Auszug - Energetische Betrachtungen der bezirklichen Liegenschaften
Herr Debudaj weist nochmals auf die Notwendigkeit hin, aufgrund des gravierenden Anstiegs der Energiekosten und im Zusammenhang mit den staatlich geforderten Energieausweisen eine Transparenz zu schaffen, die es ermöglicht, Energieverschwendung in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Neuköllns aufzudecken. Herr Nitsche erklärt, dass es erst seit Implementierung des bezirklichen Facility Management möglich ist, den Energieverbrauch der Liegenschaften zu erfassen und auszuwerten. Weiter berichtet er, dass jetzt unter Berücksichtigung der Gebäudedaten in Verbindung mit dem Energieverbrauch notwendige Maßnahmen zur Gebäudesanierung konzipiert und mit Hilfe der Sanierungsprogramme (Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm SSSP, Umweltentlastungsprogramm UEP, Ganztagsgrundschulprogramm IZBB) und dem Einsatz von Bauunterhaltungsmitteln effektiv umgesetzt werden können. Das Thema Energieeinsparungen hat in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert und wird auch in Zukunft ein Schwerpunktthema des bezirklichen Gebäudemanagements darstellen. Zur Erschließung möglicher Einsparpotenziale wurde vom Energiemanagement ein Maßnahmengesamtkatalog aufgestellt, der die folgenden Punkte enthält: · Reduzierungen der Fernwärmeanschlussleistungen; · technische Erneuerungen der Heizkesselanlagen; · Erneuerungen der regeltechnischen Anlagen (und verstärkter Einsatz der Gebäudeleittechnik); · Reduzierungen der Gasanschlussleistungen; · Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlagen und Reduzierung der Pumpenleistungen; · Reduzierung der Warmwasserspeichermengen; · Erneuerungen der Fensteranlagen; · Erneuerungen und Verbesserung einzelner Gebäudebauteile und wärmetechnischer Verbesserungen der gesamten Gebäudehüllen. Die Realisierung dieser Maßnahmen wird auf Grund des knappen Budgets allerdings nur schrittweise und aus Wirtschaftslichkeitsgründen auch nur im Rahmen von Erneuerun- gen erfolgen können. Herr Nitsche gibt im Hinblick auf die erst seit kurzem mögliche Datenauswertung den Hinweis, dass ein Zwischenbericht bis Oktober 2008 nur schwer zu erstellen wäre und nur eine geringe Aussagekraft hätte. Herr Blesing pflichtet dem bei und nachdem auch Frau Schumacher sich für den Verzicht eines Zwischenberichts auspricht, schlägt Herr Debudaj vor, dass der Ausschuss zukünftig halbjährlich mit einem Bericht informiert wird. Mit den folgenden Änderungen Zwischenergebnisse sind im zuständigen Ausschuss halbjährlich einzureichen und die Streichung des Satzes: „Ein vorläufiges Ergebnis ist bis zum Oktober 2008 dem Ausschuss vorzulegen.“ wird der
Antrag bei sechs Ja-Stimmen und neun Enthaltungen angenommen. |
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