Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erteilung von Neubaugenehmigungen und den Beratungen hierzu, die Bauenden darüber zu informieren, dass Maßnahmen im Naturschutz leicht geplant und umgesetzt werden können und dadurch große positive Effekte erreicht werden können. Hierzu zählen insbesondere:….
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen und den Beratungen hierzu, die Bauenden darüber zu informieren, dass Maßnahmen im Naturschutz leicht geplant und umgesetzt werden können und dadurch große positive Effekte erreicht werden können. Hierzu zählen insbesondere:
- Die Berankung von Fassaden und insbesondere von fensterlosen (Brand-)Wänden mit Klettergehölzen.
- Anbringen von Nistkästen aus Holzbeton an Gebäuden entsprechend der Hinweise von Naturschutzverbänden oder künstlichen Schwalbennestern mit Kotbrett an fensterlosen Wänden unter der Dachkante.
- Anbringen eines Insektenhotels mit Stroh, Schilfrohr, angebohrten Hölzern und Lehm an einer Südwand.
- Erhaltung von freiwachsenden Hecken und Bäumen durch sinnvolle Platzierung des bzw. der Baukörper und Nachpflanzung mit heimischen, standortangepassten Sträuchern, welche idealerweise unter den Gesichtspunkten Insekten- bzw. Vogelnährgehölz ausgewählt werden sollten.
- Verweis auf die DIN 18920 „Baumschutz auf Baustellen“, welche sehr hilfreich und aussagekräftig den Stand der Technik beschreibt, aber keinen Gesetzescharakter besitzt.
- Maximal mögliche Verringerung von Bodenversiegelung zur Förderung der Regenwasserversickerung und der Bodenfauna. So wird gleichzeitig Geld gespart, weil eine geringere Regenwasserabgabe gezahlt werden muss. Im Rahmen einer solchen Beratung kann natürlich auch auf die positiven Folgeeffekte solcher Maßnahmen also die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität hingewiesen werden.
Begründung: Viele Bauende und Architekt*innen fokussieren aufgabenbedingt weniger auf den Standort und das Naturpotenzial und mehr auf die Gestaltung der Baukörper. Dabei kann schon während der Planung extrem viel in den Bereichen Baum- und Heckenschutz unternommen werden, wenn die Baukörper, soweit es möglich ist, baumschonend geplant werden. Insbesondere durch Fassaden- und Wandbegrünung kann Vielfältiges für den Klima- und Naturschutz erreicht werden, weil durch Fassadenbegrünungen…das lokale Klima verbessert wird. Die Temperaturen sinken deutlich im Vergleich zur Umgebungstemperatur ab, die Luftfeuchtigkeit steigt, so können Klimaextreme auf natürlichem Weg abgefedert werden. …die Luftqualität verbessert wird, in dem Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. …Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Denn Insekten und Vögel benötigen Lebensräume sowie Nahrungs- und Nistpflanzen. …Biotopverbundnetze enger geknüpft werden und die Stadt auf diesem Weg zum Artenschutz beiträgt.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20. März 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Rahmen der Erteilung von Neubaugenehmigungen und den Beratungen hierzu, die Bauenden darüber zu informieren, dass Maßnahmen im Naturschutz leicht geplant und umgesetzt werden können und dadurch große positive Effekte erreicht werden können.
Das Stadtentwicklungsamt weist im Rahmen der Bauberatung grundsätzlich gern auf diese Möglichkeiten hin. Hierfür gibt es die Broschüre „Grüne Oasen in Neukölln - Informationen zur Begrünung von Innenhöfen“, welche routinemäßig zur Verfügung gestellt wird. Die Abteilung Umwelt und Natur hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass diese Broschüre alle wesentlichen Informationen beinhaltet, welche Ratsuchenden in einem ersten Schritt zu diesem Thema an die Hand gegeben werden können. Eine darüber hinaus gehende fachliche Beratung zu einzelnen umwelt- und /oder naturschutzspezifischen Fragestellungen muss sodann ggf. in der zuständigen Abteilung Umwelt und Natur erfolgen.
Die Broschüre gibt auf Seite 2 Auskunft zu den Ansprechpartner*innen im Bezirksamt und wird für Ratsuchende und Interessierte auch im Internet zur Verfügung gestellt (https://www.kms-sonne.de/service/begruenung-von-innenhoefen/).
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20.01.2020
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat