Auszug - Lehrerstundenzuweisung  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Albert-Einstein-Oberschule
Ort: Parchimer Allee 109, 12359 Berlin
1386/XVIII Lehrerstundenzuweisung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Karaaslan, GülaysanKroll, Christopher
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr BV Anker verteilt eine geänderte Fassung des Antrages:

Herr BV Anker verteilt eine geänderte Fassung des Antrages:

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass die in der Neufassung des  § 4 (8) der Grundschulordnung ermöglichen Lerngruppenfrequenzen in der Schulanfangsphase von den Schulen auch umgesetzt werden können.

Zum einen muss bei der Lehrerstundenzuweisung die Zumessungsfrequenz von 24 Schülern/- innen/Lerngruppe (Anlage 1 der Zumessungsrichtlinien (Entwurf vom 14.4.2010) auf 21 bzw. 23 Schüler/- innen entsprechend der Vorgaben der Grundschulordnung geändert werden.

Zum anderen muss die Mittelzuweisung für die Bezirke so verändert werden, dass diese sich nicht an der Zahl der Schüler/- innen bemisst, sondern der Zahl der einzurichtenden Klassen Rechung trägt.

Anhang: § 4 (8) Grundschulordnung

Jede Lerngruppe in der Schulanfangsphase besteht grundsätzlich aus 23 bis 26 Schülerinnen und Schülern. An Schulen, an denen entweder mindestens 40 % aller Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigen von mindestens 40 % aller Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind, beträgt die Größe der Lerngruppe davon abweichend 21 bis 25 Schülerinnen und Schüler.“

 

Nach Abstimmung - 2 Ja (Linke), 1 Nein (FDP) Rest Enthaltungen (SPD, Grüne) erfolgt die Begründung durch Herrn Schulte (GEW): Die Grundschulordnung sei zum Schuljahr 2010/2011 geändert worden, um durch Senkung der Klassenfrequenz in sozialen Brennpunktgebieten eine Verbesserung der Situation erreichen zu können. Die Mittelzuweisung erfolge jedoch weiterhin nach Schülerzahl ohne Berücksichtigung, dass in der Folge der Frequenzsenkung mehr Klassen gebildet werden müssten, was einen höheren Platz- und Personalbedarf zur Folge habe. In Neukölln wären hiervon 30 Schulen von insgesamt 37 betroffen.

 

Herr BzStR Schimmang gibt zu bedenken, dass das momentane Modell für die Lehrerzumessung für Neukölln im Durchschnitt günstiger sei. Er bittet um Vertagung, um mögliche Auswirkungen und Alternativen zu prüfen. An veränderten Kriterien zur Zumessung von Bewirtschaftungskosten werde in der Produktmentorengruppe bereits gearbeitet.

 

Herr BV von Kieseritzky rügt die Verfahrensweise, die Neufassung sei lediglich als Tischvorlage bei Aufruf des TOP in nicht ausreichender Anzahl für jedes Ausschussmitglied vorhanden.

 

Der Antrag wird in geänderter Fassung vertagt.

 

 


 
 

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