Tagesordnung - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Wohn- und Infrastrukturuntersuchung (kurz WIU) für das Sanierungsgebiet Sonnenallee/ Karl-Marx-Straße      
Ö 3  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 4  
Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 ("Mohriner Allee / Buckower Damm")      
Ö 5  
Bebauungsplan XIV-282 ("Kirchhof Rudow") - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens      
Ö 6  
Bebauungsplan XIV-283 ("St. Thomas-Kirchhof") - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens      
Ö 7  
Stärkung des Kulturstandortes Alt-Rudow 60  
1222/XIX  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete  
1307/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Aufstellungsbeschlüsse für die vorgesehenen zwei

sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz und Schillerpromenade zu erlassen.

 

 

Begründung:

Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, nach § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen, das BA zu ermächtigen, die Entscheidung über der bezirklichen Planungsabsicht widersprechende Bauvorhaben für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen.

Dies gilt bezüglich baulicher Veränderungen und insbesondere für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

 

____

Entsprechend der Beschlüsse hat das Bezirksamt für das Quartier Reuterkiez und das Quartier Schillerkiez die notwendigen Voruntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Einführung von Milieuschutz in diesen Bereichen vorliegen. Die Untersuchungen durch das Büro LPG haben ergeben, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

Aufgrund dessen, dass es der personellen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Milieuschutzes bedurfte, jedoch noch kein Personal zur Verfügung stand, hat das Bezirksamt sodann im Februar 2016 zwei Aufstellungsbeschlüsse einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für beide Gebiete gefasst. Der Gesetzgeber hat gem. § 172 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, nach einem Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungs-verordnung Vorhaben bis zu 12 Monate zurückzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.

 

Die konkreten Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs wurden für beide Gebiete nunmehr am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und sind am 29. Juni 2016 in Kraft getreten.

 

Das Bezirksamt sieht damit die Beschlüsse als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den          . Juli 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBlesing

Bezirksbürgermeisterin            Bezirksstadtrat

   
    10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.17 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird zugestimmt.

 

 

   
    23.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Fuhrmann erläutert die Intention des Antrages

Frau Fuhrmann erläutert die Intention des Antrages. Herr Morsbach erklärt, dass noch keine Ergebnisse der Voruntersuchungen vorlägen und die Fraktion der SPD Schwierigkeiten mit dem Antrag habe. Auf der anderen Seite möchte die Fraktion der SPD nicht, dass bei einer Ablehnung des Antrages in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht. Die Fraktion der SPD wird sich daher enthalten.

 

Herr Biedermann erbittet eine rechtliche Einschätzung. Herr BzStR Blesing erläutert, dass man durchaus so verfahren könne, wenn ein Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt gefasst wurde.

 

Im Ergebnis wird der Antrag mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Grünen, Linken und Piraten, den Gegenstimmen der  Fraktion der CDU und der Enthaltung der SPD beschlossen.

 

 

   
    15.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Aufstellungsbeschlüsse für die vorgesehenen zwei sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz und Schillerpromenade zu erlassen.

 

Der Beschlussempfehlung wird bei Entahltung der SPD, gegen die Stimmen CDU zugestimmt.

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.20 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.31 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.26 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Kenntnis genommen

Kenntnis genommen

Ö 9  
Gutachten veröffentlichen  
1316/XIX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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