Auszug - B-Plan 8-9a/8-9b "Mohriner Allee-West" - Geltungsbereichsteilung -
Herr Bezirksstadtrat Blesing begründet die Aufteilung
der betroffenen Fläche in zwei Verfahren mit den unterschiedlichen
Eigentumsverhältnissen. Vorrangig wird der B-Plan 8-9a weitergeführt, der eine
Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und die Anlage einer in Y-Form angelegten
Grünverbindung sichert. Die
Ausschussmitglieder nehmen den B-Plan B-Plan 8-9a /
8-9b „Mohriner
Allee-West“ ohne Einspruch zur
Kenntnis. |
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