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Bezeichnung: |
39. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses |
Gremium: |
Sozialausschuss |
Datum: |
Di, 21.04.2015 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:20 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Protokollabstimmung der 37. und 38. Sitzung |
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Ö 3 |
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Bericht zur Perspektive der Stadtteilmütter |
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Ö 4 |
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Berufliche Perspektive für Stadtteilmütter |
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1162/XIX |
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Ö 5 |
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Heimaufsicht für Flüchtlingsunterkunft
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1060/XIX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. November 2015 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Voraussetzung dafür ist die Zurverfügungstellung ausreichender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen. Das Bezirksamt hat den Beschluss zur Besprechung in der RdB-Sitzung vom 02.06.2016 angemeldet. Nach ausführlicher Erörterung lehnt eine Mehrheit der im RdB vertretenen Bezirke die Übertragung der Zuständigkeit für die Heimaufsicht auf die Bezirke ab und verweist darauf, dass die Aufgabe der Qualitätskontrolle gesetzlich geregelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 13.06.2016Bezirksamt Neukölln von Berlin Dr. GiffeySzczepanski BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen. Geänderte ursprüngliche Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel. Ursprungsantrag: Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte von der Zuständigkeit des Landesamt für Gesundheit und Soziales in Bezirksverantwortung übertragen wird und dem Bezirk die für diese Aufgabe erforderlichen Personalmittel zur Verfügung gestellt werden.
Begründung: Das LaGeSo ist chronisch überlastet und ist daher nicht vollständig in der Lage, die Aufsicht über die Flüchtlingsheime zuverlässig und kontinuierlich durchzuführen. Angesichts der Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften ist eine effektive und kontinuierliche Kontrolle unerlässlich. Dem Bezirk fehlen trotz direktem Kontakt im Moment die rechtlichen Möglichkeiten die Situation zu beobachten und wenn nötig einzugreifen. |
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15.10.2014 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.15 - überwiesen |
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Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmtDer Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.
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09.12.2014 - Sozialausschuss |
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Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Frau Schoenthal eröffnet den Tagesordnungspunkt kurz und übergibt das Wort an Frau Von-nekold, welche den Antrag kurz begründet, da die Intention des Antrags selbsterklärend sei, und um Unterstützung wirbtFrau Schoenthal eröffnet den Tagesordnungspunkt kurz und übergibt das Wort an Frau Vonnekold, welche den Antrag kurz begründet, da die Intention des Antrags selbsterklärend sei, und um Unterstützung wirbt. Frau Finger äußert für die SPD-Fraktion grundsätzliche Zustimmung und bringt einen veränderten Textvorschlag ein. Frau Vonnekold erklärt ihr Einverständnis und übernimmt die Änderung, welche wie folgt lautet: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Voraussetzung dafür ist die Zurverfügungstellung ausreichender Personal- und Finanzmittel.“ Der Antrag wird einstimmig angenommen.
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28.01.2015 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.1 - überwiesen |
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Der erneuten Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmtDer erneuten Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.
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21.04.2015 - Sozialausschuss |
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Ö 5 - vertagt |
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Der im Ausschuss mit Änderungen beschlossene Antrag wurde durch den Ältestenrat wieder zurück überwiesen, da die Auswirkungen für den Bezirk nicht geklärt sindDer im Ausschuss mit Änderungen beschlossene Antrag wurde durch den Ältestenrat wieder zurück überwiesen, da die Auswirkungen für den Bezirk nicht geklärt sind. Im Ausschuss besteht Dissens über das weitere formale Vorgehen (komplette Rücknahme und Neuformulierung oder erneute Änderung des Textes). Im Ergebnis der Debatte wird der Antrag zunächst zurückgestellt.
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13.10.2015 - Sozialausschuss |
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Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Frau Schoenthal übergibt nach kurzer Einleitung, unter Hinweis dass die Beschlussempfeh-lung zur DrsFrau Schoenthal übergibt nach kurzer Einleitung, unter Hinweis dass die Beschlussempfehlung zur Drs. 1060/XIX in die Erörterung mit einbezogen wird, das Wort an Frau Vonnekold. Frau Vonnekold führt aus, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Drs. 1060/XIX in den Fraktionen zu Debatten geführt hat und der neue Antrag die bestehenden Bedenken aufgreifen und klarstellen soll. Die vertragliche Situation soll weiter beim LAGeSo verbleiben. Ziel des Antrags ist es, die rechtlichen Grundlagen so abzuändern, dass der Bezirk Steuerungsmöglichkeiten erhält, um Einrichtungen aufsuchen und mögliche Missstände (wie z.B. im RIXPACK Hostel) abstellen zu können. Die Einstellung von Herrn BzStR Szczepanski hat sich nicht geändert und der Antrag wird von ihm weiterhin unter der Voraussetzung befürwortet, dass der Bezirk entsprechende Personalmittel erhält. Die anderen Bezirke sehen eine eigene Zuständigkeit hierbei differenziert (Nachfrage Frau Schoenthal). In der Folge wird über die inhaltliche Formulierung des Antrags und deren rechtliche Auswirkungen diskutiert (Redebeiträge Herr Glücklich, Frau Vonnekold, Frau Manteuffel, Herr Hecht, Frau Hall-Freiwald, Herr Kringel, Frau Künning, Herr BzStR Szczepanski, Frau Schoenthal). Tenor ist, dass der Bezirk bestimmte Aufgaben vor Ort besser lösen könne. Herr Kringel gibt zu bedenken, dass der Antrag in dieser Form (ohne Kostenausgleich) ein zu hohes Risiko darstellt und neutraler formuliert werden müsse. Im Ergebnis der weiteren Erörterung entscheidet der Ausschuss einstimmig, die Beschlussempfehlung zu Drs. 1060/XIX um den letzten Satz der Drs. 1346/XIX („Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.“) zu ergänzen und der BVV erneut zur Entscheidung vorzulegen. Der Antrag Drs. 1346/XIX wird daraufhin von Frau Vonnekold zurückgezogen.
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11.11.2015 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen. Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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Ö 6 |
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Sachstand der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln |
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Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Nächste Sitzung am 12.05.2015 |
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