Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, einen bezirklichen Aktionsplan zur lokalen Umsetzung der UN-BRK erarbeiten zu lassen. Insbesondere die Themen Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsleben, Inklusion in der Schule, Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung sollen dabei berücksichtigt werden.
Für die Umsetzung der Arbeit soll ein Träger geworben werden, welcher, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung, externe und interne Kompetenzen für die Erarbeitung nutzt und sich zu einer Einwerbung von Drittmitteln zur Finanzierung bereiterklärt, sollten keine Haushaltsmittel hierfür einsetzbar sein.
Die Zielfindung soll im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung, von Politik, Verwaltung, Unternehmen, Initiativen und Vereinen erfolgen und Möglichkeiten zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation erarbeiten. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen in einen Aktionsplan einfließen, der geeignete Umsetzungsmaßnahmen formuliert. Der Aktionsplan soll bis Herbst 2020 aufgestellt, dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Begründung: Der geplante Aktionsplan soll im Bezirk zur Umsetzung der UN-BRK beitragen, die seit 2009 gültiges Recht in Deutschland ist. Das Ziel der UN-BRK ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Auf Bundesebene wurde 2011 ein Nationaler Aktionsplan erstellt und 2016 fortgeschrieben. Der Berliner Senat beschloss 2011 seine 10 behindertenpolitischen Leitlinien (Drs. 16/4265), mit deren Hilfe die UN-BRK verpflichtend umgesetzt wird und konkretisierte die Umsetzungsziele bis zum Jahr 2020 (Drs. D-308/2015).
Im Bezirk Neukölln gibt es bisher bereits sehr viele effiziente Umsetzungsmaßnahmen zur UN-BRK in den unterschiedlichen Fachabteilungen. Ein lokaler Aktionsplan, der das weitere Vorgehen festlegt und Ziele für eine zukünftige Fortschreibung beinhaltet, existiert jedoch bisher nicht. Diesem Umstand soll abgeholfen werden, um auch in Zukunft die erfolgreiche Umsetzung der UN-BRK zu forcieren.
-Schlussbericht-
Wie bereits auf eine mündliche Anfrage hin mitgeteilt, lässt sich der Beschluss nicht wie in der angedachten Form umsetzen. Einerseits konnte kein Träger ermittelt werden, der für den gesamten Umfang der notwendigen Tätigkeiten ohne einen Eigenanteil des Bezirksamtes einen Antrag auf Förderung stellt und zweitens gab/gibt es für die betroffenen Akteure in diesem Arbeitskontext seit dem Ausbruch der Pandemie auch einen anderen Fokus.
Für die Realisierung wird die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit den direkten Kolleg*innen der Stabsstelle für Dialog und Zukunft – der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung und die Freiwilligenagentur wie folgt Vorgehen:
Ausgehend von einem Votum des Beirats sollen die Themenschwerpunkte Inklusive Arbeitswelt und Bildungslandschaft, Barrierefreiheit in jeglicher Form sowie gesellschaftliches Zusammenleben im Mittelpunkt eines möglichen Aktionsplanes stehen.
Im ersten Schritt erfolgt bis zum Ende des Jahres eine breite Analyse bestehender Angebote. Die Analyse soll auch in unterschiedlichen Formaten wie die Nutzung von mein.berlin.de und analoger aufsuchener Arbeit bekannt gemacht werden und zum Mitwirken aufgefordert werden.
Ausgehend von der Analyse der konkreten Situation in Neukölln wird mit Einbindung der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung festzulegen sein, wie konkret das Beteiligungskonzept aussehen soll.
Die Durchführung einer Beteiligung ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Aus dem Ergebnis der Beteiligung leitet der Beirat für Menschen mit Behinderungen mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen entsprechende Maßnahmen ab und adressiert Forderungen.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird regelmäßig im BVV Ausschuss über den Fortgang des Prozesses berichten. Soweit dies Vorhaben auch in Mein.Berlin.de aufgenommen wurde, werden dort auch Prozesse und Zwischenergebnisse einsehbar.
Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01. Juni 2021
Martin Hikel
Bezirksbürgermeister