Herr BV Anker verteilt eine
geänderte Fassung des Antrages:
„Das Bezirksamt wird
ersucht, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass
die in der Neufassung des § 4 (8) der
Grundschulordnung ermöglichen Lerngruppenfrequenzen in der Schulanfangsphase
von den Schulen auch umgesetzt werden können.
Zum einen muss bei der
Lehrerstundenzuweisung die Zumessungsfrequenz von 24 Schülern/- innen/Lerngruppe
(Anlage 1 der Zumessungsrichtlinien (Entwurf vom 14.4.2010) auf 21 bzw. 23
Schüler/- innen entsprechend der Vorgaben der Grundschulordnung geändert
werden.
Zum anderen muss die
Mittelzuweisung für die Bezirke so verändert werden, dass diese sich nicht an
der Zahl der Schüler/- innen bemisst, sondern der Zahl der einzurichtenden
Klassen Rechung trägt.
Anhang: § 4 (8)
Grundschulordnung
Jede Lerngruppe in der
Schulanfangsphase besteht grundsätzlich aus 23 bis 26 Schülerinnen und
Schülern. An Schulen, an denen entweder mindestens 40 % aller Schülerinnen und
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind oder an denen die
Erziehungsberechtigen von mindestens 40 % aller Schülerinnen und Schüler von
der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind,
beträgt die Größe der Lerngruppe davon abweichend 21 bis 25 Schülerinnen und
Schüler.“
Nach Abstimmung - 2 Ja
(Linke), 1 Nein (FDP) Rest Enthaltungen (SPD, Grüne) erfolgt die Begründung
durch Herrn Schulte (GEW): Die Grundschulordnung sei zum Schuljahr 2010/2011
geändert worden, um durch Senkung der Klassenfrequenz in sozialen
Brennpunktgebieten eine Verbesserung der Situation erreichen zu können. Die
Mittelzuweisung erfolge jedoch weiterhin nach Schülerzahl ohne
Berücksichtigung, dass in der Folge der Frequenzsenkung mehr Klassen gebildet
werden müssten, was einen höheren Platz- und Personalbedarf zur Folge habe. In
Neukölln wären hiervon 30 Schulen von insgesamt 37 betroffen.
Herr BzStR Schimmang gibt
zu bedenken, dass das momentane Modell für die Lehrerzumessung für Neukölln im
Durchschnitt günstiger sei. Er bittet um Vertagung, um mögliche Auswirkungen
und Alternativen zu prüfen. An veränderten Kriterien zur Zumessung von
Bewirtschaftungskosten werde in der Produktmentorengruppe bereits gearbeitet.
Herr BV von Kieseritzky
rügt die Verfahrensweise, die Neufassung sei lediglich als Tischvorlage bei
Aufruf des TOP in nicht ausreichender Anzahl für jedes Ausschussmitglied
vorhanden.
Der Antrag wird in
geänderter Fassung vertagt.