Drucksache - 1753/III  

 
 
Betreff: Barriere freier Zugang
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Schriftliche Beantwortung
2. Beschluss vom 21.06.2010
3. VzK vom 13.08.2010
Anlage 1 zur VzK
Anlage 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten zur Kenntins zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                    1753/III                        

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Barriere freier Zugang

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1753/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Freifläche Schlossplatz, die gegenwärtig mit

einem grünen Rasen zwischen genutzt wird, unverzüglich den barrierefreien Zugang

zu veranlassen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.08.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat sich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an die

Senatsbaudirektorin gewandt und um Überprüfung und Überarbeitung der Planungskonzeption für das Schlossareal gebeten mit dem Ziel, alle Bereiche des Schlossareals für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen zugänglich zu machen.

Sobald die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorliegt, wird diese der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den 10. August 2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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