Frau Sambefski (Fraktion Die Linke) reicht hier einen Änderungstext zum Antrag ihrer Fraktion ein. Der Antrag lautet nunmehr wie folgt:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Haushaltsplans 2024/2025 folgende Änderungen vorzunehmen:
Aus den Titeln 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in den Kapitel 3300 (Bürgermeister) werden Mittel auf die folgenden Titel umgelegt:
- Titel 67139 (Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.400.000 Euro (+195.000 Euro)
- Titel 68466 (Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.785.000 Euro (+136.000 Euro)
- Titel 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz): Erhöhung des Ansatzes in 2024 und 2025 auf 1.500.000 Euro (+100.000 Euro)
Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Es folgt eine längere Diskussion im Ausschuss über die Intention des Antrages und die Möglichkeiten des Jugendhilfeausschusses, inwieweit dieser einen solchen Antrag überhaupt beschließen kann. Herr Eick (Personalwirtschaft im Steuerungsdienst) erklärt für den Steuerungsdienst des Bezirksamtes hierzu, dass aus Sicht der Verwaltung rechtliche und praktische Bedenken bestehen. Zum einen erfolgt die Ansatzbildung in Kapitel/Titel 3300/42801 nach verbindlichen Vorgaben des Landes Berlin, und zum anderen dienen die Mittel zur Finanzierung insbesondere des Bestandspersonals, gegenüber dem wir als Bezirksamt Neukölln arbeitsvertragliche Pflichten unabhängig der haushalterischen Lage zu erfüllen haben.
Herr Stemmermann spricht sich mit Verständnis für das Anliegen des Antrages für die Fraktion Die Grünen gegen den Antrag aus und verweist darauf, dass es im Bezirkshaushaltsplan nichts umzuverteilen gibt. Der vorliegende Antrag müsste eigentlich im Haushaltsausschuss thematisiert werden. Frau Jahke erklärt, dass auch die Fraktion der SPD gegen den Antrag stimmen wird.
Herr Bucksmaier (HVD Berlin–Brandenburg) erklärt, dass dem Antrag aus jugendpolitischer Perspektive zugestimmt werden müsste, da zu viel Geld im Bereich Jugend fehlt.
Frau Bruker (Fraktion Die Grünen) erklärt, dass statt der Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Linken eher ein Zeichen gegenüber dem Senat gesetzt werden müsste, dass mehr Geld für den Jugendbereich benötigt wird. Es kann nicht die Lösung sein sich im Bezirkshaushalt gegenseitig das Geld wegzunehmen.
Für die Fraktion der Grünen bringt Herr Stemmermann einen eigenen Antrag mit dem Titel ‚Neuköllns Jugend(arbeit) braucht mehr Geld!‘ zum Tagesordnungspunkt ein, der nach erfolgter kleinerer Änderung in folgender Version zur Abstimmung steht:
Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln stellt fest, dass die Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf für die Jahre 2024 und 2025 dem Bedarf nicht entsprechen. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung in Neukölln wurde bereits durch verschiedene Stellungnahmen, insbesondere durch die AGen78, im Kontext der Haushaltsberatung betont. Von schulbezogener Sozialarbeit bis zur Familienförderung. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der genannten Stellungnahmen an den Jugendhilfeausschuss. Gleichzeitig nimmt der Jugendhilfeausschuss zu Kenntnis, dass der gesamte Haushalt von Neukölln nicht ausreichend finanziert ist. Deshalb appelliert der Jugendhilfeausschuss an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die Bedarfe der Bezirke, insbesondere im Bereich Jugend, in den Haushaltsberatungen erneut in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt gebeten, die Forderung nach einer ausreichenden Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und Familienförderung - auch in den Bezirken - an den Senat zu tragen. Wenn Neukölln die gesetzlichen Vorgaben aus dem Familienfördergesetz und dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz erfüllen soll, braucht es endlich eine angemessene Finanzierung.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linken in der nunmehr geänderten Fassung. Bei vier Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und ohne Enthaltung wird der Antrag im Ausschuss abgelehnt.
Es folgt anschließend ein Antrag auf eine Änderung im Antrag der Fraktion Die Grünen, die mit neun Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und bei drei Enthaltungen angenommen wird. In der Abstimmung über den nunmehr geänderten Antrag der Fraktion Die Grünen wird der Antrag bei neun Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und drei Enthaltungen vom Ausschuss angenommen.