Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3     Kleingewässer und Amphibien in Neukölln - Referent: Norbert Prauser, BUND Berlin      
Ö 4     Protokollabstimmung der 28. Sitzung mit Nachtrag und 29. Sitzung      
Ö 5     Neukölln erklärt den Klimanotstand  
Enthält Anlagen
1420/XX  
Ö 6     Umweltprüfung durchführen – Ausgleich sichern  
Enthält Anlagen
1905/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13 a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hoch entwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2020 wurde das Bezirks-amt Neukölln gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hochentwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Ziel dieses Antrages war, im Falle der baulichen Überplanung biotopisch hochwertiger Flächen Ausgleich im Bezirk verbindlich zu sichern.

 

Der Antrag wurde nach ausführlicher Beratung in den Ausschüssen Stadtentwicklung und Wohnen (6.10.20) sowie Umwelt und Natur am (28.01.21) am 28.04.21 ohne Änderungen in der BVV beschlossen und gilt damit künftig als verbindliche Richtlinie für das Verfahren im Umgang mit biotopisch hoch entwickelten Flächen.

 

Berlin-Neukölln, den 08.10.2021

 

 

Martin Hikel Bernward Eberenz

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.2 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und mitberatend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    06.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Schulze erläutert, viele B-Pläne würden Vorhaben auf ökologischen wertvollen Flächen vorbereiten. Eine Umweltprüfung solle deshalb unbedingt durchgeführt werden.

 

Herr Laumann bittet die Verwaltung zur gegenwärtigen Praxis Stellung zu nehmen. Er gehe davon aus, dass die Prüfung ohnehin durchgeführt werde und der Beschluss in der Praxis wenig sinnvoll sei, aber natürlich könne man dieses Vorgehen bestätigen.

 

Herr Bezirksstadtrat Biedermann versucht noch den Kern des Antrags zu durchdringen. Eine Interpretation wäre es, dass ein B-Plan-Verfahren nach § 13 a BauGB nicht durchgeführt werden solle, wenn dort hoch entwickelte Grünflächen bestehen. Eine andere, dass auch beim beschleunigten Verfahren nicht auf eine Umweltprüfung verzichtet werden soll. Herr Biedermann weist darauf hin, dass auch ohne formale Umweltprüfung Umwelt- und Naturschutz immer eine Rolle spielen, verweist jedoch darauf, dass das Amt in entsprechenden Fällen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchführt.

 

Auch Herr Groth fragt, wie der Antrag gemeint sei. Gehe es nur um die Umweltprüfung oder auch um andere Verkürzungen? Herrn Schulze geht es nur um die Sicherung der Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren.

 

Die Ausschussvorsitzende bittet zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.6 - (offen)
   
   
    03.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.18 - vertagt
   

vertagt

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
   

vertagt

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Überplanung biotopisch hoch entwickelter Flächen wie bspw. Kleingartenanlagen zwecks Bebauung grundsätzlich kein beschleunigtes Verfahren (nach § 13 a BauGB) unter Auslassung der Umweltprüfung durchzuführen. Vielmehr soll bei biotopisch hoch entwickelten Flächen grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.

Ö 7     Amphibienschutz in Neukölln  
Enthält Anlagen
1801/XX  
Ö 8     Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025  
Enthält Anlagen
2101/XX  
Ö 9     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10     Verschiedenes      
Ö 11     Nächste Sitzung am 25. Februar 2021      
               
 
 

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