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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Rundgang "Alte Post" |
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Ö 2 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Protokollabstimmung der 9., 10. und 11. Sitzung |
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Ö 4 |
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Vorstellung Konzept Nachnutzung, Um- u. Neubau Alte Post |
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Ö 5 |
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B-Plan 8-2-1 "Grenzallee 37" Kenntnisnahme der Geltungsbereichsreduzierung |
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Ö 6 |
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B-Plan XIV-257a "Landreiterweg/Wildhüterweg" Vorlage zur Beschlussfassung BVV |
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Ö 7 |
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B-Plan XIV-269-1 "St. Jacobi Kirchhof II" Kenntnisnahme des Einleitungsbeschlusses |
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Ö 8 |
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Fairer Bezirk – Faires Outfit |
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0346/XX |
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Ö 9 |
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Bebauung der Buckower Felder sozialverträglich gestalten |
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0337/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die so genannte „Berliner Mischung“ bei der Bebauung der Buckower Felder eingehalten wird. Dazu gehört besonders, dass die Vermietungsquote für WBS-Anspruchsberechtigte nicht höher als 30 Prozent liegen darf. Zur Förderung von Wohneigentum für Familien muss die Eigentumsquote deutlich über fünf Prozent liegen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stellt ein infrastrukturelles Problem dar. Ein Verzicht auf ein Kfz bei einer Wohnung unmittelbar am Stadtrand ist nur wenig realistisch. Da die Kapazität der Straßen begrenzt ist - am Buckower Damm ohnehin - muss hier Vorsorge getroffen werden. Sollte die Prüfung der Belegung umliegender Parkhäuser ergeben, dass hier ein Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann, müssen beim Neubau (Tief-) Garagen vorgesehen werden. Zum Erhalt des sozialen Friedens ist es zwingend erforderlich, dass die Versorgung mit Kitaplätzen und die Errichtung einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gewährleistet wird. |
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18.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.12 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
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09.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 9 - im Ausschuss abgelehnt |
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Frau Bülck begründet für die CDU ausführlich die Gründe des Antrags. Wie Herr Scharmberg ausführt, wurde der Antrag aufmerksam gelesen und in der Fraktion intensiv diskutiert. Für die Fraktion der SPD bringt er einen Änderungsantrag ein, welchen er verliest. Herr Laumann bittet für die Grünen, beide Anträge zurückzustellen. Er plädiert nachdrücklich für einen 50%igen Anteil bei der Quote des geförderten Wohnraums und weist auch auf eine entsprechende Pressemitteilung der Senatsverwaltung hin. Die Vorsitzende hatte, wie sie sagt, zu Beginn der Planungen durchaus Sympathien für die Anwohnerschaft, die eine Bebauung vollständig ablehnte. Mittlerweile erscheint ihr, bedingt durch die starke Nachfrage, die Schaffung von preisgünstigem Wohnungsbau als zwingend notwendig. Zu flankierenden Maßnahmen bei einer 50%-Quote im geförderten Wohnraum sollte Herr Malter von Stadt und Land (Erfahrungen im Rollbergviertel) befragt werden. Für Herrn Wittke stellt sich die Frage, wie die anderen 50 Prozent sodann finanziert werden sollen. Herr Laumann hält entgegen, dass die städtischen Unternehmen einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen. Herr Scharmberg verweist auf den eingebrachten Änderungsantrag. Die CDU kann dem Änderungsantrag nicht folgen und bittet um Abstimmung. Der Änderungsantrag ist daraufhin bei Stimmengleichheit (SPD ja - CDU, Grüne und Linke nein - Enthaltung AfD) abgelehnt, so dass nun über den Ursprungsantrag abgestimmt wird. Auch dieser wird abgelehnt (CDU ja – SPD, Grüne, Linke nein – Enthaltung AfD).
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13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.4 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die so genannte „Berliner Mischung“ bei der Bebauung der Buckower Felder eingehalten wird. Dazu gehört besonders, dass die Vermietungsquote für WBS-Anspruchsberechtigte nicht höher als 30 Prozent liegen darf. Zur Förderung von Wohneigentum für Familien muss die Eigentumsquote deutlich über fünf Prozent liegen. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stellt ein infrastrukturelles Problem dar. Ein Verzicht auf ein Kfz bei einer Wohnung unmittelbar am Stadtrand ist nur wenig realistisch. Da die Kapazität der Straßen begrenzt ist - am Buckower Damm ohnehin - muss hier Vorsorge getroffen werden. Sollte die Prüfung der Belegung umliegender Parkhäuser ergeben, dass hier ein Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann, müssen beim Neubau (Tief-) Garagen vorgesehen werden. Zum Erhalt des sozialen Friedens ist es zwingend erforderlich, dass die Versorgung mit Kitaplätzen und die Errichtung einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gewährleistet wird. Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gr. FDP zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
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Ö 10 |
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Konzept für einen verträglichen Tourismus |
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0303/XX |
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Ö 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 12 |
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Neu- und Erweiterungsbauten |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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Ö 14 |
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Nächste Sitzung
(14. Dez. 2017 wäre nach letzter BVV in diesem Jahr. Vorziehen auf 7. Dez.?) |
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