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Bezeichnung: |
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Gremium: |
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
Datum: |
Di, 05.09.2017 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:15 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Haushaltsplan 2018/2019
Bürgerbeteiligung – Vorschläge zur Beratung im Ausschuss
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Ö 3 |
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Haushaltsplan 2018/2019
Fachliche Beratung der Kapitel 3100, 3300, 3310, 3302, 3304, 3305, 3306, 3309, 3390, 4500 und 4520
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Ö 5 |
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Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten |
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0178/XX |
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Ö 6 |
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Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln |
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0221/XX |
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Ö 7 |
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Kostenfreies WLAN im Rathaus |
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0169/XX |
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Ö 8 |
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Enquete-Kommission für die Berliner Verwaltung |
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0279/XX |
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Ö 9 |
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Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern |
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0174/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in vorliegender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, Maßnahmen sowohl zur Abwehr von zu gegenwärtigenden Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter, als auch zur Überwindung der Folgen nach solchen Ereignissen zu ergreifen; Hierzu gehören unter anderem - regelmäßig die Risiken aller möglichen Schadenslagen sowie den Stand der eigenen Vorbeugungs- und Vorbereitungsmaßnahmen zu ermitteln;
- Verhaltensregeln für die Bürger für Fälle terroristischer Angriffe zu entwickeln und an besonders gefahrengeneigten Orten auszuhängen bzw. aushängen zu lassen;
- die zur Mitwirkung bei deren Abwehr in Betracht kommenden Kräfte und Mittel zu erfassen;
- ortsbezogen besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen und erforderlichenfalls ereignis- und objektbezogene Einsatzpläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben;
- Dienstkräfte für den Einsatz zur Bekämpfung von gemeingefährlichen Ereignissen zu bestimmen, auszubilden und nach Bedarf Übungen und Ausbildungsveranstaltungen durchzuführen;
- für deren telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Dienstzeiten durch die Berliner Feuerwehr und die Polizei zu sorgen;
- Planungen der Weitergabe aller notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in den betreffenden Gebieten;
- Maßnahmepläne zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit nach derartigen Ereignissen zu entwickeln;
- alle dazu erforderlichen behördeninternen Vorsorgemaßnahmen zu koordinieren.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist regelmäßig einmal im Jahr umfassend zu berichten. Gründe: Bereits im August 2015 wurde bekannt, dass die Bundesregierung ein neues Konzept zum Bevölkerungsschutz erarbeitet hat. Grund für die Überarbeitung sei, so war zu hören und zu lesen, dass Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter durch einzelne oder einer Vielzahl gleichzeitig stattfindender terroristische Angriffe und damit eine existenzbedrohende Entwicklung grundsätzlich nicht auszuschließen seien. Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere Hinweise, an wen sich die Bürger bei oder nach solchen Gefahren wenden können, entsprechende öffentliche Aushänge an besonders stark frequentierten Plätzen, wie Einkaufszentren oder Marktplätzen, Verhaltensregeln im Falle terroristischer Angriffe. Zu den Vorbereitungsmaßnahmen zählen aber auch bauliche Veränderungen an Orten mit dauerhaft oder zeitlich regelmäßig wiederkehrend starkem Publikumsverkehr als Schutzvorkehrungen vor dem Einsatz von Fahrzeugen aller Art als Kampfmittel sowie und eine Bevorratung von Krankenbetten, Arzneimitteln, Notfallpläne für den Ausfall von Versorgungseinrichtungen und vieles andere mehr. Diese sind an die aktuellen Bedrohungsszenarien anzupassen und regelmäßig fortzuschreiben. Dafür verantwortlich sind neben den für Ordnungsaufgaben zuständigen Sonderbehörden vor allem die Ordnungsbehörde und damit das Bezirksamt. Das ist, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage unter der Drs. Nr. KA/053/XX ersichtlich, dem Bezirksamt noch nicht bekannt. Es bestreitet hier schlichtweg seine Zuständigkeit und macht damit deutlich, dass es sich über Fragen des Schutzes vor Ereignissen, von denen Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern ausgehen, weder bisher Gedanken gemacht hat noch beabsichtigt, sich jemals mit dieser Thematik ernsthaft zu befassen. Es ist daher von der Bezirksverordnetenversammlung zu seinen Pflichten anzuhalten und bei deren Umsetzung stärker als bisher zu kontrollieren. Zu diesem Zweck soll es mindestens einmal im Jahr zur umfassenden Berichterstattung verpflichtet werden. |
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10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.13 - vertagt |
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vertagt
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21.06.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.15 - vertagt |
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vertagt
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19.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.2 - überwiesen |
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Der Antrag wird gegen die Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesenDer Antrag wird gegen die Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.
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05.09.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 9 - vertagt |
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12.02.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt |
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Unter Hinweis darauf, dass der Antrag nicht mehr ganz aktuell ist, führt die AfD-Fraktion aus, dass das Bezirksamt mit dem Antrag er-sucht werden soll, Maßnahmen zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter zu ergreifen. Frau Dr. Giffey berichtet, dass die Abwehr der Gefahren für Leib und Leben sich u.a. nach den Regeln des Katastrophenschutzge-setzes (KatSG) richtet. Die Bezirksämter des Landes Berlin nehmen dabei nach § 3 KatSG als Ordnungsbehörden die administrativ-organisatorische Komponente des Katastrophenschutzes wahr. Dazu gehören unter anderem der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation (Katastrophenstab), das Identifizieren von Gefahrenquellen und das Verschaffen eines Überblicks zu den für die Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräften, Ein-satzmitteln und deren Leistungsfähigkeit. Des Weiteren hält der Bezirk ein Notfalllager bereit, um bei Großschadensereignissen eine Vielzahl von Bürgern mit den nötigsten Mitteln zu versorgen. Der bezirkliche Katastrophenschutz ist in ein landeseinheitliches System integriert. Im Falle des Auslösens des Katastrophenalarms ist die Koordination bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Beteiligung der jeweils betroffenen Bezirke und übrigen Senatsverwaltungen angesiedelt. Den Kern der nichtmilitärischen Gefahrenabwehr des Bezirkes bilden die Polizei und die Feuerwehr, welche die operativ-taktischen Maßnahmen der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Polizei ist dabei federführend, was die Prävention von terroristischen Angriffen betrifft, und arbeitet nach eigenen Ein-satzplänen. Ein Aushängen bzw. Verteilen von Verhaltensregeln für Fälle terroristischer Angriffe ist daher nicht notwendig bzw. wäre sogar kontraproduktiv, da solche Verhaltensregeln unter Umständen die Arbeit der Einsatzkräfte behindern. Zusammengefasst ist der Antrag überflüssig, weil er etwas fordert, was bereits seit langem umfassend geregelt ist. Der BVV wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken die Ablehnung des Antrages empfohlen.
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28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.3 - vertagt |
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19.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.28 - vertagt |
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21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.6 - in der BVV abgelehnt |
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Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Licher Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD und der Fraktionslosen beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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Ö 12 |
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Protokollabstimmung |
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Ö 13 |
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Nächste Sitzung |
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