Tagesordnung - 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau   

 
 
Bezeichnung: 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 09.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
Anlagen:
Anlage 1_TOP3
Anlage 2 20220209_Abstimmung-Umleitungen

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Verkehrsführungskonzeptes zwischen Hüfner Weg und Johannisthaler Chaussee (Maßnahme der Berliner Wasserbetriebe im Buckower Damm)      
Ö 4  
Kranold-/Bendastraße - Kreuzung soll sicherer werden  
Enthält Anlagen
0069/XXI  
Ö 5  
Geschwindigkeit Waßmannsdorfer Chaussee  
Enthält Anlagen
0070/XXI  
Ö 6  
Geschwindigkeit Schönefelder Straße  
Enthält Anlagen
0076/XXI  
Ö 7  
Kiezblock Rollberg  
Enthält Anlagen
0074/XXI  
Ö 8  
Barrierefreie Querung der Blaschkoallee  
Enthält Anlagen
0084/XXI  
Ö 9  
Radweg Buckower Damm  
Enthält Anlagen
0088/XXI  
Ö 10  
Lieferzone zu Lieferzeiten in der Sonnenallee 144-146  
Enthält Anlagen
0090/XXI  
Ö 11  
Überquerung Rufacher Weg auf Höhe Fläzsteinpfad  
Enthält Anlagen
0095/XXI  
Ö 12  
Ampel Buckower Damm vor Britzer Garten Nutzer*innenfreundlich schalten - Schulwegsicherheit erhöhen  
Enthält Anlagen
0096/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußnger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe Britzer Garten einzusetzen.

 

Begründung: Die Wartezeiten für Fußnger*innen und Radfahrer*innen sind an dieser Ampel - insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten - unverhältnismäßig lang. Häufig überqueren daher Wartende die Straße aus diesem Grund bei roter Ampel. Ebenfalls sind die Ampeln beidseitig der Insel nicht synchron geschaltet und zwingen Überquerende häufig zu langen Wartezeiten auf der Insel. Das an einem Übergang, der von Schüler*innen der Wetzlar Schule (Grundschule) und der Schule an der Windmühle genutzt wird. Zudem ist dieser Übergang auf dem direkten Weg zum Eingang des Britzer Garten. Nutzer*innen des Hochspannungswegs müssen den Buckower Damm an dieser Ampel überqueren. Es ist daher sinnvoll diese Ampelschaltung zugunsten der Fußnger*innen und Radfahrer*innen anzupassen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe des Britzer Gartens einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat sich daraufhin mit einem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine wohlwollende Prüfung der beiden Anliegen gebeten. Inzwischen liegt die Antwort der SenUMVK vor.

 

Demnach plant die SenUMVK eine Modernisierung der Lichtsignalanlage. Die SenUMVK sagt zu, in deren Rahmen eine mögliche Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

In Bezug auf die Ampelschaltung wird erläutert, dass die Grünphasen der zwei Ampeln beidseits des Mittelstreifens bereits zeitlich aufeinander abgestimmt sind, sofern eine Bedarfstaste an einer Straßenseite betätigt wird. Im Zuge der anstehenden Modernisierung der Anlage sind jedoch Verbesserungen vorgesehen. So sollen die Überquerungszeiten möglichst verlängert und die Grünzeiten der beiden Fußgängerampeln so koordiniert werden, dass die Überquerung des gesamten Buckower Damms generell innerhalb einer Schaltung möglich ist. Allerdings wird sich dies auch zukünftig auf eine Laufrichtung beschränken: Wird an einer Straßenseite über die Bedarfstaste der Fußgängerampel eine Grünphase angefordert, so wird zunächst die näher gelegene Ampel grün. Die Grünphase der Ampel auf der anderen Seite des Mittelstreifens beginnt dann erst etwas später. Daraus ergibt sich, dass ein*e Passant*in, die gleichzeitig von der gegenüberliegenden Straßenseite mit der Querung beginnt, ohne selbst die Bedarfstaste zu betätigen, nur bis zum Mittelstreifen gelangen wird und dort eine weitere Grünphase zur Überquerung der restlichen Straße anfordern muss. Laut SenUMVK wird von einer grundsätzlich synchronen Schaltung ohne Anforderung der Grünphasen beider Fußgängerampeln auch in Zukunft abgesehen, da dies ein zu langes Zeitfenster in Anspruch nehmen würde.

 

Ein Zeitpunkt für die Umsetzung der anstehenden Modernisierung kann laut SenUMVK noch nicht genannt werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 28.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    26.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.29 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau überwiesen.

   
    09.02.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 12 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt wird aus Zeitgründen einvernehmlich vertagt.

   
    09.03.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Stiermann erhält erneut das Wort und begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann wird sich hier gern an die zuständigen Stellen wenden. Es folgen kurze Redebeiträge von Frau Manteuffel, Herrn Leppek und Herrn Preuß. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern bei einer Nein-Stimme (FDP) mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    23.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe Britzer Garten einzusetzen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU, der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen.

   
    16.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen für die Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sowie eine synchrone Ampelschaltung der Grünphasen beidseits des Mittelstreifens bei der Ampel Buckower Damm auf Höhe des Britzer Gartens einzusetzen.

Das Bezirksamt hat sich daraufhin mit einem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine wohlwollende Prüfung der beiden Anliegen gebeten. Inzwischen liegt die Antwort der SenUMVK vor.

Demnach plant die SenUMVK eine Modernisierung der Lichtsignalanlage. Die SenUMVK sagt zu, in deren Rahmen eine mögliche Verkürzung der Wartezeiten für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

In Bezug auf die Ampelschaltung wird erläutert, dass die Grünphasen der zwei Ampeln beidseits des Mittelstreifens bereits zeitlich aufeinander abgestimmt sind, sofern eine Bedarfstaste an einer Straßenseite betätigt wird. Im Zuge der anstehenden Modernisierung der Anlage sind jedoch Verbesserungen vorgesehen. So sollen die Überquerungszeiten möglichst verlängert und die Grünzeiten der beiden Fußgängerampeln so koordiniert werden, dass die Überquerung des gesamten Buckower Damms generell innerhalb einer Schaltung möglich ist. Allerdings wird sich dies auch zukünftig auf eine Laufrichtung beschränken: Wird an einer Straßenseite über die Bedarfstaste der Fußgängerampel eine Grünphase angefordert, so wird zunächst die näher gelegene Ampel grün. Die Grünphase der Ampel auf der anderen Seite des Mittelstreifens beginnt dann erst etwas später. Daraus ergibt sich, dass ein*e Passant*in, die gleichzeitig von der gegenüberliegenden Straßenseite mit der Querung beginnt, ohne selbst die Bedarfstaste zu betätigen, nur bis zum Mittelstreifen gelangen wird und dort eine weitere Grünphase zur Überquerung der restlichen Straße anfordern muss. Laut SenUMVK wird von einer grundsätzlich synchronen Schaltung ohne Anforderung der Grünphasen beider Fußgängerampeln auch in Zukunft abgesehen, da dies ein zu langes Zeitfenster in Anspruch nehmen würde.

Ein Zeitpunkt für die Umsetzung der anstehenden Modernisierung kann laut SenUMVK noch nicht genannt werden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 28.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Protokollabstimmung der 1. und 2. Sitzung      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Nächste Sitzungen: 1.3. (Sondersitzung mit Stadtentwicklung und GUNK), 9.3.      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen