Tagesordnung - 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokoll der 25. und 26. Sitzung      
Ö 3  
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1268/XIX  
Ö 4  
Anlaufstelle LSBTI im Bezirksamt  
1267/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln vom 16.07.2015 wurde das Bezirksamt um Prüfung gebeten, eine Anlaufstelle zu schaffen, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.

Das Bezirksamt hat nunmehr festgelegt, dass die bezirkliche Gleichstellungsbeauftragte Anlaufstelle in diesen Fragen sein wird. Sie wird jedoch ausschließlich als Schnittstelle der Weitervermittlung fungieren und keine Beratungsstelle sein. Letzteres verbietet sich durch die gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Landesgleichstellungsgesetz (LGG).

Das Bezirksamt will sich jedoch diesem Thema nicht verschließen und ratsuchenden Bürger_innen zumindest inhaltlich versierte Anlaufstellen in der Stadt benennen, die es in adäquater Anzahl im Stadtgebiet bereits gibt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln,  04.01.2016

 

___________________

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, in welchem Rahmen auf Bezirksebene eine Anlaufstelle geschaffen werden kann, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, auf Bezirksebene eine Anlaufstelle zu schaffen, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.

 

   
    06.05.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird zugestimmt.

 

 

   
    22.06.2015 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, eine Anlaufstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu schaffen

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, eine Anlaufstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu schaffen. Frau Dr. Giffey bestätigt den Hinweis, dass angesichts der knappen personellen Ressourcen für diese Aufgabe sicherlich keine neue Stelle eingerichtet werden kann. Insoweit wäre es allenfalls möglich, eine solche Anlaufstelle bei einem bereits bestehenden Arbeitsgebiet anzusiedeln. Im Sinne einer wegweisenden Lotsenfunktion auf im Land Berlin bestehende Beratungsangebote könnte sich Frau Dr. Giffey die Gleichstellungsbeauftragte als Anlaufstelle vorstellen.

 

Frau Edler erläutert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit 2006 eine verbesserte rechtliche Grundlage bietet, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft oder der Religion und Weltanschauung wirksam entgegenzutreten. Eine der wichtigsten Aufgaben bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung ist die professionelle Beratung und Unterstützung von Menschen im Diskriminierungsfall. Aufgrund der verschiedenen Diskriminierungsmerkmale gibt es keine Allzuständigkeit im Bezirksamt. Sie als Gleichstellungsbeauftragte fühlt sich nur für das Diskriminierungsmerkmal Geschlecht zuständig, wobei sie jedoch keine juristische Beratung leisten kann. Im Übrigen weist sie auf § 21 der Ausführungsvorschriften zum LGG hin, wonach die bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten nur den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in den Bezirken durchzusetzen, hingegen keine weiteren Aufgabenbereiche wahrzunehmen haben.

 

Unabhängig davon gibt es auf Landesebene durchaus eine ausdifferenzierte und kompetente Projektlandschaft. Hier sind beispielsweise die Landesantidiskriminierungsstelle nebst dem seit 2007 zugehörigen Fachbereich LSBTI bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zu nennen, das von der Senatsverwaltung geförderte Berliner Netzwerk Lesben, Schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung sowie diverse andere Projekte und Anlaufstellen. Einen Mangel an Beratungsstellen ist in dieser Hinsicht in Berlin nicht zu verzeichnen.

 

Auf Hinweis von Frau Edler, dass sich die Zahl der im Neuköllner Standesamt begründeten Lebenspartnerschaften seit 2011 von 44 auf 86 nahezu verdoppelt hat, gibt Frau Dr. Giffey zu bedenken, dass nicht jede neue Lebenspartnerschaft unbedingt Beratungsnotwendigkeiten auslöst oder zu Diskriminierungsfällen führt.

 

Herr Kupfer bemerkt, dass die Ausführungen von Frau Edler insofern nicht ganz den Inhalt des Antrages treffen, als es hierbei seines Erachtens nicht so sehr um Diskriminierungsfragen geht, sondern um eine Anlaufstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Die antragstellende Fraktion der SPD bestätigt dies. Intention des Antrages ist nicht die Behandlung von Diskriminierungsfällen, sondern die Abdeckung des Beratungsbedarfs im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen. Sie stellt folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

„Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, in welchem Rahmen eine Anlaufstelle geschaffen werden kann, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbieten kann.“

 

Der geänderte Antrag Drs.Nr. 1267/XIX wird einstimmig a n g e n o m m e n.

 

   
    15.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, in welchem Rahmen auf Bezirksebene eine Anlaufstelle geschaffen werden kann, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.

 

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 

   
    27.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    24.02.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    13.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Beantwortung durch die Abteilung Finanzen und Wirtschaft vertreten durch Frau BzBm´in Dr

Beantwortung durch die Abteilung Finanzen und Wirtschaft vertreten durch Frau BzBm´in Dr. Giffey.

 

Redebeiträge: Frau BV Künning

Ö 5  
Möglichkeiten einer Neukölln-App prüfen  
1269/XIX  
Ö 6  
Offene Daten Berlin  
Enthält Anlagen
1258/XIX  
Ö 7  
Laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen auf die Startseite des Bezirksamts  
1317/XIX  
Ö 8  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung 13.07.2015 Behandlung offener Anträge      
               
 
 

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