Drucksache - 1652/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5p (östliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5p
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
02.06.2010 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.04.2010
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Abwägung
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich
2. Beschlussempfehlung zur VzB Stadtentwicklung vom 03.06.2010
3. Beschluss vom 21.06.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1652 / III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5p (östliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5p.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan I-B5p vom 4.11.2009 für das Gelände zwischen Linienstraße 218-222, Alte Schönhauser Straße 3-7, 9-11,Mulackstraße 1, 3-6 und Rückerstraße 1 und 3-5 im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.     Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5p vom 4.11.2009 für das Gelände zwischen Linienstraße 218-222, Alte Schönhauser Straße 3-7, 9-11,Mulackstraße 1, 3-6 und Rückerstraße 1 und 3-5 im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 20.04.2010

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5p im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5p

 

 

 
 

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