Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung des Sportausschusses  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 11.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: TSV Rudow
Ort: Neuköllner Straße 277, 12357 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht über die Saison des TSV Rudow 2014/2015 durch den Ehrenvorsitzenden Herrn Zelmer und den 1. Vorsitzenden Herrn Preußing (u.a. Besichtigung der erneuerten Spielfläche, usw.)      
Ö 3  
Geschützte Räume in Schwimmbädern für trans und intersexuelle Menschen schaffen  
Enthält Anlagen
1111/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern. Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, soll ein Neuköllner Schwimmbad mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans- und intersexuelle Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans und intersexuelle Menschen in den Neuköllner Schwimmbädern zu erörtern. Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, sollen ein oder mehrere Neuköllner Schwimmbäder mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans und intersexuellen Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren.

 

Begründung: An kaum einem anderen Ort ist eine Unterscheidung von Mann und Frau so allgegenwärtig, wie im Schwimmbad. Trans und intersexuellen Menschen soll ermöglicht werden, als Gruppe ein Schwimmbad für sich zu haben – als sog. Schutzraum, da Schwimmbäder kein diskriminierungsfreier Raum sind und durch die notwendige Badebekleidung Diskriminierungsmerkmale besonders offenlegen.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern. Dazu berichtet das Bezirksamt: Im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 13.01.2016 erfolgte ein Austausch zur Erörterung der Möglichkeiten, geschützte Räume für trans- und intersexuelle Menschen in Schwimmbädern zu schaffen. Herr Peukert, damaliger Leiter der Berliner Bäder-Betriebe (BBB), führte aus, dass zusätzliche Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Menschen innerhalb der BBB geprüft wurden. Im Ergebnis wäre in Neukölln das Stadtbad in der Ganghofer Straße grundsätzlich geeignet. Jedoch müssten im Umkehrschluss die Schwimmzeiten für andere Badegäste reduziert werden. Da die Gleichbehandlung bei den BBB nach eigener Aussage an erster Stelle steht und niemand schlechter gestellt werden soll, um ein neues Angebot zu schaffen, waren die BBB im Ergebnis nicht bereit, bestehende Strukturen des Stadtbades zu ändern. Die BBB sagten in der Sitzung zu, nach einem entsprechenden Angebot für trans- und intersexuelle Menschen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu suchen, was aufgrund der räumlichen Nähe zu Neukölln befürwortet wurde. Im Rahmen des Vereinsschwimmens führt der Verein Seitenwechsel e.V. derzeit im Stadtbad Charlottenburg – Alte Halle, das durch die BBB betrieben wird, an jedem ersten Dienstag im Monat das Trans*Inter*Schwimmen durch.

Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.seitenwechsel-berlin.de/sportangebote/transinterschwimmen/

 

Das Bezirksamt wird sich gegenüber den BBB auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch in Neukölln Schwimmzeiten für trans und intersexuelle Menschen geschaffen werden.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 06.09.2022

 

 

Jochen Biedermann Karin Korte

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    03.12.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.12 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Sportausschuss wird einstimmig zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Sportausschuss wird einstimmig zugestimmt.

 

   
    11.03.2015 - Sportausschuss
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Piraten stellen ihren Antrag noch einmal mündlich vor, wonach dieser inhaltlich im Gremium diskutiert wird

