Tagesordnung - 7. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses
Gremium: Grünflächenausschuss
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Personalverstärkung für das Neuköllner Grünflächenamt  
Enthält Anlagen
1423/XX  
Ö 3  
Seniorenspielplatz  
Enthält Anlagen
1440/XX  
Ö 4  
Vergrößerung der Baumscheiben zwecks besseren Regenwasserzuflusses  
Enthält Anlagen
1481/XX  
Ö 5  
Grüne Dächer für BVG- Wartehäuschen  
Enthält Anlagen
1487/XX  
Ö 6  
Öko-Logisches Grünflächenmanagement  
Enthält Anlagen
1183/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so gestaltet werden können, dass diese Firmen verpflichtet werden, harbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in

Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren, soweit nicht zwingende Amtsinterne Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so zu gestalten, dass diese Firmen verpflichtet werden, Mäharbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren.

 

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Mäharbeiten so früh im Jahr terminiert werden, dass im Frühjahr blühende Pflanzen noch vor der Blüte abgemäht werden. Ebenso führen falsch terminierte Mäharbeiten zu einer Verarmung von Wiesenflächen in Parks oder auf Mittelstreifen als Straßenbegleitgrün. Sinnvoll terminierte Mäharbeiten können bewirken, dass sich in kurzer Zeit artenreiche Natur-Hot-Spots entwickeln, die als Lebensgrundlage für Insekten (z.B. Bienen, Schmetterlinge) und Kleinsäuger dienen. Ein solches Vorgehen sollte sinnvollerweise durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, damit die Bürger*innen verstehen, dass eine weniger gepflegte Landschaft nicht aus Sparsamkeit sondern aus ökologischen Gesichtspunkten ein neues Erscheinungsbild erhält.

 

-Schlussbericht-

 

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Grünflächenpflege in Neukölln. Folgende Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität abzuwägen:

  • Nutzungsart und Nutzungsintensität der Grünflächen,
  • Verkehrssicherheit,
  • Witterungsereignisse (insbesondere Trockenheit und Hitze, außerdem Starkregen),
  • Standortbedingungen (Bodenart, aber auch Größe, Zugänglichkeit u.a.),
  • Pflegekapazitäten personell und finanziell,
  • Vertragsverhältnisse mit / Flexibilität von Fremdfirmen.

 

Unter Würdigung der genannten Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt kaum konkrete Möglichkeiten, die Grünflächenpflege im Bezirk so anzupassen, dass Biodiversität gezielt befördert wird. Der Intention des Beschlusses entspricht es aber, dass die Vegetationsrhythmen von Frühjahrsblühern (Mahd erst nach Einzug der Laubblätter) berücksichtigt werden, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.

 

Weitere Mnahmen im Sinne des Beschlusses sind aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich. Eine Entwicklungspflege in Grünanlagen mit Planung und Durchführung der nachhaltigen Vegetationsentwicklung kann nur hauptsächlich in den Gartendenkmalen Neuköllns sowie temporär in Einzelfällen erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 16.10.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.19 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Grünflächenausschuss überwiesen.

   
    26.03.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, Fremdfirmen mit Pflegeverträgen zu verpflichten, dass die Mäharbeiten der Grünflächen mit Wiesenpflanzen und die Flächen mit Frühjahrsblühern erst nach der Blüte erfolgen dürfen.

Die Pflegearbeiten, die vom Grünflächenamt ausgeführt werden, haben sich auch danach zu richten.

Das Grünflächenamt gibt zu bedenken, dass trotz der Durchführung weitestgehend Öko-logisches Grünflächenmanagement die Verantwortung für ca. 550 ha Pflegefläche und nichtvorhersehbaren Witterungseinflüssen, diese Verordnung nicht umsetzbar ist. Selbst die Firmen, die ein zwei bis drei Mahd vorsehen, gibt es nur ein bestimmtes Zeitfenster. Dazu kommt noch die Verkehrsicherheitspflicht der Straßenmittelpromenaden. Auf Liegewiesen erfolgt natürlich mehrmals eine Mahd. Nachdem Herr Hoffmann, Frau Gloeden, Herr Piehl, Frau Fuhrmann und Herr Blesing des Wort hatten, bat Herrn Hoffmann, seinen Antrag zurückzustellen.

   
    13.06.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 10 - vertagt
   

vertagt

   
    29.10.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hoffmann begründet den Antrag der Grünen. Sein Wunsch wäre, dass das Grünflächenamt darauf achten sollte, dass auch die Fremdfirmen zu bestimmten Zeiten keine Mäharbeiten durchführen, damit z.B. das Aussamen der Wiesenpflanzen gewahrt wird.

Das Grünflächenamt gibt zu bedenken, dass das Grünflächenamt grundsätzlich darum bemüht ist, ein weitest gehend Öko-Logisches Grünflächenamt zu betreiben. Aber die Größenordnung der hier insgesamt in der Verantwortung stehenden Pflegeflächen (ca.550 ha) und die nicht vorhersehbaren Witterungsereignisse du Klimaentwicklungen, setzen dem jedoch immer wieder auch gewisse Grenzen. Selbst bei den Aufträgen an Firmen des Garten- und Landschaftsbaus bei denen nur eine zwei- bis drei-schürige Mahd im Jahr vorgesehen ist, gibt es logistische Probleme diese überhaupt in einem Zeitfenster durchzuführen. Auf Liegewiesen oder natürlich auch auf Sportplätzen muss dies natürlich häufiger geschehen. Aus diesem Grund kann allein schon aus rein organisatorischen Gründen nicht grundsätzlich ein Öko-Logisches Grünflächenmanagement eingehalten werden. Dies wird obendrein erschwert durch Witterungsereignisse und Klimaentwicklungen, die nicht planbar sind. So hatten wir bekanntermaßen z.B. in 2017 ein sehr feuchtes Jahr und in 2018 ein sehr trockenes Jahr. Diese Einflüsse haben natürlich Auswirkungen auf die Vegetation, aber nicht immer auf die gärtnerischen und betriebsorganisatorischen Zwangssituationen, der ausführenden Firmen oder der eigenen Mitarbeiter*innen.

Im öffentlichen Straßenland kommt natürlich insbesondere auch noch der Aspekt der Verkehrssicherheit ins Spiel, dass darauf geachtet werden muss, dass die Einsehbarkeit. Insbesondere im Bereich der Kreuzungen gewährleistet ist.

 

Die Fraktion der Grünen stellt einen Änderungsantrag.

Das Bezirksamt wird (aufgefordert) jetzt: gebeten zu prüfen, inwieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so (zu gestalten) jetzt: so gestaltet werden können, dass soweit nicht zwingende Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen. Abstimmung: 3 Nein CDU, Ja alle anderen Fraktionen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.11 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so gestaltet werden können, dass diese Firmen verpflichtet werden, Mäharbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in

Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren, soweit nicht zwingende Amtsinterne Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und der Gr. FDP(1) gegen die Stimmen der CDU und der AfD(2) bei Enthaltung der AfD(2), der Gr. FDP(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.70 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Grünflächenpflege in Neukölln. Folgende Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität abzuwägen:

  • Nutzungsart und Nutzungsintensität der Grünflächen,
  • Verkehrssicherheit,
  • Witterungsereignisse (insbesondere Trockenheit und Hitze, außerdem Starkregen),
  • Standortbedingungen (Bodenart, aber auch Größe, Zugänglichkeit u.a.),
  • Pflegekapazitäten personell und finanziell,
  • Vertragsverhältnisse mit / Flexibilität von Fremdfirmen.

 

Unter Würdigung der genannten Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt kaum konkrete Möglichkeiten, die Grünflächenpflege im Bezirk so anzupassen, dass Biodiversität gezielt befördert wird. Der Intention des Beschlusses entspricht es aber, dass die Vegetationsrhythmen von Frühjahrsblühern (Mahd erst nach Einzug der Laubblätter) berücksichtigt werden, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.

 

Weitere Maßnahmen im Sinne des Beschlusses sind aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich. Eine Entwicklungspflege in Grünanlagen mit Planung und Durchführung der nachhaltigen Vegetationsentwicklung kann nur hauptsächlich in den Gartendenkmalen Neuköllns sowie temporär in Einzelfällen erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 16.10.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Protokollabstimmung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Sitzungsplanung 2020      
Ö 11  
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