Drucksache - 1712/III  

 
 
Betreff: Keine Dumpinglöhne in Mitte!
Keine Vernichtung der Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
2. Beschluss vom 21.06.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin               September  2010

              Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                     9018 44 600

  

  

     Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache

Mitte von Berlin              Nr. 1712/III

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über Keine Dumpinglöhne in Mitte! Keine Vernichtung der Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache-Nr. 1712/III)

 

Das Bezirksamt wird verpflichtet, öffentliche Aufträge ausschließlich an Firmen zu vergeben, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne zahlen. Dies gilt auch für Aufträge, die über freie Träger vergeben werden. Eine Quersubventionierung über das Jobcenter soll ausgeschlossen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Durch die Einbindung der zentralen Submissions- und Vergabestelle wird bei allen öffentlichen Aufträgen des Bezirksamtes Mitte von Berlin sichergestellt, dass die rechtlichen Grundlagen zum Vergaberecht strikt eingehalten und beachtet werden.

 

Mit dem gemeinsamen Rundschreiben SenStadt VI A / SenWiTechFrau II Nr.06/2010 sind aufgrund des am 23.07.2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Regelungen getroffen worden, die auch für Auftragsvergaben im Rahmen von beschäftigungswirksamen Beschäftigungsmaßnahmen gelten und dabei insbesondere auf die Verpflichtung zur Einhaltung der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz verbindlichen Mindestentgeltsätze für Arbeitsangelegenheiten verweisen.

 

Dieses Rundschreiben wurde von der zentralen Submissions- und Vergabestelle im Intranet allen Dienststellen zur Verfügung gestellt.

 

Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

Berlin, den 14.09.2010

 

 

 

 

Dr. Hanke              Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 
 

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