Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ausschreibungen Berliner Vergabestellen unterliegen dem am
23.07.2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz. Der Auftragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit auszuwählen. Weitergehende Anforderungen dürfen grundsätzlich
nicht gestellt werden, es sei denn, Bundes- oder Landesgesetz ermächtigt hierzu
ausdrücklich.
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz definiert
eine Reihe weitergehender Anforderungen wie beispielsweise die Tariftreue, den
Mindestlohn, die Frauenförderung, die Beachtung der International Labour Organisation
- ILO - Kernarbeitsnormen, die umweltverträgliche Beschaffung oder die
bevorzugte Vergabe von Leistungen an Unternehmen, die Ausbildungsplätze zur
Verfügung stellen. Die Bereitstellung von niedrigschwelligen
Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen hingegen ist kein
gesetzliches Vergabekriterium und daher nicht im Zuge eines Vergabeverfahrens
von den Firmen auch nicht einforderbar.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als
erledigt an.
14.10.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.10 - überwiesen
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in den Ausschreibungen zur
Umsetzung der Konjunkturpakete für die Sanierung von Schulgebäuden,
Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw
Das Bezirksamt wird gebeten zu
prüfen, ob in den Ausschreibungen zur Umsetzung der Konjunkturpakete für die
Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die
Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und
suchtkranke Menschen mit den Firmen zu verhandeln und von den begünstigten
Firmen auch zu verlangen.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung
und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.
11.01.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Herr Büge erläutert, dass Neukölln aus dem Konjunkturprogramm II für
Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen rd
Herr Büge erläutert, dass Neukölln aus dem Konjunkturprogramm II für
Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen rd. 14,3 Mio. € erhält. Nach den
Vorgaben des Senats mussten bis Ende November 2009 50 % des Gesamtansatzes
beauftragt sein. Die 100-prozentige Mittelbindung muss bis zum 30. April 2010
erfolgt sein. Aufgrund dessen laufen bereits fast alle Ausschreibungen. Neben
diesem terminlichen Hinderungsgrund würden zudem Wettbewerbsgründe und
haushaltsrechtliche Bestimmungen eine Umsetzung des Antrages nicht zulassen.
Herr Eichholz gibt weiterhin zu Bedenken, dass das Konjunkturprogramm II
der Ankurbelung der Wirtschaft dienen soll, nicht hingegen der Integration von
psychisch- und suchtkranken Menschen in den Arbeitsmarkt. Hierfür stehen andere
Förderinstrumente zur Verfügung.
Frau Dr. Stelz
hat entsprechende Erwägungen bereits ebenfalls angestellt und bringt folgenden
Änderungsantrag ein.
„Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von
Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der
Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke
Menschen besteht, mit den Firmen zu verhandeln und von den beauftragten Firmen
auch einzufordern.“
Da es sich ohnehin lediglich um einen Prüfauftrag handelt, machen die
Ausschussmitglieder von dem Angebot von Herr Büge, den Änderungsantrag vor
Abstimmung auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen, keinen Gebrauch. Dem
Änderungsantrag wird einstimmig z u g e s t i m m t.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.7 - überwiesen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten zu
prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden,
Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von
niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht, mit
den Firmen zu verhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.
08.02.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die vom Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossenen
Beschlussempfehlung ist vom Ältestenrat wegen Formulierungsmängeln in den
Ausschuss zurücküberwiesen worden
Die vom Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossenen
Beschlussempfehlung ist von der BVV wegen Formulierungsmängeln in den Ausschuss
zurücküberwiesen worden. Nach kurzer Aussprache fassen die Ausschussmitglieder
folgende Beschlussempfehlung.
Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von
Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der
Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke
Menschen besteht. In diesem Fall ist das in den Ausschreibungen explizit zu
erwähnen, mit den Bewerbern auszuhandeln und von den beauftragten Firmen auch
einzufordern.
24.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht. In diesem Fall ist das in den Ausschreibungen explizit zu erwähnen, mit den Bewerbern auszuhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der FDP zugestimmt.
01.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen