Drucksache - 1905/XX  

 
 
Betreff: Umweltprüfung durchführen – Ausgleich sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/UmNat
Verfasser:Schloßmacher, AndréEberenz, Bernward
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
06.10.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Ausschussberatung
28.01.2021 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuW, UmNat ff
Ausschuss Beschluss SuW
Ausschuss Beschluss UmNat
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13 a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hoch entwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2020 wurde das Bezirks-amt Neukölln gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hochentwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Ziel dieses Antrages war, im Falle der baulichen Überplanung biotopisch hochwertiger Flächen Ausgleich im Bezirk verbindlich zu sichern.

 

Der Antrag wurde nach ausführlicher Beratung in den Ausschüssen Stadtentwicklung und Wohnen (6.10.20) sowie Umwelt und Natur am (28.01.21) am 28.04.21 ohne Änderungen in der BVV beschlossen und gilt damit künftig als verbindliche Richtlinie für das Verfahren im Umgang mit biotopisch hoch entwickelten Flächen.

 

Berlin-Neukölln, den 08.10.2021

 

 

Martin Hikel Bernward Eberenz

 
 

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