Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3     Kleingewässer und Amphibien in Neukölln - Referent: Norbert Prauser, BUND Berlin      
Ö 4     Protokollabstimmung der 28. Sitzung mit Nachtrag und 29. Sitzung      
Ö 5     Neukölln erklärt den Klimanotstand  
Enthält Anlagen
1420/XX  
Ö 6     Umweltprüfung durchführen – Ausgleich sichern  
Enthält Anlagen
1905/XX  
Ö 7     Amphibienschutz in Neukölln  
Enthält Anlagen
1801/XX  
Ö 8     Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025  
Enthält Anlagen
2101/XX  
    VORLAGE
   
  1. Gegenstand der Vorlage

 

Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025

 

  1. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wird beschlossen.

 

  1. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

  1. Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2022 und 2023 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2022/2023 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2019 bis 2023 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2020 bis 2024 beschlossene Investitionsprogramm.

 

Im Rahmen der Finanzplanung 2020 bis 2024 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2020 bis 2024 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität.

 

Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten künftig nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt, Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen.

 

Modulare Schulgebäude werden künftig zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes. Die hierfür erforderlichen Grundstücksfreimachungen sind jedoch von den Bezirken zu finanzieren, die Beträge werden nicht über das rollierende Verfahren der Bauvorbereitungsmittel erstattet. Damit ist die Umsetzung dieser Maßnahmen erheblich gefährdet, denn Mittel für diese Grundstücksvorbereitungen werden den Bezirken grundsätzlich nicht gesondert zur Verfügung gestellt. Gleiches kann für die Herrichtung von Grundstücken für Baumaßnahmen der HOWOGE oder BIM gelten.

 

Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

 

Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung nunmehr um weitere fünf Jahre auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2030 erweitert. Die Anmeldung erfolgt erstmals mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der – über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus – durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich nach Vorgabe des Bezirksamtes an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger.

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 entsprechend, sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt fiktiv hochzurechnen.

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2025. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

 

      zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen,

      zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Für den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2019 bis 2023 von 6.425 T€ um 114 T€ auf 6.311 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

 

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2019 bis 2023 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sichergestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

 

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durch die Stabsstelle Dialog und Zukunft durchgeführt.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv sondern für bauliche Unterhaltung des Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2022 bis 2025 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

 

Die gezielt zugewiesenen Jahresraten für die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Organisationseinheiten im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz bereits seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 7. Januar 2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.1 - überwiesen
   

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird federführend in den Ausschuss Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend in die Ausschüsse

 

- für Bildung, Schule und Kultur

- für Gesundheit

- für Grünflächen

- für Integration

- für Jugendhilfe

- für Soziales und Bürgerdienste

- für Sport

- für Stadtentwicklung und Wohnen

- für Umwelt- und Naturschutz

- für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    02.02.2021 - Gesundheitsausschuss
    Ö 4 - gegenstandslos
   

Der stellv. Vorsitzende begründet die Vorlage zur Beschlussfassung 2101/XX „Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025“. Herr BzStR Liecke informiert darüber, dass es Seitens des Gesundheitsamtes keine angemeldeten Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms gibt.

 

Herr Schröter bittet um Mitteilung, aus welchen Gründen seitens des Gesundheitsamtes nicht die Beschaffung von technischer Ausstattung für Homeoffice-Arbeitsplätze angemeldet wurde. Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass die Arbeit im Homeoffice sowohl im Gesundheitsamt als auch im Jugendamt dort wo es möglich ist, von den Führungskräften unterstützt wird. Es wurden auch bereits zahlreiche Geräte in diesem Zusammenhang angeschafft. Die technischen Geräte sind jedoch nicht das Problem an dieser Stelle. Derzeit stellt die größere Herausforderung die fehlende Bandbreite dar, damit die Einwahl in das Berliner Landesnetz möglich ist. Hier ist das Bezirksamt bereits sehr intensiv tätig. Herr BzStR Liecke teilt zudem mit, dass für die Anschaffung der erforderlichen Hardware 3,5 Mio. Euro und für erforderliche Dienstleistungen in diesem Zusammenhang weitere 1 Mio. Euro notwendig sind. Die Zuständigkeit hierfür liegt im Übrigen in der Abteilung des Bezirksbürgermeisters. Gleichwohl erläutert Herr BzStR Liecke kurz das umfangreiche Antragsverfahren, bittet Herrn Schröter jedoch, sich mit Detailfragen an den zuständigen Dezernenten zu wenden.

 

Die Drucksache wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

   
    08.02.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hike gab eine kurze allgemeine Übersicht über die Investitionsplanung, informierte zu den Kapiteln und beantwortete Fragen der Bezirksverordneten.

Kapitel 3300 (E-Gov)

 

Der Ansatz der 50.000,00 € p.a. wird bis einschließlich 2030 fortgeführt, um die kontinuierliche konzeptionelle, inhaltliche und infrastrukturelle Weiterentwicklung des Innovations-Labs für die Folgejahre abzusichern. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass diese Weiterentwicklungen sich einerseits an den Bedarfen der Beschäftigten/Nutzenden des BA Neukölln orientieren und ferner auch die Entwicklung/Pilotierung und idealerweise Verstetigung diverser innovativer und moderner Leuchtturmprojekte aus dem Bereich Personal adressieren. Sobald die vom BA per Beschluss festgelegten Räumlichkeiten- nach deren Renovierung - bezogen werden können, ist u.a. im Pilotprojekt Arbeit 4.0 ein Arbeitsbereich geplant, welcher nach der Konzeption umgesetzt werden muss wo sogenannte Co-Working-Arbeitsplätze entstehen werden. Eine Erweiterung wie bei der SenFin (im Pilotprojekt Arbeit mal anders) eines sogenannten aktivitätsbasierten Arbeitsbereiches ist ebenfalls als Pilot im Innovations-Lab angedacht. Diese Fortschreibung ermöglicht es, mit innovativen neuen Ansätzen und Arbeitsmethoden ein Teil der personalpolitischen Herausforderungen für die kommunale Verwaltung bei den bekannten Desideraten (Raumprobleme, geringe Attraktivität des öffentlichen Dienstes, statische Arbeitszeitmodell etc.) adäquat anzugehen und im besten Falle Lösungen dafür zu entwickeln.

Darüber hinaus ist die Fortschreibung der 50.000,00 € p.a. auch als politisches Statement zu verstehen, was die Bedeutung und die Notwendigkeit der Verstetigung dieser Mittel zum Betreiben und Weiterentwickeln dieses Innovations-Hubs für die Neuköllner Bezirksverwaltung im Rahmen der Herausforderung der Verwaltungsmodernisierung angeht.

 

Kapitel 3304 (SE Personal - 3304/81279)

Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zuliefern

ohne Diskussion

 

Kapitel 3305 (Serviceeinheit Finanzen) 3305-81279

 

Für die Jahre 2022 und 2030 werden jeweils 120.000 € für die Beschaffung von je zwei neuen Kassenautomaten für die Bezirkskasse geplant. Die Kassenautomaten werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehres in der Bezirkskasse Neukölln benötigt und sind im Sinne der Kassensicherheit in regelmäßigen Abständen zu ersetzen. Die geplante Beschaffung im Jahr 2022 orientiert sich an der Umzugsplanung für die Bezirkskasse. Die Mittel für das Jahr 2022 sind im Rahmen der kommenden Haushaltsplanaufstellung 2022/23 aus dem Produktsummenbudget zu finanzieren. Kapitel 4500 (Allgemeine Finanzangelegenheiten)

 

Kapitel 3306 (Serviceeinheit Facility Management)

Durch den Fachbereich Hochbau wurde in Kapitel 3306 Baumaßnahmen angemeldet, die der Raumbedarfsdeckung durch eigene Immobilien dienen sollen:

 

-       Die Sanierung des Rathauses und technische Standardanpassungen, sowie notwendige Arbeiten an der Außenanlage, mit Gesamtkosten in Höhe von 41.000.000€ mit Jahresraten in Höhe von jeweils 10.250.000 € von 2026-2029.

-       Neubau eines Bürodienstgebäudes in der Boddinstraße 34 durch Gebäudeerweiterung einer bezirkseigenen Liegenschaft mit einem mehrgeschossigen Verwaltungsgebäude/Bürodienstgebäude im unmittelbaren Anschluss an das Bestandsgebäude (Schulamt Neukölln) mit geschätzten Gesamtbaukosten in Höhe von 4.000.000€ mit einer ersten Rate in Höhe von 3.200.000€ in 2025, 800.000€ in 2026.

 

Zudem wurden weitere bezirkliche Standorte identifiziert, an denen die Realisierung von Bürodienstgebäuden denkbar wäre. Hierbei handelt es sich um die Roland-Krüger-Straße (ehemals Kopfstraße 65) mit Gesamtkosten in Höhe von 13.000.000€, den Buckower Damm 20 mit Gesamtbaukosten in Höhe von.7.600.000€, die Steigerung der Ansätze gegenüber den letzten Jahren ergaben sich wesentlich durch allgemeine Baukostensteigerungen. den Lieselotte-Berger-Platz mit Gesamtbaukosten in Höhe von 8.500.000€ jeweils mit einem Merkansatz in Höhe von 1000€. Die Maßnahmen sind als Absichtsbekundungen des Bezirks zu verstehen.

 

Kapitel 4500

4500-71901

ohne Diskussion

Bei diesem Titel werden Vorsorgebeträge für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung abgebildet, die im Zuge von Baukostensteigerungen zunehmend notwendig werden. Da erwartete Baukostensteigerungen (indizierte Gesamtbaukosten) nicht veranschlagt werden dürfen, wird hier an separater Stelle eine Vorsorge getroffen.

 

4500-71903

ohne Diskussion

Die mit der Fortschreibung des Investitionsprogrammes 2020-2024 verfahrenstechnisch abgebildeten pauschalen Minderausgaben für Bauinvestitionen wurden mit dem Entwurf des Investitionsprogrammes 2021-2025 aufgelöst.

 

4500-81178

Gemäß Aufstellungsrundschreiben zum Investitionsprogramm 2021-2025 sind Anmeldungen für investive Beschaffungen für die Jahre 2024 und 2025 mit Gesamtkosten bis zu 100.000 Euro zusammengefasst beim Titel 4500-81178 abzubilden. Eine Übersicht über die einzelnen Sachverhalte ergibt sich aus der Erläuterung zu diesem Titel.

 

Mit Ja-Stimme der Fraktion der SPD, CDU, und Grünen bei Enthaltung der Fraktionen der Linken und AfD wird dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme der betreffenden Kapitel 3300, 3304, 3305, 3306 und 4500 empfohlen.

   
    09.02.2021 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte führt kurz in das Investitionsprogramm ein. Es umfasst über 100 Maßnahmen aus dem Bereich Schule, darunter:

  • Die Neubauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums werden 2022 bzw. 2023 abgeschlossen werden
  • Das Schulgebäude der Janusz-Korczal-Schule wird bis 2025 für rund 5,6 Mio. € saniert
  • An der Schule am Fliederbusch hat die Sanierung der Außen- und Spielflächen begonnen. Bis 2022 werden dafür etwas über 2 Mio. Euro ausgegeben
  • An der Hans-Fallada-Schule hat die Sanierung der Sportplatzfläche für 565T € begonnen, sie wird dieses Jahr abgeschlossen
  • Auch an der Schliemann-Schule wird die Sportplatzfläche saniert – für 600T €, Abschluss ebenfalls dieses Jahr
  • An der Schule am Regenweiher erfolgt bis 2023 die Sanierung des Hortgebäudes für rund 2,5 Mio. €
  • Ebenfalls bis 2023 werden an der Schule am Teltowkanal die Klassenhäuser 1 – 3, das Nebengebäude und das Verwaltungsgebäude saniert
  • An der Kepler-Schule ist bis 2026 die Sanierung des Schulgebäudes für 6,6 Mio. Euro geplant
  • Am Campus Rütli erfolgt bis 2026 die Sanierung des Hauptgebäudes, der Mensa und der Sporthalle für 8,4 Mio. Euro
  • An der Fritz-Karsen-Schule wurde für knapp 700T € mit der Sanierung der Außen- und Spielflächen der Filiale begonnen, der Abschluss ist für dieses Jahr geplant

 

Herr Glücklich erkundigt sich nach geplanten Maßnahmen für die Albrecht-Dürer-Schule. Herr Abed bemerkt, dass Schulneubauten künftig nicht mehr durch den Bezirk umgesetzt werden, sondern durch Senat bzw. HOWOGE. Er erkundigt sich, ob der Bezirk selbst nicht günstiger und schneller bauen könne. Herr Schwarz erklärt, auch der Senat und HOWOGE seien ausgelastet. SenSW möchte u.a. die Bedarfsträgerschaft für Schule am Koppelweg abgeben. Ein schnelleres Bauen sei schwierig wegen des Fachkräftemangels und der Pandemie. Außerdem habe der Verwaltungsaufwand zugenommen. Die Kostensteigerungen gegenüber dem Gebäudescan 2016 ergeben sich u.a. durch gestiegene Baupreise und eine gegenüber dem Scan vertiefte Prüfung der entstehenden Kosten. Herr Dr. Hoffmann beantragt, den Bau der Mensa in der Karlsgartenschule in die I-Planung ab 2026 aufzunehmen, und stellt das Konzept vor. Frau Korte erklärt, eine Aufnahme sei aus schulfachlicher Sicht begrüßenswert. Es gebe schon seit 2019 Gespräche mit der Schule und der Elternvertretung. Das Konzept kam für ursprünglichen über das Investitionsprogramm zu spät. Bei einer Aufnahme in das Investitionsprogramm sei eine Realisierung nicht vor 2026 möglich. Sie unterstützt den Antrag, dass das Bezirksamt auch alternative Möglichkeiten prüfen soll. Frau Klein erkundigt sich, ob der Fachbereich Hochbau schon eine erste Kostenschätzung abgeben kann. Herr Schwarz entgegnet, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt unseriös wäre, weil noch zu viele Fragen offen sind. Frau Worschech bedankt sich für die Initiative. Das Konzept ist in gemeinsamer Initiative zwischen Karlsgarten-Schule und VHS entstanden. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass die VHS nur übergangsweise in die Karlsgarten-Schule zieht. Durch die Multifunktionsmensa könne ein Bildungscampus entstehen. Frau Korte widerspricht der Aussage, dass die VHS nur übergangsweise in der Karlsgarten-Schule bleiben sollte. Das Kurt-Löwenstein-Haus sei ein sehr wichtiger Standort der VHS. Herr Abed unterstützt die Idee einer Multifunktionsmensa. Frau von Hoerschelmann bemerkt, dass auch an anderen Schulen Mensen benötigt werden. Es solle keine Schule gegen die anderen ausgespielt werden. Frau Manteuffel erkundigt sich, wer bei einer früheren Übergabe der Bedarfsträgerschaft die finanziellen Risiken übernimmt. Herr Gebert erklärt, diese verblieben bei der Senatsverwaltung. Frau Blumenthal stellt einen Antrag zu einem einheitlichen digitalen Gebäudemanagement vor, das ebenfalls in das Investitionsprogramm aufgenommen werden soll. Frau Korte begrüßt die Initiative. Ein digitales Gebäudemanagement erleichtert die Bewirtschaftung der Schulen und anderer Gebäude. Bedarfe können so leichter ermittelt werden. Herr Schwarz unterstützt den Vorschlag ebenfalls. Frau Lanske erklärt, die CDU unterstütze den Antrag.

Abstimmung (beide Anträge):

J: SPD, Grüne, CDU, Linke

N: --- 

E: AfD

 

Damit sind beide Anträge angenommen.

Es folgt eine Diskussion zu Einzelmaßnahmen im Investitionsprogramm.

 

Kapitel 3701

Herr Dr. Hoffmann erkundigt sich, warum verschiedene Schulen Titel 71400, 71449 usw) auf die Zeit nach 2030 geschoben wurden. Herr Schwarz erwidert, einige Maßnahmen waren für die Bauunterhaltung vorgesehen, wegen höherer Kosten wurden diese in die I-Planung übernommen. Herr Dr. Hoffmann erkundigt sich, warum im Titel 70215 zwei Sporthallen saniert werden, da eine der beiden relativ neu sei. Herr Schwarz erwidert, dass beide Sporthallen Sanierungsbedarf haben. Herr Dr. Hoffmann erkundigt sich bzgl. des Titels 71418, wie die Planungen bzgl. des Neubaus der Peter-Petersen-Schule sind. Herr Schwarz erwidert, der Sanierungsbedarf bestehe unabhängig von ggf. geplanten Neubauten. Frau von Hoerschelmann erkundigt sich, ob es Sanierungen gibt, die so umfangreich sind, dass Schulersatzbauten gebraucht werden. Herr Schwarz erwidert, dies müsse individuell im Rahmen der Bauplanung geklärt werden. Drehscheibenschulen seien nicht geplant. Herr Abed: erkundigt sich, ob an der Sonnenschule die Deckenplatten ausgetauscht wurden. Herr Schwarz erklärt, die Schule werde gegenwärtig saniert.

 

Kapitel 3702/3704

Herr Dr. Hoffmann erkundigt sich zu den jeweiligen Titeln 81279, warum die geplanten Mittel von je € 20T wegfallen. Herr Gebert erläutert, es handele sich um Sammeltitel, die aufgelöst wurden, weil sie künftig anderweitig abgebildet werden (z.B. im Digitalpakt).

Abstimmung:

J: SPD, Grüne, CDU

N: ---

E: Linke, AfD

   
    09.02.2021 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und bittet Herrn BzStR Biedermann um ein paar Sätze zum Investitionsprogramm. Die Bereiche Soziales und Bürgerdienste sind bei dieser nur im Randbereich betroffen, wie er daraufhin kurz anführt. Sollten inhaltliche Fragen bestehen, bittet er diese an Frau Onigbanjo aus der Serviceeinheit Finanzen zu richten, welche heute für diesen Tagesordnungspunkt an der Ausschusssitzung teilnimmt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende ohne weitere Aussprache um Abstimmung. Hierzu ruft sie die Mitglieder namentlich auf. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Beschlussfassung der Drucksache empfohlen.

   
    10.02.2021 - Sportausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte führt in die Thematik ein. Es gibt mit dem Neubau von Tennisplätzen als Ersatz für den Wegfall am Efeuweg nur eine Position in der I-Planung, weil viele Maßnahmen über andere Programme finanziert werden: aus der baulichen Unterhaltung, über das Sportanlagensanierungsprogramm (aus dem der Bezirk rund 1,5 Mio. Euro pro Jahr erhält, unter anderem für Maßnahmen an der Sportanlage an der Windmühle, der Sportanlage Buschkrugallee, am Eisstadion Neukölln und an der Sportanlage Stubenrauchstraße) und aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten. Dazu kommen Sportflächen an Schulen, die über den Bereich Schule in die I-Planung eingebracht werden.

Herr Dr. Hoffmann erkundigt sich, warum kommt der Ersatz für die Tennisanlage am Campus Efeuweg erst so spät in der I-Planung steht. Frau Korte erklärt, dass es sich um einen Merkposten handelt; das Bezirksamt versucht, vorher eine andere Lösung zu finden.

 

Abstimmung:

J: SPD, CDU, Grüne

N:

E: Linke, AfD-Neukölln

   
    11.02.2021 - Grünflächenausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Bezirksbürgermeister und Herr Kanert stellen das Investitionsprogramm 21/25 vor. Es gibt zwei Eingänge aus der Bürgerbeteiligung.

 

Das bezirkliche Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025 baut auf den Investitionsprogrammen der Vorjahre auf. Die vorliegende Fassung hat in den für die Ausschussmitglieder relevanten Titeln 3810 – Grünflächen und 3820 – Friedhöfe folgende Schwerpunkte für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023:

 

Laufende Maßnahmen mit Abschluss im Jahr 2021:

  • Wegeflächen Rudower Höhe
  • Ersatzbau Kinderspielplatz Pirnaer Straße
  • Wegeflächen BBR1 Gutschmidtstraße
  • Spielplatz Buschkrugallee 160
  • Umgestaltung und Neuanlage von Begräbnisstätten auf Friedhöfen

 

Maßnahmen mit Beginn 2022/2023:

  • Ersatzbau des Kinderspielplatzes Kirchgasse

 

Der demographische und soziale Wandel in Rixdorf mit dem Zuzug von Familien mit kleinen Kindern unterstreicht die Notwendigkeit, den in die Jahre gekommenen Spielplatz zu erneuern. Im Zusammenspiel mit den Bürgern und Akteuren im Kiez, einem zu beauftragenden Landschaftsarchitekturbüro und der Verwaltung soll das Spielangebot überarbeitet und die Qualität den heutigen Anforderungen angepasst werden. Der Umbau ist zur langfristigen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringend erforderlich, da im Rahmen der Grünflächenunterhaltung nur bedingt Substanz erhaltende Maßnahmen durchgeführt werden können. Der Spielplatz wurde letztmalig grundlegend im Jahr 1988 saniert.

 

  • Ersatzbau des Kinderspielplatzes Bornsdorfer Str. / Lessinghöhe

 

Der Spielplatz an der Lessinghöhe mit seinen zwei angegliederten Bolz- bzw. Hockeyflächen wurde 1990 letztmalig grundhaft in Stand gesetzt. Im Vordergrund steht eine konzeptionelle Neuausrichtung der Spielflächen, um den aktuellen Anforderungen an einen Spielplatz in der Innenstadt gerecht werden zu können.

 

  • Neubau eines Kinderspielplatzes im Geflügelviertel, Rudow

 

Aufgrund des in den letzten zehn Jahren verstärkten Bauens von hauptsächlich Ein- aber auch Mehrfamilienhäusern im sogenannten. Geflügelviertel östlich des Rudower Fließes und darüber hinaus bis zur Waltersdorfer Chaussee entstand die Notwendigkeit, in diesem Einzugsbereich nach potentiellen Standorten für öffentlichen Spielplätzen zu suchen.

 

Auf einer Freifläche am Rudower Fließ in Höhe des Rhodeländer Wegs mit Wegerichtung Hennensteig soll ein Kinderspielplatz neu gebaut werden, um die starke Unterversorgung in diesem Gebiet zu verringern und ein erstes Angebot für Kinder der Altersstufen 1 und 2 zu schaffen. Im weiteren Verlauf soll der Spielplatzstandort sukzessive weiterentwickelt werden.

 

  • Grundsanierung der Wegeflächen Grünverbindung Hänselstraße/ Sonnenallee

 

Die Überarbeitung der Wege und Platzflächen sowie der Treppenanlagen ist zur langfristigen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig. Die Wegeverbindung ist ein wichtiger Schulweg für die Kinder der High Deck Siedlung. Auch verbindet sie das Quartier mit dem Schulenburgpark. Die vorhandenen Wegeflächen sollen überarbeitet werden und erhalten einen neuen Oberflächenbelag einschließlich Unterbau.

 

  • Grunderneuerung der Promenadenwege und Rahmengrün in der Grünanlage Rudower Fließ zwischen Neuköllner Straße und Landesgrenze

 

Die Anlage Rudower Fließ hat eine hohe Bedeutung für den Ortsteil Rudow und deren Bewohner. Die Wege werden von Fußgängern, aber auch von Fahrradfahrern stark frequentiert. Die Wege sollen grundhaft instandgesetzt werden, ggfs. neue Platzflächen entstehen und bereits vergessene Ruhemöglichkeiten wieder reaktiviert werden. Die Überarbeitung der Wege und Platzflächen sowie der Treppenanlagen ist zur langfristigen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig.

 

  • Grunderneuerung von Friedhofsflächen

 

Die Bestattungskultur unterliegt stets dem Wandel. Die Angebote der Friedhöfe müssen diesen Entwicklungen folgend aus- und umgebaut werden. Der anhaltende Trend zur Bestattung in Urnenkammern ist eine treibende Entwicklung dieses Veränderungsprozesses, der letztlich auch auf die Wirtschaftlichkeit eines Friedhofbetriebes maßgebliche Auswirkung hat.

 

Ein weiterer Aspekt ist der Umbau traditionell angelegter Friedhofsanlagen sich öffnend hin zu Freianlagen mit Aufenthalts- und Naherholungscharakter. Hierfür sind wesentliche Eingriffe in die Infrastruktur erforderlich. Nicht zuletzt ist das allgemeine Erscheinungsbild zu nennen, das mithin über den Entscheid eines künftigen Nutzungsberechtigten für eine bestimmte Friedhofsanlage einen nicht unwesentlichen Anteil hat.

 

Mit Ausnahme des Neubaus des Spielplatzes Geflügelviertel in Rudow ist der Beginn der baulichen Umsetzung aller Maßnahmen für 2023 geplant. Insgesamt haben die genannten Maßnahmen ein Investitionsvolumen von 2.800.000 €.

 

Für das aktuelle Investitionsprogramm sind neben den bereits aus den früheren Programmen bekannten Maßnahmen auch drei Neuanmeldungen eingeflossen. Ein genauer Umsetzungszeitraum ist hier noch nicht benennbar und wird sich in den nächsten Investitionsplanungen konkretisieren:

 

  • Grunderneuerung der Grünanlage Roethepfuhl
  • Erweiterung des Kinderspielplatzes im Geflügelviertel
  • Ersatzbau des Kinderspielplatzes Richardplatz 8

 

Auf Nachfrage warum der Spielplatz Möwenweg so teuer ist?

Herr Kanert: Durch die vollkommene Altlastenentfernung.

Dr. Hoffmann fragt, Weiterbetrieb der Brunnen und Instandsetzung?

Herr Kanert erwidert, durch fortlaufenden Vandalismus stehen die Kosten zu keinem Verhältnis zur Inbetriebnahme.

 

Fahrzeugbeschaffung:

Neben den baulichen Investitionen plant der Fachbereich Grünflächen folgende zwingend notwendigen Investitionen im Bereich Fahrzeugausstattung:

 

  • 2022 Fahrzeuganschaffung in Höhe von 283.000 €, darunter nur Fahrzeuge, welche für die Arbeiten im operativen Bereich notwendig sind.
  • 2023 sind 192.000 € geplant, darunter auch die Anschaffung eines Radladers.
  • 2024 sind 178.000 € geplant, darunter die Anschaffung eines neuen LKW

 

Abstimmung AfD Neukölln und Linke E, Ja: CDU, SPD und Grüne

   
    16.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Vorsitzende bedankt sich zunächst für die Informationen von Herrn Morsbach im Vorfeld, leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und bittet die Verwaltung um ihre Mitteilungen zum Investitionsprogramm.

Herr Groth verweist eingangs darauf, dass das Stadtentwicklungsamt kein bauendes Amt ist und infolgedessen grundsätzlich über keine Investitionstitel verfügt. Investitionen beschränken sich daher auf größere Anschaffungen im Rahmen des Haushalts für das Amt. Bei den größeren Anschaffungen im kommenden Doppelhaushalt handelt es sich um ein neues Fahrzeug für den Fachbereich Vermessung und Geoinformation (sog. Messkraftwagen). In 2022 soll einer der beiden Wagen ersetzt werden und dabei auf Elektromobilität umgestellt werden. Im Jahr 2023 soll ein großer DinA0-Plotter ersatzbeschafft werden. Im Doppelhaushalt 2024/2025 soll der zweite Messkraftwagen ausgetauscht werden. Zudem soll in die IuK-Technik erneuert und ausgebaut werden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Für die Investitionsplanung stimmen die Fraktionen der SPD, CDU, der Grünen und der Linken, die AfD-Neukölln enthält sich. Im Ergebnis wird der BVV damit mehrheitlich die Zustimmung zur Investitionsplanung empfohlen.

Die Vorsitzende geht noch kurz auf die Bürger*innenbeteiligung ein. Vorschläge hatte es keine gegeben, was aber wohl auch auf die mangelnde Bewerbung bzw. das häufige Ablehnen zurückzuführen sei. Darüber hinaus stellt sie aber die Frage an die Verwaltung, wie es personell im Stadtentwicklungsamt aktuell aussieht und bittet um einen kurzen Sachstand.

Mittlerweile ist das Stadtentwicklungsamt personell recht gut aufgestellt, wie Herr Groth erklärt. Es gab dringend benötigte zusätzlichen Stellen in der Bau- und Wohnungsaufsicht und in Moment sind alle Stellen auch besetzt. Zudem gibt es drei neue Koordinationsstellen, welche im Ausschuss auch schon vorgestellt wurden. Die dritte Stelle befindet sich gerade im Ausschreibungs- bzw. Besetzungsverfahren. Es ist eine weitere Stelle in der Unteren Denkmalschutzbehörde hinzugekommen, womit sich auch mehr um das Weltkulturerbe gekümmert werden kann. Auch die gemeinsam mit dem Amt für Bürgerdienste aufgebaute Bußgeldstelle hat ihre Arbeit zu Beginn des Jahres aufgenommen. Als Amtsleiter ist er für die täglichen Abläufe momentan zufrieden mit der personellen Ausstattung. Diese reicht aus, um die regulären Aufgaben ordentlich wahrnehmen zu können. Um darüber hinaus auch proaktiv tätig werden bzw. intensiver nachfassen zu können, reicht der Personalkörper dann jedoch nicht aus.

   
    18.02.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - erledigt
   

Die Ausschussvorsitzende ruft die Vorlage zur Beschlussfassung 2101/XX „Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025“ auf und bittet die Teilnehmenden um Fragen.

 

Zunächst erläutert Herr BzStR Liecke die Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 anhand der allen vorliegenden Tabelle. Er macht darauf aufmerksam, dass der Großteil der Anmeldung Schulneubauten sind, aber auch der Bereich Jugend mit einigen Maßnahmen berücksichtigt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um keine schnellen, sondern um langfristige Lösungen.

 

Anschließend bittet Herr Koglin um Information, wo die Finanzierung des Familienzentrums aus der Wissmannstraße eingestellt ist, da er es in der vorliegenden Übersicht nicht finden kann. Hierzu führt Herr Gladisch aus, dass es eine Vielzahl an Finanzierungsquellen gibt und das in Rede stehende Familienzentrum aus SIWA/SIWANA-Mitteln finanziert werden soll. Er weist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Problematik hin, dass es hier zu höheren Kosten kommt, als geplant. Herr Benecke ergänzt, dass der Bau eigentlich in diesem Jahr begonnen werden sollte, aber hierzu keine Informationen mehr aus dem Baubereich eingegangen sind. An dieser Stelle macht er noch einmal eindringlich darauf aufmerksam, dass eine Barrierefreiheit für das Zentrum hergestellt werden muss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hecht hinsichtlich der bisher nicht berücksichtigten Bauvorhaben führt Herr Gladisch aus, dass Frau Sierks im vergangenen Sommer eine ausführliche Übersicht zu dem Bauvorhaben vorgestellt hat. Eine große Herausforderung stellt bei der Umsetzung dar, dass der Bereich Hochbau deutlich signalisiert hat, keine Kapazitäten mehr zu haben. Selbst wenn also eine Finanzierungsquelle aufgetan werden würde, gäbe es derzeit keine Möglichkeit der Umsetzung.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet die Ausschussvorsitzende um das Votum aus dem Ausschuss zur vorliegenden Drucksache. Diese wird bei Enthaltung von Frau Zielisch zustimmend zur Kenntnis genommen.

   
    23.02.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
  1. Gegenstand der Vorlage

 

Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025

 

  1. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wird beschlossen.

 

  1. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

  1. Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2022 und 2023 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2022/2023 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2019 bis 2023 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2020 bis 2024 beschlossene Investitionsprogramm.

Im Rahmen der Finanzplanung 2020 bis 2024 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2020 bis 2024 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität.

Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten künftig nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt, Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen.

Modulare Schulgebäude werden künftig zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes. Die hierfür erforderlichen Grundstücksfreimachungen sind jedoch von den Bezirken zu finanzieren, die Beträge werden nicht über das rollierende Verfahren der Bauvorbereitungsmittel erstattet. Damit ist die Umsetzung dieser Maßnahmen erheblich gefährdet, denn Mittel für diese Grundstücksvorbereitungen werden den Bezirken grundsätzlich nicht gesondert zur Verfügung gestellt. Gleiches kann für die Herrichtung von Grundstücken für Baumaßnahmen der HOWOGE oder BIM gelten.

Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung nunmehr um weitere fünf Jahre auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2030 erweitert. Die Anmeldung erfolgt erstmals mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der – über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus – durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich nach Vorgabe des Bezirksamtes an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger.

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 entsprechend, sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt fiktiv hochzurechnen.

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2025. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

 

       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen,

       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Für den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2019 bis 2023 von 6.425 T€ um 114 T€ auf 6.311 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2019 bis 2023 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sichergestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durch die Stabsstelle Dialog und Zukunft durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv sondern für bauliche Unterhaltung des Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2022 bis 2025 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

 

Die gezielt zugewiesenen Jahresraten für die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Organisationseinheiten im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz bereits seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 7. Januar 2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BzBm Hikel, Herr BV Licher, Herr BV Schröter, Herr BV Morsbach, Herr BV Dr. Hoffmann, Frau BV Blumenthal, Herr BV Kringel, Herr BV Lüdecke, Herr BV A. Schulze, Herr BzBm Hikel, Frau BzStR'in Korte, Herr BV Kringel, Frau BV Klein

 

Herr BV Schröter stellt zwei Änderungsanträge.

Nr.1: Investitionsplanung Änderungsantrag zu Drs.-Nr. 2101/XX zu Kapitel 3800 (Straßen-und Grünflächenamt)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, eine zusätzliche Position in die Investitionsplanungsliste unter Kapitel 3800 mit einer mindestens doppelten Investitionspauschale für Straßenausbesserungsarbeiten/ Gehwegausbesserungen aufzunehmen, die der Bezirk nach eigenem Ermessen für seine Infrastruktur ausgeben kann.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD-Neukölln und des Fraktionslosen Blank abgelehnt.

 

Nr.2: Investitionsplanung Änderungsantrag zu Drs.-Nr. 2101/XX zu Kapitel 4200 (Stadtentwicklungsamt)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, eine zusätzliche Position in die Investitionsplanungsliste unter Kapitel 4200 für die Lichtinstallation am Neuköllner Tor aufzunehmen, damit die Finanzierung der abgeschalteten Lichtinstallation gesichert ist. Die zum 30.06.2020 abgeschaltete Lichtanlage am Neuköllner Tor soll somit wieder eingeschaltet werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD-Neukölln und des Fraktionslosen Blank abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD-Neukölln(2) und des Fraktionslosen Blank bei Enthaltung der LINKEN, der AfD-Neukölln(2) und der Gr. FDP beschlossen.

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