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Bezeichnung: |
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur |
Gremium: |
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
Datum: |
Mi, 02.04.2014 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:12 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Ernst-Abbe-Oberschule |
Ort: |
Sonnenallee 79, 12045 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung
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Ö 2 |
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Protokollabstimmungen
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Ö 3 |
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Gespräch über Rückläuferproblematik im Bezirk
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Ö 4 |
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Vorstellung des Kinderkulturmonats
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Ö 5 |
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Fortschreibung Schulentwicklungsplan |
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0600/XIX |
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Ö 6 |
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Wachsam gegen Rechtsextremismus: Wachschutz und Schulstationen |
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0606/XIX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, bei Neuausschreibung und Vertragsverlängerungen von Wachschutz an Schulen sowie von Schulstationen, in die Verträge eine Verpflichtung zur regelmäßigen (z. B. jährlichen) Teilnahme an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus aufzunehmen. Außerdem soll vereinbart werden, dass das Bezirksamt bei rechtsradikalen Vorfällen in oder vor Schulen informiert wird. Begründung: Immer wieder kommt es zu Verteilaktionen von sogenannten „Schulhof-CDs“ der NPD und anderen Versuchen rechtsextremer Gruppierungen, Kinder und Jugendliche für sich zu gewinnen. Dabei haben sich Erscheinungsbild und Auftreten in den letzten Jahren deutlich verändert, vielfach werden Codes (Schriftzeichen, Zahlenfolgen, Symbole) verwendet, die nicht auf den ersten Blick dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind. Um solche Vorfälle richtig einschätzen zu können, ist daher eine regelmäßige Weiterbildung unabdingbar. |
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24.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.14 - überwiesen |
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Das Bezirksamt wird gebeten, bei Neuausschreibung und Vertragsverlängerungen von Wachschutz an Schulen sowie von Schulstationen, in die Verträge eine Verpflichtung zur regelmäßigen (zDas Bezirksamt wird gebeten, bei Neuausschreibung und Vertragsverlängerungen von Wachschutz an Schulen sowie von Schulstationen, in die Verträge eine Verpflichtung zur regelmäßigen (z. B. jährlichen) Teilnahme an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus aufzunehmen. Außerdem soll vereinbart werden, dass das Bezirksamt bei rechtsradikalen Vorfällen in oder vor Schulen informiert wird. Begründung: Immer wieder kommt es zu Verteilaktionen von sogenannten „Schulhof-CDs“ der NPD und anderen Versuchen rechtsextremer Gruppierungen, Kinder und Jugendliche für sich zu gewinnen. Dabei haben sich Erscheinungsbild und Auftreten in den letzten Jahren deutlich verändert, vielfach werden Codes (Schriftzeichen, Zahlenfolgen, Symbole) verwendet, die nicht auf den ersten Blick dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind. Um solche Vorfälle richtig einschätzen zu können, ist daher eine regelmäßige Weiterbildung unabdingbar. Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird zugestimmt.
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07.08.2013 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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Ö 4 - vertagt |
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Frau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag mit der Verantwortung gegenüber Schülerinnen und Schülern, da durch die durchaus erwünschte Personalkontinuität beim Wachschutz persönliche Gespräche und Beziehungen entstehenFrau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag mit der Verantwortung gegenüber Schülerinnen und Schülern, da durch die durchaus erwünschte Personalkontinuität beim Wachschutz persönliche Gespräche und Beziehungen entstehen. Das Personal der Wachschutzfirmen sollte entsprechend sorgfältig ausgewählt werden. Frau BzStRin Dr. Giffey erläutert, dass der Aufbau persönlicher Beziehungen zwischen Schülern und Wachschützern bisher nicht beobachtet wurde, zumal auch auf einen deutlichen Altersabstand geachtet werde, um dies zu vermeiden. Die im Antrag genannten Vorfälle vor dem Schulgelände müssen sofort von den Wachschützern bzw. bei entsprechenden Vorfällen auf dem Schulgelände vom pädagogischen Personal gemeldet werden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Wachschützer liegt darin, schulfremde Personen am Zutritt zu hindern. Die im Antrag genannte Aufgabe gehöre zum regelmäßigen Arbeitsauftrag an die Schulstationen. Entsprechende Ausbildungen und Kenntnisse liegen dort vor. Eine "Bannmeile" für politische Aktivitäten vor dem Schulgelände besteht nicht. Der Antrag wird vertagt.
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02.04.2014 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt |
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Frau BzStRin DrFrau BzStRin Dr. Giffey erläutert, dass das Bezirksamt die "Rheinische Sicherheits Dienste e.K." (RSD) mit dem Wachschutz vor 11 Neuköllner Schulen beauftragt hat. Das Bezirksamt wird grundsätzlich über jeden Vorfall, der sich vor den Schulgebäuden erreignet, vom RSD informiert. Innerhalb der Schule und des Schulgebäudes tragen die Schulleitungen und das Lehrpersonal die Verantwortung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RSD nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Aktuell fanden Weiterbildungen zum Thema "Deeskalation bei Jugendlichen" statt. Nach Auffassung von Frau BzStRin Dr. Giffey geht die Forderung, in den Vertrag mit dem Wachschutzunternehmen eine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus festzuschreiben, zu weit und auch über die Vertragsregelung hinaus. Der Bezirk schließt einen Vertrag für eine bestimmte Leistungserbringung ab. Fortbildungen zu bestimmten Themen gehören nicht dazu. Herr BV Biedermann geht auf die Intention des Antrages ein. Er zielt darauf ab, das frühzeitige Erkennen rechtsradikaler Symbolik durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RSD sicherzustellen. Die Symbole haben sich in den letzten Jahren verändert und sind als solche nicht immer gleich erkennbar. Frau BzStRin Dr. Giffey betont, dass es um eine grundsätzliche Haltung zur Vertragsgestaltung geht. Fortbildungen seien kein Vertragsgegenstand. Darüber hinaus wäre es schwierig, allein Weiterbildungen zum Thema Rechtsextremismus zu fordern. Es gibt ein ganzes Fortbildungssetting, das dann in solch einem Vertrag festgeschrieben werden müsste. Daher kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Herr BV Posselt fragt nach regelmäßigen Fortbildungen zum Thema Rechtsextremismus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulstationen. Frau BzStRin Dr. Giffey weist auf eine Vereinbarung mit dem Jugendamt hin. Die Schulstationen unterstehen formal der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport. Die Fachaufsicht und damit eine Übersicht über Fortbildungen für die Schulstationen liegt jedoch bei der Abteilung Jugend und Gesundheit. Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der Linken abgelehnt.
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07.05.2014 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.2 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, bei Neuausschreibung und Vertragsverlängerungen von Wachschutz an Schulen sowie von Schulstationen, in die Verträge eine Verpflichtung zur regelmäßigen (z. B. jährlichen) Teilnahme an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus aufzunehmen. Außerdem soll vereinbart werden, dass das Bezirksamt bei rechtsradikalen Vorfällen in oder vor Schulen informiert wird. Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Grünen, der PIRATEN und der LINKEN zugestimmt.
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Ö 7 |
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Netzwerk Schulerfolg |
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0774/XIX |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung
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Ö 9 |
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Verschiedenes
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Ö 10 |
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Nächste Sitzung am 6. Mai 2014 |
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