Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, einen markierten Überquerungsbereich (Gehwegsvorstreckung) auf dem Rufacher Weg an geeigneter Stelle zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.
Begründung: Der Fläzsteinpfad ist die Verbindung zw. Rufacher Weg und Alt-Buckow für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Dieser Pfad mündet in den Rufacher Weg. Auf Höhe dieser Einmündung können PKW beidseitig des Rufacher Wegs parken. Eine Überquerung des Rufacher Wegs ist so nichtdirekt und sicher möglich. Auch sind die Fußgänger*innen in diesen Bereichen für den fließenden Verkehr nur schwerlich zwischen den parkenden Pkw zu erkennen. Die installierte Querung soll die Sicherheit der Fußgänger*innen hier erhöhen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, einen markierten Überquerungsbereich auf dem Fläzsteinpfad zu installieren, um im direkten Überquerungsbereich beidseitig des Rufacher Wegs parkende Pkw zu verhindern und für den fließenden Verkehr den Überquerungsbereich sichtbar zu machen.
Die Straßenverkehrsbehörde hat geprüft, ob mittels Fahrbahnmarkierungen durch Regelplan 200 dem Antrag entsprochen werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass ein Regelplan 200 nur auf einer Straßenseite möglich ist, da die Fahrbahnbreite zu gering ist. Die Markierung nach Regelplan 200 erfolgte auf der Seite des Fläzsteinpfads. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite mittels einer weißen Zick-Zack-Linie (Zeichen 299) eine Sperrfläche markiert worden. Sollten die markierten Flächen im weiteren Verlauf verkehrswidrig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, wird die Verwaltung – sollten Maßnahmen von Ordnungsamt bzw. Polizei erforderlich sein und diese sodann keine Wirkung entfalten - die Bereiche zusätzlich mit Pollern ausrüsten. Die zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlichen Bordsteinabsenkungen sind beidseitig erfolgt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 22. April 2024
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat