Tagesordnung - 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
Gremium: Ausschuss für Integration
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
Anlagen:
Vorstellung_IB_Integrationsauschuss

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 34. Sitzung      
Ö 4  
Aufgabenfeld Integrationsbeauftragte/r und Einbindung in die Stabsstelle für Dialog und Zukunft      
Ö 5  
Stärkung der Position des/der Integrations-/Migrationsbeauftragten in Neukölln  
Enthält Anlagen
1707/XX  
Ö 6  
Neutralitätsklausel bei Zuwendungsbescheiden  
Enthält Anlagen
1816/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei sämtlichen Zuwendungsbescheiden für Projekte in den Bereichen politische Bildung, Integration, Jugend, Demokratieförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus usw. eine Neutralitätsklausel einzufügen, die den Zuwendungsempfänger zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.

 

Begründung: In der Vergangenheit kam es in der Berliner Verwaltung des Öfteren vor, dass das politische Neutralitätsgebot unterlaufen wurde. Deshalb enthalten Zuwendungsbescheide des Berliner Senats (wie die Anfrage an den Senat mit der Drucksachennummer 18 / 15 104 ergab) seit Anfang 2018 folgende Klarstellung: „Ich bitte zu beachten, dass der Zuwendungsgeber (hier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung) der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass die von der SenJustVA geförderten Maßnahmen nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen dürfen. Eine gute Grundlage für den Handlungsspielraum der politischen Bildung zu Programmatiken und politischen Praktiken nicht-verbotener Parteien bieten die anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildungsarbeit („Beutelsbacher Konsens“)“. Das Bezirksamt soll eine daran angelehnte Formulierung verwenden, beispielsweise: „Ich bitte zu beachten, dass der Zuwendungsgeber (hier das Bezirksamt Neukölln) der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass die durch das Bezirksamt Neukölln geförderten Maßnahmen nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen dürfen. Eine gute Grundlage für den Handlungsspielraum der politischen Bildung zu Programmatiken und politischen Praktiken nicht-verbotener Parteien bieten die anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildungsarbeit („Beutelsbacher Konsens“)“. Ebenfalls als Orientierung dienen können die „Sonstigen Zuwendungsbestimmungen“ der „rderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Gewährung von Zuwendungen durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung“ vom 1. Januar 2018. Dort heißt es u.a.: „Um den Bildungscharakter zu wahren, dürfen Maßnahmen nicht geschäftlichen Interessen, politischer Organisation, einseitiger Meinungsbildung und Aktion, der Anhänger- und Spendenwerbung sowie einseitiger öffentlicher Auseinandersetzung mit demokratischen Positionen dienen. Umstrittene Fragen sind als umstritten zu behandeln, also mit den wichtigsten Standpunkten sachlich darzustellen und fair zu diskutieren, so dass Teilnehmende Für und Wider abwägen und sich ein eigenes Urteil bilden können.“ Der BVV ist bis Jahresende 2020 ein neuer Zuwendungsbescheid mit der entsprechenden Neutralitätsklausel vorzulegen.

https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002B290D/vwContentByKey/W2B2TCGU007WEBSDE/$File/20180712-Staatliche_Foerderung_von_Vereinen_und_Initiativen.pdf

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.30 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Integration sowie in den Ausschuss für Jugendhilfe und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    11.06.2020 - Ausschuss für Integration
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Zielisch: Diverse Projekte halten sich nicht an die Neutralitätsregel. BA soll den Handlungsspielraum der Parteien in der politischen Bildung nicht beeinträchtigen.

 

Ja - 1, Enthaltet - 1, Dagegen - 4

 

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

   
    18.06.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - im Ausschuss abgelehnt
   

Herr Kringel übergibt das Wort an Frau Zielisch, die den Antrag zur Drs. 1816/XX „Neutralitätsklausel bei Zuwendungsbescheiden“ begründet.

 

Frau Tanana informiert anschließend darüber, dass der Antrag auch im Integrationsausschuss besprochen und im Ergebnis einstimmig abgelehnt wurde.

 

Herr Wagner macht deutlich, dass es im Rahmen der politischen Bildung unabdingbar ist, sich mit den verschiedenen Parteien auseinanderzusetzen und sich eine Meinung zu bilden. Dem schließt sich Herr Hecht an.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Herr Kringel um ein Votum der aller stimmberechtigten Mitglieder. Das fällt wie folgt aus:

 

Ja-Stimmen: keine

Neun-Stimmen: SPD, CDU, Grüne, DIE LINKE

Enthaltungen: AfD

 

Damit ist der Antrag im Ergebnis einstimmig abgelehnt.

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die Antragstellerin begründet den Antrag.

 

Herr Hikel korrigiert die getroffenen Aussagen und stellt fest, dass die Richtschnur für Entscheidungen ausschließlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.

 

Die Fraktion der Grünen verweist auf eine klare Rechtslage, weshalb solche Klauseln nicht notwendig sind.

 

Mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen, der CDU, der Linken wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.54 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.38 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.7 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.16 - (offen)
   
   
    02.12.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei sämtlichen Zuwendungsbescheiden für Projekte in den Bereichen politische Bildung, Integration, Jugend, Demokratieförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus usw. eine Neutralitätsklausel einzufügen, die den Zuwendungsempfänger zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Zielisch, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 7  
Situation von HEROES® - Gegen Unterdrückung im Namen der Ehre. Für Gleichberechtigung (Träger: Strohhalm e.V.)      
Ö 8  
Corona und Integration: aktuelle Lage in Beratungsstellen und den Problemen (durch Frau Rehlinger - Diakoniewerk Simeon gGmbH - Fachbereichsleitung Soziales & Integration)      
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung 13. August 2020      
               
 
 

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