Drucksache - 0178/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechtes für den Aufkauf von Spekulationsimmobilien in Milieuschutzgebieten ist im Bezirkshaushalt ein Aufkauffonds einzurichten oder an einem solchen zu partizipieren. Die benötigten Mittel sollen vom Bezirk (Haushaltsüberschüsse) und vom Senat bereitgestellt werden.
Begründung: Das BauGB § 24 (1) Abs. 4 ermöglicht den Bezirken in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung („Milieuschutzgebiete“) Hausverkäufe zu überhöhten Preisen zu stoppen. Dies kann durch Aufkauf zum Verkehrswert oder gegebenenfalls durch eine mit dem Investor geschlossene Abwendungsvereinbarung mit Sozialklauseln geschehen. Ziel ist die Dämpfung der Mietsteigerungen auf dem Wohnungsmarkt, denn bereits das Prozedere wirkt als Bremse gegen Spekulation. |
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