat der Bürgermeister das Berliner Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden.

 

Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 

Als maßgebliche Behörde ist hierzu die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bereits mit dem RdB-Beschluss Nr.R-514/2009 vom 16.04.2009 aufgefordert worden, eine entsprechende Klarstellung im LImSchG Berlin bzw. in der AV LImSchG für eine größere Rechtssicherheit im Umgang mit Bolzplätzen und ähnlichen Spiel- und Sportgelegenheiten für Kinder und Jugendliche im Freien sowie auf eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Belange von spielenden Kindern und Jugendlichen im Immissionsschutzrecht hinzuwirken.

 

Auf der 32. RdB-Sitzung am 18.06.2009 nimmt der RdB die nachfolgende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Senatorin Lompscher zur Kenntnis:

 

„Gegenwärtig werden die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin grundlegend überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird auch das Thema „Geräusche durch Kinder“ aufgegriffen. Dabei wird noch deutlicher als bisher die soziale Adäquanz kindlicher Lebensäußerungen herausgestellt. Die Bewertung von Geräuschen, die durch den Betrieb von Bolzplätzen verursacht werden, ist ebenfalls Gegenstand der Überarbeitung.

 

Diese wird die spezifischen Bedürfnisse spielender Kinder einerseits und die berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohner von Bolzplätzen andererseits angemessen berücksichtigen.

 

Bei der Überarbeitung der Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin werden die Bezirke auf der Fachebene eingebunden. Der Rat der Bürgermeister erhält gemäß § 14 Abs. 1 Satz AZG vor dem Erlass der überarbeiteten Ausführungsvorschriften die Gelegenheit zur Stellungnahme.“

 

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

   
    03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.10 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Berliner Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsä

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Berliner Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz wird einstimmig zugestimmt.

   
    11.02.2009 - Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
    Ö 3 - überwiesen
    Drucksache 0908/XVIII: Herr Hiller weist den Antrag zurück (für verhaltensbedingten Lärm ist das Ordnungsamt zuständig)

Drucksache 0908/XVIII: Herr Hiller weist den Antrag zurück (für verhaltensbedingten Lärm ist das Ordnungsamt zuständig).

 

   
    18.02.2009 - Ältestenrat
    N 3.2 - überwiesen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    01.04.2009 - Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt

Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt. In der Diskussion wird festgestellt, dass der Antrag unpräzise formuliert ist. Es wird nicht benannt, welcher Lärm von welchen Kindern/ Jugendlichen in welchen Situationen verursacht wird. Herr Büge weist ausdrüchlich darauf hin, dass nur konkret formulierte Anträge zielführend seien.

 

Der Antrag wird folgendermaßen neu formuliert und die Änderungen einstimmig angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Landesimmissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmimmissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 

   
    29.04.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über der Rat den Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Landesemissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der FDP zugestimmt.

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Nächste Sitzung: 6. Mai 2009      
               
 
 

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