Tagesordnung - 37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Anwesenheit      
Ö 3  
Sachstand "Verkehr in der Pandemiezeit"      
Ö 4  
Temporäre Schließung der „Rixdorfer Schnalle“ für den Autoverkehr  
Enthält Anlagen
1775/XX  
Ö 5  
Verkehrsspiegel Köpenicker Str. / Kanalstr. / August-Fröhlich-Straße  
Enthält Anlagen
1697/XX  
Ö 6  
Baustelleninformationsschilder  
Enthält Anlagen
1702/XX  
Ö 7  
Mehr Grün für die Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1704/XX  
Ö 8  
Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren  
Enthält Anlagen
1706/XX  
Ö 9  
Kurzes Ende der Nansenstraße  
Enthält Anlagen
1764/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die technischen und juristischen Voraussetzungen bestehen, die Nansenstraße zwischen Weserstraße und Reuterstraße als öffentliches Straßenland zu entwidmen. Ziel dieser Prüfung soll die Klärung der Möglichkeit sein, mittelfristig darüber nachzudenken, wie ein für die Kiezbewohner nutzbarer Platz entstehen kann.

 

-Schlussbericht-

 

Die in Rede stehende Fläche umfasst ca. 230m² und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit der Teileinziehung soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung bestimmte Verkehrsarten auf Dauer von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen.

 

Bei der geplanten Teileinziehung rden 10 Parkplätze entfallen, im Gegenzug nnte je nach baulicher Herstellung eine Begegnungs- oder Spielfläche entstehen. Das erforderliche öffentliche übergeordnete Wohl gemäß § 4 BerlStrG re insoweit gegeben. Die Einziehung rde auch den Zielen des Mobilitsgesetzes entsprechen, wonach mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende im öffentlichen Straßenland entstehen sollen.

 

Da die Fläche innerhalb des Gebietes der geplanten Verkehrsuntersuchung Reuterkiez liegt, sollen Maßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung und der damit verbundenen Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden.

 

Berlin-Neukölln, den 03.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    07.05.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    09.06.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD zur Zustimmung empfohlen.

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.22 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.55 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.45 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die technischen und juristischen Voraussetzungen bestehen, die Nansenstraße zwischen Weserstraße und Reuterstraße als öffentliches Straßenland zu entwidmen. Ziel dieser Prüfung soll die Klärung der Möglichkeit sein, mittelfristig darüber nachzudenken, wie ein für die Kiezbewohner nutzbarer Platz entstehen kann.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN(2) und der AfD(1) gegen die Stimmen der AfD(3) und der Gr. FDP bei Enthaltung der LINKEN(2), der AfD(1) und der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.15 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die in Rede stehende Fläche umfasst ca. 230m² und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit der Teileinziehung soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung bestimmte Verkehrsarten auf Dauer von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen. Bei der geplanten Teileinziehung würden 10 Parkplätze entfallen, im Gegenzug könnte je nach baulicher Herstellung eine Begegnungs- oder Spielfläche entstehen. Das erforderliche öffentliche übergeordnete Wohl gemäß § 4 BerlStrG wäre insoweit gegeben. Die Einziehung würde auch den Zielen des Mobilitätsgesetzes entsprechen, wonach mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende im öffentlichen Straßenland entstehen sollen. Da die Fläche innerhalb des Gebietes der geplanten Verkehrsuntersuchung Reuterkiez liegt, sollen Maßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung und der damit verbundenen Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden.

 

Berlin-Neukölln, den 03.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 10  
Radschnellverbindung „Y-Trasse“ für Neuköllner*innen zugänglich machen, Anbindung an lokale Radverkehre und Ortsteile in Rudow, Gropiusstadt und Britz  
Enthält Anlagen
1534/XX  
Ö 11  
Haltestellenumbenennung  
Enthält Anlagen
1750/XX  
Ö 12  
Protokollabstimmung der 35. und 36. Sitzung      
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung am 12. August 2020      
               
 
 

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