Auszug - Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 ("Mohriner Allee / Buckower Damm")
Herr Groth erklärt, dass es sich um den Buckower Damm 50 handelt. Eine Veränderungssperre ist erforderlich, weil die Firma Aldi den Betrieb erweitern möchte und dieses den Sanierungszielen entgegen steht. Zudem würden das zukünftige erweiterte Gebäude Flächen der ehemaligen NME Trassen benötigen, die jedoch als Rad- und Gehwegeverbindung im Bebauungsplan festgesetzt sind. Die Firma war nicht einsichtig und erstrebte die Durchsetzung, daher muss die Veränderungssperre festgesetzt werden.
Die Zustimmung zur Beschlussfassung in der BVV wird einstimmig empfohlen. |
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