Auszug - Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern
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Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt. |
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