Der Antrag wird von Herrn Mahlo verlesen und von der Fraktion die Grünen begründet. Ziel des Antrages ist es, auf bezirkseigenen Festen und Veranstaltungen und auf Märkten die Mülltrennung und das Aufstellen von Behinderten-WC´s obligatorisch zu machen.
Herr Kalusa erläutert, dass die Forderungen rechtlich möglich sind und nach Beschluss durch das Ordnungsamt als verbindliche Auflage beschieden werden können.
Herr Scharmberg erklärt, dass das Anliegen der Mülltrennung auf Festen, Märkten und Veranstaltungen ein löbliches ist und auch die AG Rudow dieses bereits vor 20 Jahren probiert hat und gescheitert ist. Insbesondere die unmittelbare Kontrolle ist nicht sichergestellt und dann auch nicht durchsetzbar. Im Übrigen sind auf Märkten, Festen und Veranstaltungen Toiletten für Behinderte seiner Auffassung nach stets vorhanden und auch entsprechend ausgeschildert. Er wird diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr Brandt schließt sich diesen Ausführungen an und mahnt, dass es hier auch an Akzeptanz beim Bürger für diese Art der Erlasse mangelt. Es werden ständig neue Regelungen erlassen von denen der Bürger dann sagt: „Die spinnen doch.“
Auch er wird dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Mahlo ergänzt, dass es sich mit dieser Regelung in letzter Konsequenz um eine Bevormundung der Gewerbetreibenden und nicht der Veranstalter handelt.
Herr Posselt glaubt nicht, dass Mülltrennung auf dieser Art der Veranstaltungen praktikabel und durchsetzbar ist.
Herr Militz teilt mit, dass die CDU-Fraktion sich der Argumentation der Vorredner anschließt und bittet um Abstimmung.
Herr Mahlo bittet um Abstimmung über den Antrag Drs. Nr. 1547/ XVIII.
Ergebnis der Abstimmung:
Ja Grüne
Nein SPD, CDU, FDP, GRAUE
Enth. Linke
Damit ist der Antrag abgelehnt.