Auszug - Gutachten veröffentlichen  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1316/XIX Gutachten veröffentlichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende erklärt den Anlass und das Ziel des Antrages

Der Ausschussvorsitzende erklärt den Anlass und das Ziel des Antrages. Er bezieht sich hierbei auf den Bebauungsplan zum Blub-Gelände.

 

Herr BzStR Blesing legt dar, dass ein Gutachten erstellt wurde, dass nicht dazu diente, den Bebauungsplan zu erstellen, sondern um eventuell einen städtebaulichen Vertrag schließen zu können. Hier galt es, objektiv einen Dissens zwischen dem Investor und dem Land Berlin aufzulösen. Um dies zu erreichen, wurde dieses Gutachten vereinbart. Es handelt sich um ein Begleitinstrument zum städtebaulichen Vertrag und ist daher nicht zu veröffentlichen. Herr Blesing bekräftigt, dass derartige Gutachten auch zukünftig nicht durch die Verwaltung veröffentlicht werden, sondern lediglich die Unterlagen, die zwingend zum Bebauungsplanverfahren auszulegen sind. Er deklariert, dass es sich bei dem Bebauungsplan zudem um eine Einzelfallentscheidung handelte. Es galt hier, den Vertrauensschutz des Investors zu wahren, da dieser das Gelände weit vor der Veröffentlichung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung durch den Senat erworben und entwickelt hatte.

 

Herr Groth ergänzt, dass Gutachten wie Lärm- oder Umweltgutachten eine andere Rechtsgrundlage aufweisen und das Baugesetzbuch in diesen Fällen eine öffentliche Auslegung verpflichtend regelt. Zudem weist er darauf hin, dass das Gutachten sehr sensible Daten enthält, insofern sei es rechtlich äußerst schwierig, ohne Zustimmung der Betroffenen diese Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Fuhrmann erklärt, dass der Senat Vorgaben zu den städtebaulichen Verträgen herausgegeben hätte. Sie ist der Auffassung, dass keine Verwaltung ein solches Gutachten anfertigen ließe, wäre dies nicht mit einer gewissen Vermutung verbunden. Die Studie wäre für die Öffentlichkeit von Interesse auch über das Bauvorhaben hinaus. Sie signalisiert Zustimmung zu diesem Antrag .

 

Herr Dobberke führt aus, dass sich die Verwaltung an Recht und Gesetz halten müsse. Man könne nicht pauschalisieren, zumal für eine Veröffentlichung immer im Einzelfall zu begründen sei, welches Interesse bestehe. Das Baugesetzbuch regelt hier das Verwaltungshandeln. Seiner Meinung nach würden solche Forderungen wie der Inhalt des Antrages das Verhaltungshandeln erschweren und hemmen. 

 

Der Ausschussvorsitzende erwidert, dass ein Antrag unnötig sei, gäbe es eine rechtliche Verpflichtung.. Er räumt ein, dass eine Veröffentlichung der Untersuchung zum Blub-Gelände im Nachheinein wegen der Urheberrechtsbestimmungen wohll nicht mehr möglich sein wird, , hälte die Veröffentlichung aber für zukünftige Fälle für geboten. Die Implementierung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung sei eine feste Entscheidung des Senats und wegweisend. Insoweit sollte die Nachvollziehbarkeit solcher Gutachten auch für die Öffentlichkeit gewährleistet sein. Zudem führt er an, dass die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren ergibt, ob ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird oder nicht. Derartige Gutachten wären also ein relevanter Punkt bei der Abwägungsentscheidung der Verwaltung in Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Eichholz weist darauf hin, dass jedes BVV Mitglied die Möglichkeit hat, auch Unterlagen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, einzusehen. Dies sollte in die Abwägungen zu diesem Antrag einbezogen werden.

 

Im Ergebnis wird der Antrag mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Linken, Grünen und Piraten und den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und SPD abgelehnt


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen