Auszug - Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 13.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0272/XIX Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATEN/LINKEBA/FinWi
Verfasser:FraktionsvorsitzendeBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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