Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe Britzer Garten einzusetzen.
Begründung: Die Wartezeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind an dieser Ampel - insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten - unverhältnismäßig lang. Häufig überqueren daher Wartende die Straße aus diesem Grund bei roter Ampel. Ebenfalls sind die Ampeln beidseitig der Insel nicht synchron geschaltet und zwingen Überquerende häufig zu langen Wartezeiten auf der Insel. Das an einem Übergang, der von Schüler*innen der Wetzlar Schule (Grundschule) und der Schule an der Windmühle genutzt wird. Zudem ist dieser Übergang auf dem direkten Weg zum Eingang des Britzer Garten. Nutzer*innen des Hochspannungswegs müssen den Buckower Damm an dieser Ampel überqueren. Es ist daher sinnvoll diese Ampelschaltung zugunsten der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen anzupassen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe des Britzer Gartens einzusetzen.
Das Bezirksamt hat sich daraufhin mit einem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine wohlwollende Prüfung der beiden Anliegen gebeten. Inzwischen liegt die Antwort der SenUMVK vor.
Demnach plant die SenUMVK eine Modernisierung der Lichtsignalanlage. Die SenUMVK sagt zu, in deren Rahmen eine mögliche Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
In Bezug auf die Ampelschaltung wird erläutert, dass die Grünphasen der zwei Ampeln beidseits des Mittelstreifens bereits zeitlich aufeinander abgestimmt sind, sofern eine Bedarfstaste an einer Straßenseite betätigt wird. Im Zuge der anstehenden Modernisierung der Anlage sind jedoch Verbesserungen vorgesehen. So sollen die Überquerungszeiten möglichst verlängert und die Grünzeiten der beiden Fußgängerampeln so koordiniert werden, dass die Überquerung des gesamten Buckower Damms generell innerhalb einer Schaltung möglich ist. Allerdings wird sich dies auch zukünftig auf eine Laufrichtung beschränken: Wird an einer Straßenseite über die Bedarfstaste der Fußgängerampel eine Grünphase angefordert, so wird zunächst die näher gelegene Ampel grün. Die Grünphase der Ampel auf der anderen Seite des Mittelstreifens beginnt dann erst etwas später. Daraus ergibt sich, dass ein*e Passant*in, die gleichzeitig von der gegenüberliegenden Straßenseite mit der Querung beginnt, ohne selbst die Bedarfstaste zu betätigen, nur bis zum Mittelstreifen gelangen wird und dort eine weitere Grünphase zur Überquerung der restlichen Straße anfordern muss. Laut SenUMVK wird von einer grundsätzlich synchronen Schaltung ohne Anforderung der Grünphasen beider Fußgängerampeln auch in Zukunft abgesehen, da dies ein zu langes Zeitfenster in Anspruch nehmen würde.
Ein Zeitpunkt für die Umsetzung der anstehenden Modernisierung kann laut SenUMVK noch nicht genannt werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 28.02.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat