Drucksache - 1905/XX
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Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13 a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hoch entwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2020 wurde das Bezirks-amt Neukölln gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hochentwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.
Ziel dieses Antrages war, im Falle der baulichen Überplanung biotopisch hochwertiger Flächen Ausgleich im Bezirk verbindlich zu sichern.
Der Antrag wurde nach ausführlicher Beratung in den Ausschüssen Stadtentwicklung und Wohnen (6.10.20) sowie Umwelt und Natur am (28.01.21) am 28.04.21 ohne Änderungen in der BVV beschlossen und gilt damit künftig als verbindliche Richtlinie für das Verfahren im Umgang mit biotopisch hoch entwickelten Flächen.
Berlin-Neukölln, den 08.10.2021
Martin Hikel Bernward Eberenz |
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