Drucksache - 1728/III  

 
 
Betreff: Mitwirkung der Stadtteilvertretungen Müller- und Turmstraße sicherstellen
hier: Mitwirkung in Gutachten- und Wettbewerbsverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr David, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
2. Beschluss vom 21.06.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin1728/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Mitwirkung der Stadtteilvertretungen Müller- und Turmstraße sicherstellen

hier: Mitwirkung in Gutachter- und Wettbewerbsverfahren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1728/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Stadtteilvertretungen Müller- und Turmstraße insbesondere folgende Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen:

 

1. Mitwirkung bei Vorschlägen für die Bestellung von Gutachtern und Sachverständigen

2. Mitwirkung der von ihr benannten Mitglieder als Sachpreisrichter oder Sachverständige in Wettbewerbsverfahren.

 

 

Das Bezirksamt hat am   31.08.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

zu 1. Mitwirkung der Stadtteilvertretungen bei der Bestellung von Gutachtern

 

Die Mitwirkung der Stadtteilvertretungen bei der Auswahl und Bestellung von Gutachtern ist im Programm der Aktiven Stadtzentren nicht möglich.

 

Erfolgt die Ausschreibung von Gutachtern, geschieht dies in der Regel nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), oder nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Gemäß § 16 der Vergabeverordnung (VgV), die bei diesen Ausschreibungsverfahren zur Anwendung kommen muss, ist die Mitwirkung von Dritten bei Ausschreibungsverfahren zu versagen. Die Mitglieder der Stadtteilvertretung sind dabei als Dritte zu werten, da sie weder Auftraggeber noch Verfahrensbeteiligte im Sinne von Fachkundigen der Verwaltung sind.

Die Vergabeordnung sagt dazu: „Als Organmitglied oder Mitarbeiter eines Auftraggebers oder als Beauftragter oder als Mitarbeiter eines Beauftragen eines Auftraggebers dürfen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen Auftraggeber als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken“.

 

Von diesem Grundsatz geleitet, ist eine Beteiligung der Stadtteilvertretung am laufenden Vergabeverfahren zu untersagen, da sie bereits in ihrer Eigenschaft als Betroffenenvertretung eigene Zielsetzungen verfolgen und somit eine Voreingenommenheit und ein Interessenkonflikt unterstellt werden kann. Sie sind somit von der Mitwirkung am Vergabeverfahren zu befreien. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitglieder der Stadtteilvertretung sich bei Ausschreibungen für bestimmte Leistungen selbst für die Erbringung der Leistung bewerben. Die Mitwirkung bei der Auswahl würde somit zur klaren Vorteilnahme Einzelner führen.   

Die Mitwirkung bei der Auswahl von Gutachtern oder Dienstleistern im Rahmen von VOL oder VOF Ausschreibungsverfahren würde unweigerlich zu einem formalen Verfahrensfehler führen und als Konsequenz die Ungültigkeit der Ausschreibung zur Folge haben.

 

Eine Mitwirkung ist nur vor Beginn der förmlichen VOL und VOF Ausschreibungsverfahren möglich. Es können gegenüber dem Auftraggeber (Verwaltung) allgemeine Ziele entwickelt und benannt werden, die durch die ausgeschriebenen Leistung erreicht werden sollen. Es obliegt dann dem Auftraggeber, ob die Empfehlungen der Stadtteilvertretung in den formellen Ausschreibungsunterlagen Berücksichtigung finden.

 

Bei bisherigen Ausschreibungsverfahren (z.B. Platzmanagement, Geschäftsstraßen-management) wurden die Stadtteilvertretungen sowohl der Müllerstraße als auch in der Turmstraße über die Zielvorstellungen informiert und hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen und Vorschläge einzubringen.  

Es ist vorgesehen, auch im Vorfeld von künftigen Ausschreibungsverfahren die Stadtteilvertretungen wie bisher zu beteiligen und zu prüfen, ob deren Meinungen und Vorstellungen bei der Entwicklung der Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungskriterien einfließen können. 

 

 

zu 2. Mitwirkung der Stadtteilvertretungen als Sachpreisrichter und Sachverständige  

          im Rahmen von Wettbewerbsverfahren

 

Wettbewerbsverfahren unterliegen in der Regel nicht der Vergabeverordnung. Die Mitwirkung der Stadtteilvertretung würde daher nicht zu einem formalen Fehler im Wettbewerbsverfahren führen. Da es im Rahmen des Programms Aktive Zentren gewünscht ist, dass sich die Stadtteilvertretungen aktiv im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei den Umgestaltungsprozessen der Gebiete Turm- und Müllerstraße einbringen, wird die Teilnahme eines Vertreters an Wettbewerbsverfahren durch den Bezirk befürwortet.

Das Bezirksamt wird sich bei künftigen Wettbewerbsverfahren gegenüber der durchführenden Behörde (SenStadt Abt. II D) dafür einsetzen, dass eine Beteiligung als „Sachpreisrichter“ erfolgen kann. Somit hätte die Stadtteilvertretung die Möglichkeit, stimmberechtigt bei der Auswahl von Wettbewerbsarbeiten mitzuwirken.

 

Vorraussetzung für die Funktion eines Sachpreisrichters ist neben der umfassenden Kenntnis der Richtlinien für Planungswettbewerbe auch fachliche und sachliche Kompetenz zur Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge.

Erfolgt eine Mitwirkung im Rahmen eines Sachpreisrichters, vertritt die Stadtteilvertretung ihre eigene fachliche Meinung. Sie ist als Bürgervertretung kein Gremium des Bezirksamtes.

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den 31.08.2010

 

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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