Drucksache - 1502/III  

 
 
Betreff: Dritten Pflegestützpunkt im Bezirk Mitte in Moabit einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsantrag SozBueD vom 12.01.2010
2. Beschluss vom 21.01.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010

Das Bezirksamt wird ersucht, sich sowohl über das landesweite Steuerungsgremium zu den Pflegestützpunkten als auch direkt gege

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

03.11.2010

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                  

                                  Drucksache Nr. 1502/III

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Dritten Pflegestützpunkt im Bezirk Mitte in Moabit einrichten“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  21.01.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1502/III):

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich sowohl über das landesweite Steuerungsgremium zu den Pflegestützpunkten als auch direkt gegenüber den Kranken- und Pflegekassen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass ein dritter Pflegestützpunkt im Bezirk Mitte eingerichtet wird. Dieser soll im Rathaus Tiergarten und damit im bisher nicht versorgten Ortsteil Tiergarten angesiedelt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am  09.11.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Land Berlin existieren zur Zeit 26, im Bezirke Mitte zwei Pflegestützpunkte. Allerdings sind die Pflegestützpunkte nicht gleichmäßig in den Bezirken bzw. auf die Bezirke verteilt. So verfügt der Bezirk Lichtenberg nur über einen Pflegestützpunkt, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dagegen über vier, die alle fußläufig von einander entfernt sind. Die Diskussionen im Steuerungsgremium der Pflegestützpunkte deuten darauf hin, dass dieses Ungleichgewicht wohl auch nicht durch die bis Ende 2011 geplante Erweiterung der Pflegestützpunkte auf 36 beseitigt werden wird. Auch wenn die Pflegestützpunkte anbieterneutral agieren (müssen), sind diese bisher fast immer der Geschäftsstelle der jeweiligen Trägerkrankenkasse angegliedert.

 

Dies gilt auch für den Pflegestützpunkt am Alexanderplatz, der sich im selben Gebäude wie die AOK-Geschäftsstelle befindet. Erweiterungswünsche der Kassen folgen daher weniger den räumlichen Bedürfnissen im Land Berlin als eigenen betriebswirtschaftlichen Überlegungen. Von kommunalen Vertretern im Steuerungsgremium der Pflegestützpunkte wurde daher gefordert, die Erweiterung der Pflegestützpunkte auszusetzen und zuerst eine bessere personelle Ausstattung und eine bessere fachliche Betreuung in den vorhandenen Pflegestützpunkten sicherzustellen. Auch das Bezirksamt sieht in dieser Hinsicht Verbesserungsmöglichkeiten. So verfügt der Pflegestützpunkt der ehemaligen Koordinierungsstelle nur über gut 2 Mitarbeiterinnen, die die vielfältigen Anforderungen – unterem auch aufsuchende Beratung -, die an sie gestellt werden, kaum bewältigen können.

 

Gleichzeitig hat die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte erst ein Jahr nach ihrer Gründung mit einem Tag der offenen Tür begonnen und soll jetzt durch verschiedene Medienkampagnen intensiviert werden. Hier ist die Wirkung auf die bisher eher begrenzte Nachfrage in den von den Kassen betriebenen Pflegestützpunkten abzuwarten.  Auch inhaltliche Fragen wie die strikte Abgrenzung der nur durch die Pflegekassen zu leistenden Pflegeberatung nach § 7a SGB XI  sind in der täglichen Arbeit vor Ort noch nicht praktikabel gelöst. Das Bezirksamt kann daher der Forderung zuerst die qualitative Entwicklung der Pflegestützpunkte voranzutreiben, bevor weitere Pflegestützpunkte eröffnet werden, einiges abgewinnen.

 

 

 

Hinzu kommt, dass noch im Jahr 2010 gemäß § 45d SGB XI im Land Berlin 12 Unterstützungsstellen für Ehrenamts- und Selbsthilfestrukturen eingerichtet werden, deren Aufgabe die Unterstützung, die allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren Angehörige zum Ziel haben. Diese Unterstützungsstelle wird in Mitte im Ortsteil Moabit in der Perleberger Straße 44 eingerichtet, von der Selbsthilfe-, Kontakt- und Beratungsstelle Mitte - StadtRand gGmbH betreut und bildet einen Verbund mit dem Nachbarschaftszentrum Stadtschloss Moabit des Moabiter Ratschlags e.V. Finanziert wird die Unterstützungsstelle zu gleichen Anteilen durch das Land Berlin und die Pflegekassen. Es wird sich zeigen, ob es sinnvoll ist, hier im Rahmen von dezentralen Sprechstunden auch reguläre Beratungsangebote der Pflegestützpunkte anzubieten.

 

Das Bezirksamt wird diese Entwicklung und die der beiden schon vorhandenen Pflegestützpunkte abwarten, bevor es aktiv für einen dritten Pflegestützpunkt in Mitte und im Rathaus Tiergarten wirbt. Zur Zeit ist es noch unklar, welche Organisationseinheiten des Bezirksamtes auf Dauer im Rathaus Tiergarten untergebracht werden. Damit ist auch unklar, welche freien Raumkapazitäten für welche Entgelte ggf. einem weiteren Pflegestützpunkt angeboten werden können.

 

Unter Würdigung aller dargelegten Aspekte schätzt das Bezirksamt daher ein, dass die Einrichtung eines weiteren Pflegestützpunktes unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen nicht mehr in dieser Wahlperiode möglich sein wird und sich Bezirksamt und BVV dieser Thematik in der neuen Legislaturperiode neu stellen müssen. Über alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Pflegestützpunkten und der neu eingerichteten Unterstützungsstelle wird das Bezirksamt aber im Fachausschuss selbstverständlich regelmäßig berichten.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

 

Berlin, den 09.11.2010

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen