Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 08.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Neu- und Erweiterungsbauten Juni 2008      
Ö 2  
Ein Denkmalbeirat für Neukölln  
Enthält Anlagen
0567/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen.

 

Der Denkmalbeirat wird gebildet von

 

§       zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

§       je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

§       zwei bis drei unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen. Der Denkmalbeirat tagt nach Bedarf auf Wunsch eines Mitgliedes, mindestens jedoch halbjährlich.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich:

§       der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude und Anlagen,

§       der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

§       der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen sowie das BA von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet. Nach spätestens 3 Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

Der BVV ist jährlich zu berichten.

Der BVV ist erstmalig bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 

   
    23.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.16 - überwiesen
    Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen

Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen.

 

Der Denkmalbeirat wird gebildet von

 

§            zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

§            je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

§            zwei bis drei unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen. Der Denkmalbeirat tagt nach Bedarf auf Wunsch eines Mitgliedes, mindestens jedoch halbjährlich.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich:

§            der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude und Anlagen,

§            der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

§            der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen sowie das BA von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet. Nach spätestens 3 Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

Der BVV ist jährlich zu berichten.

Der BVV ist erstmalig bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    08.04.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 3 - vertagt
    Dieses Gremium soll der Koordinierung des amtlichen Denkmalschutzes mit externen und Initiativen dienen

Dieses Gremium soll der Koordinierung des amtlichen Denkmalschutzes mit externen und Initiativen dienen. Herr Biele führt allerdings weiter aus, dass die im Antrag aufgeführten Personen zahlenmäßig reduziert werden müssen. Es sollen keine Entscheidungen getroffen, sondern lediglich eine Beraterfunktion ausgefüllt werden.

 

Herr Wittke hakt hier nach und sieht ein Grundproblem in der unklaren Funktion des Gremiums mit unkalkulierbaren Kosten. Er sieht hier außerdem einen unnötigen Aufbau von Bürokratie. Herr Koglin ist bezüglich des Aufbaus von unnötigen bürokratischen Strukturen ähnlicher Ansicht, zudem würde der Ausschuss für Stadtentwicklung sich seiner Position/Macht berauben.

 

In Kenntnis des Diskussionsstandes bittet Herr Biele den Antrag zurück zu stellen

   
    08.07.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - im Ausschuss zurückgezogen
    Herr Biele zieht den Antrag zurück

Herr Biele zieht den Antrag zurück.

 

   
    24.09.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen.

 

Der Denkmalbeirat wird gebildet von

 

§            zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

§            je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

§            zwei bis drei unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen. Der Denkmalbeirat tagt nach Bedarf auf Wunsch eines Mitgliedes, mindestens jedoch halbjährlich.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich:

§            der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude und Anlagen,

§            der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

§            der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen sowie das BA von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet. Nach spätestens 3 Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

Der BVV ist jährlich zu berichten.

Der BVV ist erstmalig bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3  
B-Plan XIV (Lipschitzallee) - zur Beschlussfassung -      
Ö 4  
B-Plan 185 cba (Erweiterung Zürich-Grundschule) - zur Beschlussfassung -      
Ö 5  
B-Plan XIV-91 c (Gradestraße/Tempelhofer Weg - Süd) - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -      
Ö 6  
B-Plan 8-29 (Gradestraße/Tempelhofer Weg - Nord) - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)      
Ö 7  
B-Plan XIV/166 (Moosrosenstraße) - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Protokoll der 17. Sitzung      
Ö 11  
Nächste Sitzung: 10.07.2008      
               
 
 

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