Die Piraten stellen ihren Antrag noch einmal mündlich vor, wonach dieser inhaltlich im Gremium diskutiert wird. Herr Militz stellt die Frage, ob bereits Erkenntnisse bestehen, wieviele Personen dieses Angebot wahrnehmen würden und ob ein grundsätzlicher Bedarf im Bezirk Neukölln besteht. Es wird darauf verwiesen, dass ähnliche Angebote bereits in anderen Berliner Schwimmbädern existieren, worüber den BBB bereits Nutzerzahlen vorliegen müssten. Er wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob darüber hinaus überhaupt ein zusätzlicher Bedarf bestehen würde. Herr Wagner weist darauf hin, dass ein Angebot ein Mal im Monat für zwei Stunden ausreichend sein dürfte. Das sei ja nicht häufig. Für eine „Erörterung“ (so zumindest der Wortlaut im Antrag) sei letztendlich vorerst nur die Gesprächsaufnahme und die „Sondierung der ggf. unterschiedlichen Sichtweisen“ mit den BBB erforderlich. Frau Barkusky-Fuchs merkt an, dass aufgrund des vorliegenden Antrags jede Bevölkerungsgruppe für sich beanspruchen könnte, ein ähnlichen Antrag auf Schwimmbadnutzungszeiten zu stellen. Dann würden die öffentlichen Schwimmzeiten sehr schnell erheblich eingeschränkt werden. Warum reiche es nicht aus, das bereits in anderen Bezirken bestehende Angebot wahrzunehmen? Frau BzStR’in Dr. Giffey erläutert, dass diese Debatte unbedingt vor dem Hintergrund des notwendigen  Bedarfs geführt werden sollte. Von wievielen Nutzerinnen und Nutzern wird hier eigentlich gesprochen? Nach ihrem Kenntnisstand stünden keine zusätzlichen Zeiten zur Verfügung, zumal für die im Antrag genannte Bevölkerungsgruppe bereits unterschiedliche Angebote bestehen. Auf eine spezielle Interessensgruppe folgt ein Antrag der nächsten Gruppe. Wer möchte sich gegen einen entsprechenden Folgeantrag des Kinder- oder Frauenschwimmens oder Schwimmens von Menschen mit Behinderung oder mit Adipositas aussprechen?  Entscheidend ist, dass über 70% der Kinder in Nord-Neukölln nicht schwimmen können. Aus ihrer Sicht bleibt im Erlernen des Schwimmens der Schwerpunkt zu setzen. Herr Kontschieder erklärt, dass mit dem Antrag nicht beabsichtigt sein kann, bestimmte Gruppen aus den öffentlichen Schwimmbädern zu verdrängen. Auch hierzu sollten die BBB entsprechend befragt werden. Stehen kein zusätzlichen Zeiten zur Verfügung, dann läge hierzu zumindest erst einmal eine Aussage von den BBB vor. Frau BzStR’in Dr. Giffey merkt abschließend an, dass dieses Thema gerne bei der nächsten Sitzung des Regionalen Beirates bei den BBB thematisiert werden kann. Am Ende der Diskussion wird folgender Änderungsantrag gestellt:

 

Abs. 1

„(…) intersexuelle Menschen in einem Neuköllner Schwimmbad zu erörtern. (…)“

 

Abs. 2

„(…) verbunden ist, soll ein Neuköllner Schwimmbad mindestens (…)“

 

Die Annahme des Änderungsantrages erfolgt unter sechs Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen. Enthaltungen liegen nicht vor.

 

Im Anschluss wird dem geänderten Antrag ebenfalls unter sechs Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und keiner Enthaltung zugestimmt. Somit ist der Prüfantrag entsprechend den beschlossenen Änderungen angenommen.

   
    25.03.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern.

 

Da der Schwimmbadbesuch für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, mit einem spezifischen Schutzbedürfnis vor Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden ist, soll ein Neuköllner Schwimmbad mindestens einmal im Monat zwei Stunden nur trans- und intersexuelle Menschen vorbehalten sein. Eine mögliche Konzeption  kann sich am Kreuzberger Baerwaldbad orientieren.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Gegenstimmen der CDU zugestimmt.

   
    28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, bei den Berliner Bäderbetrieben die Möglichkeit geschützter Räume für trans- und intersexuelle Menschen in einem der Neuköllner Schwimmbäder zu erörtern. Dazu berichtet das Bezirksamt: Im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 13.01.2016 erfolgte ein Austausch zur Erörterung der Möglichkeiten, geschützte Räume für trans- und intersexuelle Menschen in Schwimmbädern zu schaffen. Herr Peukert, damaliger Leiter der Berliner Bäder-Betriebe (BBB), führte aus, dass zusätzliche Schwimmzeiten für trans- und intersexuelle Menschen innerhalb der BBB geprüft wurden. Im Ergebnis wäre in Neukölln das Stadtbad in der Ganghofer Straße grundsätzlich geeignet. Jedoch müssten im Umkehrschluss die Schwimmzeiten für andere Badegäste reduziert werden. Da die Gleichbehandlung bei den BBB nach eigener Aussage an erster Stelle steht und niemand schlechter gestellt werden soll, um ein neues Angebot zu schaffen, waren die BBB im Ergebnis nicht bereit, bestehende Strukturen des Stadtbades zu ändern. Die BBB sagten in der Sitzung zu, nach einem entsprechenden Angebot für trans- und intersexuelle Menschen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu suchen, was aufgrund der räumlichen Nähe zu Neukölln befürwortet wurde. Im Rahmen des Vereinsschwimmens führt der Verein Seitenwechsel e.V. derzeit im Stadtbad Charlottenburg – Alte Halle, das durch die BBB betrieben wird, an jedem ersten Dienstag im Monat das Trans*Inter*Schwimmen durch. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.seitenwechsel-berlin.de/sportangebote/transinterschwimmen/

Das Bezirksamt wird sich gegenüber den BBB auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch in Neukölln Schwimmzeiten für trans und intersexuelle Menschen geschaffen werden. Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 06.09.2022

 

 

Jochen Biedermann Karin Korte

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 4  
Protokollabstimmung      
Ö 5  
Mitteilung der Verwaltung, (Meisterehrung am 24.04.2015, Planung der Funktionärsehrung)      
Ö 6  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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