Tagesordnung - 28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 08.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
Ö 3  
Protokoll der 26. und 27. öffentlichen Sitzung      
Ö 4  
Unterbringung von Flüchtlingen
0352/XIX  
Ö 5  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden  
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 6  
Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes  
Enthält Anlagen
0849/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung der Entschließung des Bundesrates zur "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 07. Mai 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten.

 

Am 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten: Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das neu geschaffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit Aufnahme eines neuen Begriffes von Behinderung i.S. der UN-BRK und Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe des SGB XII, Überführung in einen eigenständigen neuen Teil des SGB IX, Trennung der Teilhabe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe neue Maßstäbe geschaffen. Das neue Teilhaberecht ist personenzentriert und sozialraumorientiert ausgerichtet und tritt in vier Reformstufen in Kraft, beginnend mit dem 30. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2023.

 

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BlnTG) konkretisiert unter Beteiligung der Bezirke (Rat der Bürgermeister) diese Maßstäbe für das Land Berlin und umfasst Regelungen zur Durchführung der Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe. Ab dem 01.01.2020 sind mit dem Gesetz umfangreiche Neuerungen auf die Bezirke zugekommen (Reformstufe 3). Das Bezirksamt Neukölln begrüßt ausdrücklich, dass der Senat die Möglichkeiten, die sich mit dem BTHG für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft im Land Berlin ergeben, nutzt.

 

Das Bezirksamt hat in den Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste anlassbezogen am 12.02.2019 und 09.04.2019 sowie umfassend in der Sitzung am 10.12.2019 zur Umsetzung informiert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.01.2020

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    26.02.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.7 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Soialausschuss wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

 

   
    08.04.2014 - Sozialausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal begründet dem Ausschuss die Intention ihres Antrages

Frau Schoenthal begründet dem Ausschuss die Intention ihres Antrages. Danach sind durch das zu erwartende Gesetz erhebliche Änderungen im Sozialhilferecht zu erwarten. Die Bezirke müssen daher schnellstmöglich beteiligt werden.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung des Antrags. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    07.05.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung der Entschließung des Bundesrates zur "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" unterrichtet werden und

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung der Entschließung des Bundesrates zur "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten.

 

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

 

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.3 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.76 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.23 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 07. Mai 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten. Am 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten: Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das neu geschaffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit Aufnahme eines neuen Begriffes von Behinderung i.S. der UN-BRK und Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe des SGB XII, Überführung in einen eigenständigen neuen Teil des SGB IX, Trennung der Teilhabe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe neue Maßstäbe geschaffen. Das neue Teilhaberecht ist personenzentriert und sozialraumorientiert ausgerichtet und tritt in vier Reformstufen in Kraft, beginnend mit dem 30. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2023. Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BlnTG) konkretisiert unter Beteiligung der Bezirke (Rat der Bürgermeister) diese Maßstäbe für das Land Berlin und umfasst Regelungen zur Durchführung der Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe. Ab dem 01.01.2020 sind mit dem Gesetz umfangreiche Neuerungen auf die Bezirke zugekommen (Reformstufe 3). Das Bezirksamt Neukölln begrüßt ausdrücklich, dass der Senat die Möglichkeiten, die sich mit dem BTHG für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft im Land Berlin ergeben, nutzt. Das Bezirksamt hat in den Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste anlassbezogen am 12.02.2019 und 09.04.2019 sowie umfassend in der Sitzung am 10.12.2019 zur Umsetzung informiert. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.01.2020

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 7  
Sachstand Flüchtlingsunterkunft      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 13. Mai 2014      
               
 
 

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