Drucksache - 1699/III
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Nachstehend aufgeführte Paragraphen werden wie folgt
geändert bzw. neu eingefügt: § 21 – Sitzungstermine (2)
Sitzungstermine
und Ferienzeiten werden von der BVV bestimmt. Neu § 59a – Fotografieren / Filmaufnahmen Grundsätzlich
ist das Filmen und Fotografieren in der BVV und in den öffentlich tagenden
Ausschüssen gestattet. In begründeten Ausnahmefällen kann für einzelne
Tagesordnungspunkte die Aufnahme vom jeweiligen Sitzungsleiter untersagt
werden. Der mit
Beschluss vom 23.11.2006 zur Drs.-Nr. 0046/III – Bildung von Ausschüssen –
unter Nr. 2. eingerichtete Geschäftsordnungsausschuss wird aufgelöst. Neu § 13 Abs. 2 Satz 2 Beschwerden
über die Sitzungsleitung der/des Vorsteherin/Vorstehers in der
BVV und über seine Geschäftsführung sind im Ältestenrat vorzubringen und zu
beraten. Änderungen zur Geschäftsordnung werden im Ältestenrat beraten
und in der BVV beschlossen. |
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