Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Datum: Mo, 20.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 20. und 21. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung      
Ö 3.1  
der Stabstelle Dialog & Zukunft      
Ö 3.2  
der Nachhaltigkeitsbeauftragten      
Ö 3.3  
des Europabeauftragten      
Ö 3.4  
des Klimaschutzbeauftragten      
Ö 4  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
1011/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen 1.022.842.116,90 Euro

Summe der Ist-Ausgaben 1.022.842.116,90 Euro

Kassenmäßiges Jahresergebnis 0,00 Euro

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen.

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.02.2023). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des großen Umfangs über 261 Seiten wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Dieser ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden.

 

Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2022 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk.

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2022.

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2023

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    18.10.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen 1.022.842.116,90 Euro

Summe der Ist-Ausgaben 1.022.842.116,90 Euro

Kassenmäßiges Jahresergebnis 0,00 Euro

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen.

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.02.2023). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des großen Umfangs über 261 Seiten wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Dieser ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden.

 

Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2022 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk.

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2022.

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2023

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Vorlage zur Beschlussfassung wird über die Konsensliste in den Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit überwiesen.

   
    20.11.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Erstmalig mit diesem Jahresabschluss wurde das erwirtschaftete Jahresergebnis 2022 von 8.899.802 € in die Ergebnisrücklage überführt, sodass das kassenmäßige Jahresergebnis, wie in der Bezirkshaushaltsrechnung 2022 ausgewiesen, ausgeglichen ist (0 €). Die Verwendung der Ergebnisrücklage ist zur Nachholung insbes. der Schulbauunterhaltung in 2023-2025 geplant, da Neukölln in der Vergangenheit die Leitlinie der Senatsverwaltung nicht erfüllt hat.

 

Die Drucksache wird mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, Grünen und CDU bei Enthaltungen der Fraktionen der Linken und AfD angenommen.

   
    13.12.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen 1.022.842.116,90 Euro

Summe der Ist-Ausgaben 1.022.842.116,90 Euro

Kassenmäßiges Jahresergebnis 0,00 Euro

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen.

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.02.2023). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des großen Umfangs über 261 Seiten wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Dieser ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden.

 

Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2022 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk.

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2022.

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2023

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU, der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen.

Ö 5  
Erhalt der Rathauskantine  
Enthält Anlagen
0996/XXI  
Ö 6  
Neuausschreibung der Kantine im Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
1000/XXI  
Ö 7  
Antisemitismus in Neukölln  
Enthält Anlagen
1001/XXI  
Ö 8  
Tarifmittelsteigerungen in den Haushaltsberatungen auf Landesebene berücksichtigen  
Enthält Anlagen
1030/XXI  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung am 18. Dezember 2023      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen