Herr Eichholz
weist darauf hin, dass der Antrag zur Mitberatung auch in den Ausschuss für
Naturschutz und Grünflächen überwiesen wurde. Da dessen Beschlussempfehlung
noch nicht vorliegt, kann heute insoweit nur eine erste Vorabberatung, jedoch
keine Beschlussfassung erfolgen.
Herr Liecke
erläutert, dass Intention des Antrages der Wunsch nach einem umweltfreundlichen
Handeln des Bezirksamtes ist. Die Frage ist jedoch, wie das Bezirksamt dessen
Realisierbarkeit einschätzt.
Herr
Buschkowsky weist zunächst darauf hin, dass das Bezirksamt die Intention des
Antrages natürlich teilt. Fahrzeuge für das Ordnungsamt und der Dienstwagen des
Bezirksbürgermeisters werden allerdings nicht gekauft, sondern für 12 Monate
geleast. Insoweit kann das Bezirksamt nur auf handelsübliche Modelle
zurückgreifen. Da im Kurzleasingbereich die Raten recht günstig sind, würden
sich Veränderungen technischer Art zur Umstellung auf umweltfreundliche
Treibstoffe nicht rentieren. Der Umbau wäre schätzungsweise doppelt so hoch wie
die jährliche Leasingrate.
Beim
Facility-Management gibt es drei Nutzfahrzeuge. Der Pritschen- und der
Werkstattwagen sind acht Jahre alt und der Bus vier Jahre. Ein Umbau im
laufenden Betrieb ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Eventuell könnte bei
einer Neuanschaffung ein Modell mit umweltfreundlichen Treibstoffen in Erwägung
gezogen werden.
Herr Wittke
erläutert, dass im privaten Bereich bei der Anschaffung von Pkw die
Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht. Diesem Primat sollte auch die
öffentliche Verwaltung folgen.
Auf Hinweis
von Herrn Liecke, dass geprüft werden könnte, ob Fahrzeuge mit
umweltfreundlichen Treibstoffen auch im Kurzleasingbereich verfügbar sind,
schlägt Frau Dr. Stelz vor, dass der Antrag wie folgt ergänzt werden könnte:
Das
Bezirksamt wird gebeten, alle seine Leasingfahrzeuge oder neuanzuschaffenden
Fahrzeuge auf umweltfreundliche Treibstoffe, wie Wasserstoff, Erdgas, Hybrid
oder reine Elektromotore umzustellen, soweit angeboten und wirtschaftlich
vertretbar.
Die
Fraktionen des SPD und der Grauen signalisieren, dass sie dem Antrag mit dieser
Ergänzung zustimmen könnten.
Der Antrag
wird bis zum Vorliegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz
und Grünflächen v e r t a g t .