Herr
Scharmberg begrüßt Frau Lesser, deren Teilnahme von der Fraktion der CDU und
FDP als involvierte Garten- und Landschaftsarchitektin gewünscht wurde. Herr
Colwin wird als Vertreter der Freunde und Förderer der Hufeisensiedlung e.V.
ebenfalls willkommen geheißen.
Herr Lück bezieht sich in seinem Antrag auf die BVV
im Januar 2010. Zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass die Deutsche Wohnen
eine Bundesfinanzierung erhalten hat, um den Lowise-Reuter-Ring bzw. die
Randbepflanzung denkmalgerecht umzugestalten. Das Bezirksamt hat die Fällung
von 30 Hainbuchen untersagt, da es keine zwingende Notwendigkeit gäbe. Hierzu
läuft derzeit ein Klageverfahren. Der Antrag fordert das Bezirksamt auf, die
gartendenkmalpflegerische Umgestaltung zu ermöglichen.
Herr Bezirksstadtrat Blesing korrigiert und erweitert
inhaltlich die Aussagen von Herrn Lück. Aus dem besagten Programm wurden zwei
Bewilligungen erteilt. Zum einen erhielt das Land Berlin 3,2 Mio Euro für die
Umgestaltung der öffentlichen Außenbereiche und zum anderen erhielt die
Deutsche Wohnen als der größte Einzeleigentümer – neben den 500 privaten
Eigentümern – eine Zuwendung.
Neben Maßnahmen an den Fassaden, den Dächern und den Fenstern wird auch die
Pflanzung von 93 Robinien finanziert. Beim Bau der Siedlung wurde eine
Robinienart gewählt, die in den 70er Jahren durch Hainbuchen ersetzt wurde. Die
Hainbuchen wären mit der richtigen Schnittpflege ideal gewesen und hätten auch
nicht zu Verschattungen von Wohnungen geführt. Diese Pflege der Bäume ist in
der Vergangenheit nicht erfolgt und nun sollten 47 vitale Bäume gegen 93
kugelförmige Robinien ersetzt werden. In der Hufeisensiedlung besteht der
Denkmalschutz nur für die Gebäude, aber keiner für die Freiflächen. An dieser
Stelle greift die Baumschutzverordnung, sodass die Fällung von 30 Bäumen
untersagt wurde. 17 Hainbuchen hatten einen kleineren Stammumfang als 80 cm in
der Höhe von 1,30 m, sodass diese bereits gefällt wurden. Bei einem gemeinsamen
Vor-Ort-Termin mit Herrn Dr. Haspel vom Landesdenkmalamt wird die Entscheidung
von dort auch mitgetragen.
Frau Lesser verteilt eine Unterlage mit 13 Punkten
zur Begründung ihres Standpunktes. Als freie Landschaftsarchitektin ist sie mit
der denkmalpflegerischen Herstellung beauftragt worden. Es sei zwar kein
ausgewiesenes Gartenbaudenkmal, allerdings als „Großanlage Britz mit
Freiflächen“ eingetragen. In ihren Ausführungen hebt sie die
internationale Bedeutung der Anlage vor, den Wunsch auf Baumfällung einiger
Mieter in den Erdgeschosswohnungen, die zu hohen Pflegekosten der Hainbuchen
und die Vorteile der Kugelrobinien. In weiteren Redebeiträgen vermittelt sie
den Eindruck, dass ihre fachliche Meinung vom Landesdenkmalamt getragen werden
würde und das NGA Neukölln eine andere Entscheidung hätte fällen können.
Herr Kanert hebt hervor, dass es sich nicht um ein
Gartenbaudenkmal handelt, sondern nur um einen Denkmalbereich, bei dem die
Baumschutzverordnung zwingend anzuwenden sei. Nur wenn das Landesdenkmalamt
dies zum Gartendenkmal erklären würde, gäbe es einen Spielraum, dann würde sich
das LDA aber auch die Entscheidung vorbehalten und ggf. sind die einzelnen
privaten Gärten auch betroffen.
Die anschließende Diskussion ergibt kein klares Bild
mit der Ausnahme, dass Herr Lück sehr wohl bei der Entscheidung einen
Ermessensspielraum des NGA Neuköllns sieht, der durch die Abwägung in der
Begründung im Bescheid deutlich wird.
In den Redebeiträgen von Frau Klein, Herrn Eichholz,
Herrn Scharmberg, Herrn Szczepanski, Frau Kress und Herrn Posselt gibt es unter
Einbeziehung des Vortrages von Frau Lesser keine eindeutige Position. Die
Begründung der Verschattung und damit einhergehend der Wunsch der Mieter in den
Erdgeschosswohnungen nach Baumfällungen, ist als fachlicher Grund außer Acht zu
lassen. Deutlich wird aber auch benannt, dass die Deutsche Wohnen bzw. ihre
Rechtsvorgängerin die Pflege in der Vergangenheit versäumt hat. Außer Acht bei
der Gleichung von 30 Fällungen gegenüber 62 Neupflanzungen wird der ökologische
Wert von älteren Bäumen gelassen. Es kristallisiert sich heraus, dass von
entscheidender Bedeutung ist, ob die Verwaltung mit einem derartigen Beschluss
beauftragt wird, gegen geltendes Recht zu verstoßen oder auf ein Gerichtsurteil
Einfluss zu nehmen. Aus diesem Grund ändert Herr Lück den Ursprungsantrag: das
Wort „gartendenkmalpflegerische“ wird ganz gestrichen und
„ermöglichen“ wird durch „unterstützen“ ersetzt.
Interessiert wird auch der Beitrag von Frau Lesser
bei den Bezirksverordneten aufgenommen, dass das LDA derzeit ein Verfahren zur
Festsetzung eines Gartendenkmals anstrebt. Unter diesem Aspekt müsste der
Antrag ggf. in den Fraktionen nochmals neu debattiert werden. Von einigen
Mitgliedern wird daher eine Vertagung vorgeschlagen. Herr Bezirksstadtrat
Blesing gibt zu bedenken, dass dann sicherlich nicht mehr die Mittel der
Bundesregierung zur Verfügung stünden. Obwohl der Antragstext sich nicht
eindeutig auf die Baumfällungen bezieht, wird trotzdem ein Konflikt zum laufenden Gerichtsverfahren
gesehen. Herr Lück bittet, über den Antrag abzustimmen.
Abstimmung über den Änderungsantrag: Mit vier Stimmen
der Vertreter der CDU-Fraktion, der FDP und der Grauen wird bei zwei
Enthaltungen von Vertretern der CDU-Fraktion der Antrag mit den acht Stimmen
der Fraktion der SPD, Grünen und Linken abgelehnt.
Abstimmung des Ursprungsantrages: Mit zwei Stimmen
der Vertreter der FDP und der Grauen wird bei vier Enthaltungen von Vertretern
der CDU-Fraktion der Antrag mit den acht Stimmen der Fraktion der SPD, Grünen
und Linken abgelehnt.
Herr Kupfer übernimmt mit Abschluss der Abstimmung
die Sitzungsleitung um 18.25 Uhr und fragt nach einem gesonderten
Gesprächstermin zu den gestalterischen Maßnahmen des NGA in den öffentlichen
Freiflächen. Herr Bezirksstadtrat Blesing fragt nach, ob hier die Verwaltung
Bericht erstatten oder ob es eine inhaltliche Diskussion über die Maßnahmen
geben soll. Sollte letzteres erwogen werden, so ist festzuhalten, dass der
Zeitpunkt verstrichen ist, denn die Bauplanungsunterlage ist bereits im
Genehmigungsverfahren. Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt
beantragt, das uns auch mit der Ausführung beauftragt hat.
[Protokollanmerkung: Die ersten Mitteilungen
erfolgten in der 25. und 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Anfang
2009 sowie der 21. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen am
19.03.2009, Mündliche Anfrage in der BVV
vom 29.04.2009/ Drs. Nr. 1073/XVIII]