Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
Datum: Di, 08.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht der Fachkonferenz "Wohnungslose Familien"      
Ö 4  
Bericht aus der Trägerversammlung      
Ö 5  
Qualität und Quantität in der Kältehilfe gemeinsam verbessern  
Enthält Anlagen
0565/XX  
Ö 6  
Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0521/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Begründung:

Da die Einladung zu Gesprächsterminen, insbesondere bei denen der Jobcenter expliziet auf die Rechtsforlgen bei einem Versäumnis hingewiesen wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch auf das Beistandsrecht hingewiesen wird. Dies wäre dann auch eine Kommunikation auf Augenhöhe.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

 

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

 

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht glich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, nnen keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28.01.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    13.03.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 4 - vertagt
   

Die Vorsitzende wendet sich eingangs an Frau Hammer als Antragstellerin. Der Antrag ist nach ihrer Auffassung durch die Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Frau Hammer in der BVV-Sitzung am 28.02.2018 durch Herrn BzStR Biedermann entbehrlich.

 

Frau Hammer stimmt dem zwar zu, möchte ihren Antrag gleichwohl aufrechthalten. Sie begründet die Intention des Antrags damit, dass Kund*innen von Behörden das Recht auf einen Beistand haben. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Hecht kann die Intention nachvollziehen, da Ratsuchende in Behörden, wie ihm selbst bekannt ist, nicht immer im Einklang mit der in Rede stehenden Rechtslage Termine wahrnehmen können. Die pauschale Überwachung der bestehenden Rechtslage ist dem Bezirksamt gleichwohl nicht möglich. Sofern dies im Einzelfall geschehen sollte, kann das Bezirksamt bei entsprechender Kenntnis natürlich darauf hinwirken. Für die SPD ist der Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig.

 

Herr Blank bestätigt die Ausführungen von Frau Hammer und steht dem Antrag für die AfD positiv gegenüber. Die Mitarbeiter*innen in Behörden verhalten sich anders, wenn ein Beistand dem Termin beiwohnt. Frau Gloeden steht für die CDU dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber.

 

Herr Szczepanski stimmt Herrn Hecht zu. Die Rechtslage ist eindeutig, jedoch ist die Umsetzung/Ausgestaltung in der Art und Weise letztlich durch die Mitarbeiter*innen in den Behörden etwas anderes. Den Antrag ist für die Grünen verzichtbar.

 

Im Ergebnis der Erörterung entscheidet sich Frau Hammer, den Antrag zunächst zurückzustellen und die Formulierung zu überdenken.

   
    08.05.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Durch die Antragstellerin wurde der Text neu gefasst. Frau Hammer berichtet ergänzend dazu von einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Jobcenters, welches auf Vermittlung von Herrn BzStR Biedermann (und in seinem Beisein) zustande gekommen ist. Durch das Beistandsrecht, welches in den Schreiben explizit Erwähnung finden soll, kann zu einer entspannteren Atmosphäre beigetragen werden.

 

Herr Blank unterstützt den Antrag, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Ergebnis wird der Antrag einstimmig durch den Ausschuss angenommen.

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.10 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.62 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.31 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.24 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

 

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

 

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht möglich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, können keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28.01.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7.1  
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales      
Ö 7.2  
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung 12. Juni 2018      
               
 
 

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