Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Bezirksamt wird gebeten, die BVV über die Entwicklung der Anträge auf Übernahme von Mietschulden im Bereich des SGB II in den letzten 3 Jahren zu unterrichten und
- (innerhalb eines Jahres) ein Konzept zu erarbeiten, das die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschuldenübernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Sozialamt Neukölln darlegt.
Dies beinhaltet auch die Bearbeitung von Anzeigen des Amtsgerichts über eingegangene Räumungsklagen durch das Sozialamt, um präventive Maßnahmen einleiten zu können.
Begründung:
In den letzten Jahren konnte die Anzahl der Ablehnungen von Mietschuldenübernahmen durch das Jobcenter Neukölln durch intensivere Abstimmung zwischen Jobcenter und Sozialamt von über 90% auf Werte unter 50% gesenkt und damit im Durchschnitt der Berliner Jobcenter eine Ablehnungsquote auf unterem Niveau erreicht werden. Angesichts der vielfach problematischen sozialen Verhältnisse und der dramatischen Mietensituation im Bezirk sind jedoch zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Situation von Wohnungsverlust bedrohter Neuköllnerinnen und Neuköllnern zu verbessern.
Ursprung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, innerhalb dieses Jahres ein Konzept vorzulegen, wie der Bezirk die Entscheidungen über Anträge auf Mietschuldenübernahme stärker so beeinflussen kann, dass Räumungen vermieden werden. Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt werden. Für die Betreuung der Betroffenen soll zudem eine präventive aufsuchende Maßnahme bei anstehenden Räumungsklagen geschaffen werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 21. Juni 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, die BVV über die Entwicklung der Anträge auf Übernahme der Mietschulden im Bereich des SGB II in den letzten drei Jahren zu unterrichten. Innerhalb eines Jahres soll zudem ein Konzept erarbeitet werden, dass die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschuldenübernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Amt für Soziales darlegt (inklusive Bearbeitung von Anzeigen des Amtsgerichts über eingegangene Räumungsklagen durch das Amt für Soziales, um präventive Maßnahmen einleiten zu können).
Das Bezirksamt hat in der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste am 11.12.2018 über die Entwicklung der Anträge auf Mietschuldenübernahmen berichtet und dargestellt, welche organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschuldenübernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Amt für Soziales vornehmen zu können.
Die Soziale Wohnhilfe legt unabhängig davon einen besonderen Fokus auf eine frühzeitige Prävention mit der Prämisse Räumungsvermeidung und Wohnungserhalt. Hierfür wurde ein neues Team in der Sozialen Wohnhilfe eingerichtet, welches seine Arbeit zum 01.08.2018 mit zwei Mitarbeiter*innen aufgenommen hat. Zum 01.01.2019 umfasst das Präventionsteam vier Mitarbeiter*innen, perspektivisch sollen es fünf Mitarbeiter*innen werden.
Seit September 2018 werden im Präventionsteam Räumungsklagen, Zwangsräumungen und Notfälle des Geschützten Marktsegments (GMS) erfasst. Für GMS-Notfälle und Räumungsklagen werden Hausbesuche angesetzt, wenn Sprechzeiten ungenutzt verstreichen.
Zur besseren Vernetzung wurde Kontakt zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes, zu Rechtsanwält*innen, zu Gerichtsvollzieher*innen, zur Senior*innenberatung sowie dem Mietschuldenteam des Jobcenters aufgenommen. Im Aufbau befinden sich zudem Kontakte zu Wohnungsgesellschaften, zur Schuldner- und Insolvenzberatung der Arbeiterwohlfahrt, den unabhängigen Sozialberatungen im Bezirk etc. um betroffene Haushalte mit einem Flyer bereits bei Mahnungen/Kündigungen erreichen zu können.
Ziel ist es insgesamt, das Tabuthema Mietschulden mehr in die Köpfe zu bekommen und Hemmnisse abzubauen. Hierzu werden die Mitarbeiter*innen auch aufsuchend tätig und werden ihr Angebot bei Vereinen, Kirchengemeinden etc. vorstellen.
Auf das Protokoll der 23. Ausschusssitzung vom 11.12.2018 bzw. die Anlage zum Protokoll wird hierbei Bezug genommen. Diese sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/si018.asp?GRA=43
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 29.01.2019
Bezirksamt Neukölln von Berlin
HikelBiedermann
BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat