Drucksache - 0178/XX  

 
 
Betreff: Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
13.07.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
05.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss 1
Ausschuss Beschluss 2
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechtes für den Aufkauf von Spekulationsimmobilien in Milieuschutzgebieten ist im Bezirkshaushalt ein Aufkauffonds einzurichten oder an einem solchen zu partizipieren. Die benötigten Mittel sollen vom Bezirk (Haushaltsüberschüsse) und vom Senat bereitgestellt werden.

 

Begründung:

Das BauGB § 24 (1) Abs. 4 ermöglicht den Bezirken in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung („Milieuschutzgebiete“) Hausverkäufe zu überhöhten Preisen zu stoppen. Dies kann durch Aufkauf zum Verkehrswert oder gegebenenfalls durch eine mit dem Investor geschlossene Abwendungsvereinbarung mit Sozialklauseln geschehen. Ziel ist die mpfung der Mietsteigerungen auf dem Wohnungsmarkt, denn bereits das Prozedere wirkt als Bremse gegen Spekulation.

 
 

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