Drucksache - 1716/III  

 
 
Betreff: Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung uneingeschränkt umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fünfstück für die Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-O. Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
2. Beschluss vom 21.06.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.09.2010
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                .08.2010

Abt. Jugend, Schule und SportTel.:  2 3700

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1716/III und 1732/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung uneingeschränkt umsetzen!

(DS-Nr. 1716/III)

Keine alleinige Entscheidung zur Ausgabensteuerung aus finanzpolitischer Sicht (DS-Nr. 1732/III)

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 „das Bezirksamt aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auch künftig die Transferausgaben für die Kindertagesbetreuung incl. Tagespflege unverändert finanziert werden…“ und sie hat „das Bezirksamt ersucht, sich bei der

Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die geplante neue Form der Steuerung und Basiskorrektur im Bereich der Transferausgaben hinsichtlich der Ausstellung von Kitagutscheinen überarbeitet wird. Das Bezirksamt möge sich ferner dafür einsetzen, dass Vorhaben zur Senkung von Ausgaben nicht nur unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten, sondern auch aus fachpolitischer Sicht zu betrachten sind…“

 

 

Das Bezirksamt hat am 31.08.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an den für

Finanzen zuständigen Senator, Herrn Dr. Nussbaum, und an den für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Senator, Herrn Professor Dr. Zöllner, gewandt.

Unter Verweis auf die o.g. Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung  Berlin-Mitte vom 17.06.2010 wird darin aufgefordert, die Mehrausgaben der Bezirke für die vorschulische Förderung auch künftig vollständig basiszukorrigieren.

 

Zwischenzeitlich ist ein Antwortschreiben der für Finanzen zuständigen Staatssekretärin, Frau Spranger, beim Bezirksamt  Berlin-Mitte eingegangen. Dieses Schreiben wird hiermit ebenfalls als Anlage zur Kenntnis gegeben.

Darin wird die Absicht bekundet, eine Arbeitsgruppe zwischen Senat und Bezirken einzurichten, die sich mit der o. g. Problematik befassen wird. Es ist vorgesehen, dass sich die Arbeitsgruppe noch im September 2010 konstituiert.

Über die Ergebnisse wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zu gegebener Zeit informieren.  

 

Sobald eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegt, wird diese unaufgefordert der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

 

 

Rechtsgrundlage:  § 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine
 

 

 

 

Berlin, den 31.08.2010

 

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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