Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 13.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Neu- und Erweiterungsbauten September 2009      
Ö 2  
Bebauungsplan XIV-256-1 vom 08.01.2009 - Am Bergpfuhl -  
Enthält Anlagen
1131/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bebauungsplan XIV-256-1 bestehend aus der Planzeichnung vom 8. Januar 2009 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz ist am 15. Juni 2010 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 10. Juli 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 348 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1131/XVIII) als erledigt an.

   
    08.07.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - überwiesen
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a.    Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.

b.    Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

c.    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

d.    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

   
    13.10.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - im Ausschuss abgelehnt
    Herr Morsbach bezieht sich auf das Ergebnis der Sitzung der Bezirksverordnetenver-sammlung vor den Sommerferien, das eine Rücküberweisung in den Ausschuss zur Besprechung in Anwesenheit des Investors First Home, Frau Dr

Herr Morsbach bezieht sich auf das Ergebnis der Sitzung der Bezirksverordnetenver-sammlung vor den Sommerferien, das eine Rücküberweisung in den Ausschuss zur Besprechung in Anwesenheit des Investors First Home, Frau Dr. Stammer, vorsieht. Anwesend ist ebenfalls die Bürgerinitiative; Herr Lürgen, Herr Schich und Herr Fiolka haben Rederecht.

 

Herr Groth baut seinen fachlichen Vortrag auf den Erläuterungen der Sitzung vom Juni dieses Jahres auf und stellt anhand von Graphiken die betroffenen Areale dar. Im gültigen B-Plan sind derzeit  14.782 qm als Grünfläche vorgesehen, davon sind im Eigentum der First Home ca. 9.500 €. Hiervon sollen 3.447 qm für den Bau von fünf Einfamilienhäusern genutzt werden. Für den restlichen Teil der Fläche (rd. 6.000 qm) gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit der First Home, der die Anlage einer Durchwegung und naturnahen Grünfläche vorsieht. Mit diesem Mittel wird der eigentliche, im damaligen B-Plan festgeschriebene Zweck - eine öffentliche Parkanlage herzustellen - erreicht.

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative weist auf die weiteren Flächen hin, die für eine vollständige Durchwegung genutzt werden müssen. Dabei befindet sich ein kleineres Flurstück im Eigentum des Tiefbauamtes und der größere Teil im Eigentum der Stadt und Land.

 

Herr Wittke fragt nach der Haltung der Stadt und Land zum bezirklichen Vorhaben, eine Durchwegung herzustellen. Eine Anfrage auf Bebauung wurde abgelehnt. Bislang gibt es aber keine konkreten Verhandlungen mit der Stadt und Land, um die Gründurchwegung weiterzuführen. Mit den 9.500 qm der Frist Home soll ein erster Schritt zur Realisierung gemacht werden. Herr Schumacher hält es für möglich, dass das Modell „First Home“ Schule macht und sich auch die Stadt und Land darauf bezieht, um noch bauen zu können.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing hält dies für reine Spekulation, da diese Teilfläche viel schmaler ist und kaum möglich ist, Teilstücke herauszulösen.

Herr Biele greift den Diskussionspunkt auf und spricht sich dafür aus, dass auch  der Stadt und Land die gleichen Rechte wie der First Home zugebilligt werden müssten. Grundsätzlich wird die Fraktion der Grünen bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, denn im Bezirk muss immer mehr Grünfläche Wohnbauten weichen.

Herr Posselt sieht eine Schwierigkeit in der Realisierung des Gesamtvorhabens aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse.

 

Frau Dr. Stammer trägt den weiteren Verlauf bei Ablehnung bzw. Befürwortung des B-Planes vor. Die First Home hat 2005 das Gesamtgelände von der Gagfah in Kenntnis der festgeschriebenen öffentlichen Parkanlage auf einem Teil erworben und die vorhandene Bebauung entwickelt. Aufgrund der Festschreibung im B-Plan muss der Bezirk die Fläche zum Verkehrswert zurückkaufen. Hieran hat der Bezirk kein Interesse, da derzeit die finanziellen Mittel zur Herrichtung der Parkanlage fehlen. Mit der Verwaltung wurde der Weg erarbeitet, dass durch den Bau von freistehenden Einfamilienhäusern die Anlage und Pflege einer Durchwegung auf  der Restfläche gesichert ist. Hierüber wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der auch eine mit dem Naturschutz- und Grünflächenamt abgesprochene Bepflanzung beinhaltet. Alternativ müsste beim Scheitern des B-Planes das Land Berlin die Fläche von der First Home für ca. 30 Euro pro qm abkaufen. Bis dahin wird das Grün mit einem Zaun stärker abgesichert werden, da die Gräben zur Entwässerung der Reihenhäuser eine Unfallgefahr bergen.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing führt weiter aus, dass dann in der Investitionsplanung für 2014/2015 die Herstellung einer Grünanlage eingestellt werden müsste. Da es sich  eindeutig um keine überörtliche Grünanlage handelt, ist ein erheblicher Teil der Herstellungskosten auf die angrenzenden Anlieger nach dem Erschließungsbeitrags-gesetz umzulegen bzw. ist sogar vorzufinanzieren.

 

Herr Eichholz fragt nach der Möglichkeit, die Fläche als Pachtland für Kleingärtner zu nutzen. Frau Dr. Stammer trägt die Antwort des Bezirksverbandes Süden der Kleingärtner vor, der aufgrund der nahen Wohnbebauung und fehlenden Zufahrtsmöglichkeit dieses Angebot verworfen hat.

 

Die Bürgerinitiative reklamiert, dass die Häuser insbesondere eine Gruppe von Bäumen vernichten wird und die im Städtebauvertrag festgelegten 20 Bäume keinen adäquaten Ersatz böten. Herr Groth weist darauf hin, dass nach dem Baumschutzgesetz hierfür extra Nachpflanzungen erfolgen müssen und diese nicht im inhaltlichen Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag zu sehen sind.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing weist vor der Abstimmung des B-Planes darauf hin, dass die Verwaltung hier pflichtgemäß eine Lösungsvariante vorgeschlagen hat, die einerseits dem Begehren des Investors entgegenkommt, aber auch das öffentliche Ziel -  die Herstellung und Pflege der Grünanlage – sichert, ohne dabei den ohnehin belasteten Bezirkshaushalt in Anspruch zu nehmen.

 

Mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU, der Grünen, der FDP und der Grauen wird bei Befürwortung durch die Fraktionen der SPD und der Linken der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des B-Planes XIV-256-1 „Am Bergpfuhl“ in der Sitzung Anfang Dezember empfohlen.

 

   
    27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - vertagt
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

a.    Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.

b.    Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

c.    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

d.    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Die Beschlussempfehlung wird auf Grund der Drs. Nr. 1329/XVIII vertagt.

   
    24.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

  1. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg / Mohriner Allee 82 / Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
  3. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
  4. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 

Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Morsbach, Herrn BV Wittke, Herrn BV Oeverdieck, Herrn BV Schumacher, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Posselt, Herrn BV Biedermann, Herrn BzStR Blesing, Herrn BV Oeverdieck, Herrn BV Wittke, Herrn BV Schumacher, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Scharmberg und Herrn BV Wittke.

 

Die Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN abgelehnt (1. Abstimmung).

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN abgelehnt (2. Abstimmung).

 

 

Ursprungsvorlage: Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes, Abteilung Bauwesen:

 

  1. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
  3. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.
  4. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN zugestimmt (3. Abstimmung).

 

Gem. § 38 Abs. 6 der GO für die BVV Neukölln unterbricht Herr BV-Vorsteher die Sitzung von 19.55 Uhr bis 20.14 Uhr.

   
    01.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3  
B-Plan XIV-179 "Campus Rütli" mit Unterlagen zum Ergebnis des Wettbewerbs (Fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV am 14.10.2009)      
Ö 4  
B-Plan XIV-246 "Karl-Marx-Straße/Reuterstraße" - Konkretisierung des Planinhalts -      
Ö 5  
B-Plan 8-32 "Industrie-/Gewerbegebiet Gradestraße" - Aufstellung des B-Planes -      
Ö 6  
B-Plan 8-9a/8-9b "Mohriner Allee-West" - Geltungsbereichsteilung -      
Ö 7  
B-Plan XIV-B 5 "Karl-Marx-Straße/Buschkrugallee/Rudower Straße" - Geltungsbereichsänderung -      
Ö 8  
B-Plan XIV-B 4a "Hermannstraße/Britzer Damm" - Geltungsbereichsreduzierung -      
Ö 9  
B-Plan XIV-B 4b "Britzer Damm" - Geltungsbereichsänderung -      
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Protokoll der 30. Sitzung      
Ö 13  
Terminplanung 2010      
Ö 14  
Nächste Sitzung: 10. November 2009      
               
 
 

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