Tagesordnung - 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 11.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 17:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung      
Ö 2  
Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen  
Enthält Anlagen
1219/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ausschreibungen Berliner Vergabestellen unterliegen dem am 23.07.2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Der Auftragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Weitergehende Anforderungen dürfen grundsätzlich nicht gestellt werden, es sei denn, Bundes- oder Landesgesetz ermächtigt hierzu ausdrücklich.

 

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz definiert eine Reihe weitergehender Anforderungen wie beispielsweise die Tariftreue, den Mindestlohn, die Frauenförderung, die Beachtung der International Labour Organisation - ILO - Kernarbeitsnormen, die umweltverträgliche Beschaffung oder die bevorzugte Vergabe von Leistungen an Unternehmen, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung von niedrigschwelligen Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen hingegen ist kein gesetzliches Vergabekriterium und daher nicht im Zuge eines Vergabeverfahrens von den Firmen auch nicht einforderbar.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

   
    14.10.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.10 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in den Ausschreibungen zur Umsetzung der Konjunkturpakete für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in den Ausschreibungen zur Umsetzung der Konjunkturpakete für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen mit den Firmen zu verhandeln und von den begünstigten Firmen auch zu verlangen.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    11.01.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Büge erläutert, dass Neukölln aus dem Konjunkturprogramm II für Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen rd

Herr Büge erläutert, dass Neukölln aus dem Konjunkturprogramm II für Neu- und Erweiterungsbauten an Schulen rd. 14,3 Mio. € erhält. Nach den Vorgaben des Senats mussten bis Ende November 2009 50 % des Gesamtansatzes beauftragt sein. Die 100-prozentige Mittelbindung muss bis zum 30. April 2010 erfolgt sein. Aufgrund dessen laufen bereits fast alle Ausschreibungen. Neben diesem terminlichen Hinderungsgrund würden zudem Wettbewerbsgründe und haushaltsrechtliche Bestimmungen eine Umsetzung des Antrages nicht zulassen.

 

Herr Eichholz gibt weiterhin zu Bedenken, dass das Konjunkturprogramm II der Ankurbelung der Wirtschaft dienen soll, nicht hingegen der Integration von psychisch- und suchtkranken Menschen in den Arbeitsmarkt. Hierfür stehen andere Förderinstrumente zur Verfügung.

 

Frau Dr. Stelz hat entsprechende Erwägungen bereits ebenfalls angestellt und bringt folgenden Änderungsantrag ein.

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht, mit den Firmen zu verhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.“

 

Da es sich ohnehin lediglich um einen Prüfauftrag handelt, machen die Ausschussmitglieder von dem Angebot von Herr Büge, den Änderungsantrag vor Abstimmung auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen, keinen Gebrauch. Dem Änderungsantrag wird einstimmig z u g e s t i m m t.

 

   
    27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - überwiesen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht, mit den Firmen zu verhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    08.02.2010 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die vom Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossenen Beschlussempfehlung ist vom Ältestenrat wegen Formulierungsmängeln in den Ausschuss zurücküberwiesen worden

Die vom Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossenen Beschlussempfehlung ist von der BVV wegen Formulierungsmängeln in den Ausschuss zurücküberwiesen worden. Nach kurzer Aussprache fassen die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht. In diesem Fall ist das in den Ausschreibungen explizit zu erwähnen, mit den Bewerbern auszuhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.

 

   
    24.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei Ausschreibungen für die Sanierung von Schulgebäuden, Kindergärten, Lärmschutzmaßnahmen usw. die Möglichkeit der Bereitstellung von niedrigschwelligen Jobs für psychisch- und suchtkranke Menschen besteht. In diesem Fall ist das in den Ausschreibungen explizit zu erwähnen, mit den Bewerbern auszuhandeln und von den beauftragten Firmen auch einzufordern.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der FDP zugestimmt.

   
    01.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
Verschiedenes      
Ö 5  
Nächste Sitzung      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen