Auszug - Konzept zur Übernahme von Mietschulden
Die Vorsitzende begründet den Ursprung und die Idee des Antrags und bringt einen Änderungsantrag unter Beitritt der Grünen ein. Sie bitte zunächst Herrn Erbe um seine Meinung. Dieser führt aus, dass eine Rückübertragung an das Bezirksamt rechtstheoretisch wohl möglich wäre, gleichwohl hierüber die Trägerversammlung zu befinden hätte. Die Bearbeitung der Anträge auf Mietschuldenübernahmen wird in seinem Hause durch spezialisierte Mitarbeiter*innen (kommunale Beschäftigte) vorgenommen, so dass er einen möglichen Mehrwert des Antrages nicht einzuschätzen vermag.
Nach Redebeiträgen der Vorsitzenden, Herrn Kringel und Herrn Szczepanski wird durch Herrn BzStR Biedermann ausgeführt, dass es sich beim Aspekt der Mietschuldenübernahmen um einen Teil des angedachten Präventionskonzepts für die Soziale Wohnhilfe handelt und verweist auf die bereits bestehende, gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Er wertet den Antrag gleichwohl als Auftrag, dass Thema weiter intensiv zu verfolgen und wird sich hierzu weiterhin mit dem Jobcenter austauschen, um die Zusammenarbeit zwischen Sozialer Wohnhilfe und Jobcenter weiter zu optimieren und geeignete Strukturen im Zuge des Präventionskonzeptes zu entwickeln.
Die Vorsitzende stellt den Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die BVV über die Entwicklung der Anträge auf Übernahme von Mietschulden im Bereich des SGB II in den letzten 3 Jahren zu unterrichten und (innerhalb eines Jahres) ein Konzept zu erarbeiten, das die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rückübertragung der Bearbeitung von Mietschuldenübernahmeanträgen aus dem Jobcenter Neukölln in das Sozialamt Neukölln darlegt.
Dies beinhaltet auch die Bearbeitung von Anzeigen des Amtsgerichts über eingegangene Räumungsklagen durch das Sozialamt, um präventive Maßnahmen einleiten zu können.
Begründung: In den letzten Jahren konnte die Anzahl der Ablehnungen von Mietschuldenübernahmen durch das Jobcenter Neukölln durch intensivere Abstimmung zwischen Jobcenter und Sozialamt von über 90% auf Werte unter 50% gesenkt und damit im Durchschnitt der Berliner Jobcenter eine Ablehnungsquote auf unterem Niveau erreicht werden. Angesichts der vielfach problematischen sozialen Verhältnisse und der dramatischen Mietensituation im Bezirk sind jedoch zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Situation von Wohnungsverlust bedrohter Neuköllnerinnen und Neuköllnern zu verbessern.“
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen. Der Ursprungsantrag ist damit hinfällig. |
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