Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl von Patientenfürsprecher/innen  
0285/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Aufhebung einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt  
0283/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Bürgerdienste  
0262/XIX  
Ö 8.2  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
0263/XIX  
Ö 8.3  
Berichte der Patientenfürsprecher/innen für das Jahr 2011  
Enthält Anlagen
0284/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Gewährung von Sachmitteln für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften  
0292/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
"Parkschein" für Handwerker  
0287/XIX  
Ö 9.3  
Küche kalt?  
0294/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss 2011  
0289/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Bündnisse für Wohnen und Mieten  
0290/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Umgestaltung des Hermannplatzes  
0293/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Generationsübergreifendes Wohnen in Neukölln  
0288/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Prävention durch Zigarettenwerbung  
0295/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Schließfachmisere in der Helene-Nathan-Bibliothek  
0296/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Bildungsgutscheine für Pflegeberufe  
0291/XIX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Haltverbot in der Scheveninger Straße  
0173/XIX  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Weitere Kürzungen und Sperren im Bezirkshaushalt?  
0297/XIX  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Chancengleiche Beschulung  
0275/XIX  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Schulstandsort Karlsgartenstraße  
0276/XIX  
Ö 11.4  
Enthält Anlagen
Kinderarmut in Neukölln  
0269/XIX  
Ö 11.5  
Enthält Anlagen
Rechtsradikalismus und Gewalt im Neuköllner Sport  
0277/XIX  
Ö 11.6  
Enthält Anlagen
VHS im Einkaufszentrum?  
0270/XIX  
Ö 12     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13     Anträge      
Ö 13.1  
Abfederung der Honorarerhöhungen an Volkshochschulen  
0281/XIX  
Ö 13.2  
Lehrer an Brennpunktschulen  
0282/XIX  
Ö 13.3  
Ausweisung von Kosten in Schlussberichten  
0265/XIX  
Ö 13.4  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
0268/XIX  
Ö 13.5  
Ausreichend Lehrpersonal an Neuköllner Grundschulen  
0278/XIX  
Ö 13.6  
Pressespiegel online veröffentlichen  
0264/XIX  
Ö 13.7  
Schließfächer in der Helene-Nathan-Bibliothek  
0279/XIX  
Ö 13.8  
Rathausvorplatz in Alfred-Scholz-Platz umbenennen  
0271/XIX  
Ö 13.9  
Rauchverbot auf Kinderspielplätzen verhängen und kontrollieren  
0280/XIX  
Ö 13.10  
Konsensliste als Drucksache im ALLRIS  
0266/XIX  
Ö 13.11  
Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern  
0272/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die am 16.08.2011 in Kraft getretene Kündigungsschutzklausel-Verordnung regelte die Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigung für sieben Jahre für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin, da zu diesem Zeitpunkt dort die ausreichende Versorgung der Wohnbevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet eingeschätzt wurde.

 

Im Rahmen der politischen Diskussion um bezahlbare Mieten, zunehmende Bevölkerung in Berlin durch Zuzug und knappen Wohnraum war eine Ausweitung der Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum im gesamten Land Berlin zu beobachten, so dass folglich ganz Berlin gem. § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen wurde. Im Ergebnis trat am 01. Oktober 2013 nunmehr eine neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft, die eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung ausweist. Die Verordnung tritt am 30. September 2023 außer Kraft.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

   
    13.06.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.11 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    14.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die mitantragstellende Fraktion der Linken erläutert die Intention des Antrages

Die mitantragstellende Fraktion der Linken erläutert die Intention des Antrages. Herr Blesing erklärt, dass der Rat der Bürgermeister und dessen zuständige Unterausschüsse sich ebenso verschiedentlich geäußert haben, der Stadtrat selbst hat kritisch angemerkt, dass er die Regelung nicht befürwortet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat jedoch ausgeführt, dass es präzise Untersuchungen im Vorfeld gegeben hat, wie sich der Wohnungsstand in den einzelnen Bezirken gestaltet. Die Indikatoren wurden untersucht und man hat festgestellt, dass in den Bezirken, die man in die 7 Jahresfrist hineingenommen hat, die Wohnungslage angespannt ist. Zudem wurden nur ganze Bezirke mit aufgenommen und man hat speziell für Neukölln festgestellt, dass nur der Norden betroffen ist. Herr Blesing erklärt, dass eine Intervention sowohl beim Senat als auch beim Abgeordnetenhaus gewiss möglich ist, aber ein Erfolg nicht garantiert werden kann.

Herr Rämer hat den ergänzenden Vorschlag, den Antrag um den Passus:Mieterinnen und Mieter zu ergänzend und sich dem Antrag anzuschließen. Herr Förster möchte sich dem Antrag anschließen, ebenso die Fraktion der Grünen.

 

Im Ergebnis wird der Antrag als nunmehr gemeinsamer Antrag aller Fraktionen einstimmig angenommen.

 

   
    22.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieterinnen und Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

 

 

   
    17.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Schlussbericht zur Kenntis genommen

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Schlussbericht zur Kenntis genommen.

 

Ö 13.12  
Einwohnerfragen als Drucksache im ALLRIS  
0267/XIX  
Ö 13.13  
Mietkosten sparen und VHS-Kursangebot ausweiten  
0273/XIX  
Ö 13.14  
Gebührensatzung für Fernbusunternehmen  
0274/XIX  
Ö 14     Mitteilungen      
Ö 15     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 15.1  
Babyklappe und Geburten im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikum Neukölln sollen weiterhin unterstützt werden  
0209/XIX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen