Drucksache - 1485/III  

 
 
Betreff: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans III-46-1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding (Mittelpunktbibliothek), die Durchführung des Verfahrens als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.01.2010
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1485 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans III-46-1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding (Mittelpunktbibliothek), die Durchführung des Verfahrens als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen:

 

I.           Der Bebauungsplan III-46-1 für das Grundstück Müllerstraße 147 und Flurstück 308/3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom November 2009 aufgestellt.

II.         Das Verfahren wird gemäß §13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs geführt.

III.        Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans III-46-1 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

IV.      Der Durchführung der Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans III-46-1 ist die dringlich erforderliche und möglichst kurzfristig umzusetzende Erweiterung und Neuorganisation des bestehenden Bibliothekstandortes Schiller-Bibliothek zu einer Mittelpunktbibliothek.

Die Abteilung Bildung und Kultur des Bezirksamtes Mitte beabsichtigt die Zusammenfassung dezentraler Bibliothekstandorte zu einer Mittelpunktbibliothek am Standort der jetzigen Schiller-Bibliothek im ehemaligen BVV-Saal im Bereich des Rathausstandortes Müllerstraße (BA-Vorlage 828/09).

Für die Erweiterung des Bibliothekstandortes stehen im Rahmen des Förderungsprogramm "Aktive Stadtzentren" EFRE-Mittel zur Verfügung, die kurzfristig umzusetzen sind. Es ist vorgesehen, den Standort in 2 Stufen zu erweitern. Die 1. Stufe sieht eine Bibliothekserweiterung von ca. 1600m² Nutzfläche und mittelfristig die Erweiterung auf 6000m² Nutzfläche, vor.

 

Die geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans III-46, der u. a. die vorhanden Gebäude am Rathausstandort Müllerstraße durch Baukörperausweisung festsetzt und somit keine Erweiterungsmöglichkeiten beinhaltet, stehen der geplanten Erweiterung des Bibliothekstandortes entgegen. Zur Umsetzung der aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen ist die Änderung des Planungsrechtes durch den Bebauungsplan III‑46-1 erforderlich.

 

Grundlage für die zukünftigen planungsrechtlichen Festsetzungen (Gemeinbedarfsfläche "Rathaus", "Bibliothek") ist die im Rahmen eines städtebaulichen Gutachterverfahren "Schiller-Bibliothek Berlin Mitte" ermittelte Vorzugsvariante mit Pavillonbauten entlang der Brandwand an der südöstlichen Grundstücksgrenze (Haaberland Architekten), für die sich das BA-Mitte ausgesprochen hat.

Die Durchführung eines städterbaulichen Realisierungswettbewerbes wird z. Z. durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -II D- vorbereitet.

Die Bebauungsplaninhalte werden im weiteren Verfahren im durch Knotenlinie und angegebener Geschossfläche abgegrenzten Bereich ergänzt und qualifiziert.

 

Der Bebauungsplan III-46-1 dient im Sinne des § 13a BauGB der Innenentwicklung, indem vorhandene Flächenressourcen an einem bestehenden und gut erschlossenen Verwaltungsstandortes im Innenstadtbereich erweitert und optimiert werden. Dieser ist, in Anbetracht seiner stadträumlichen Lage mit den sich darstellenden niedrigen Nutzungsmaßen (GFZ: 0,6, GRZ: 0,3), derzeit als Standort mit unausgenutztem Entwicklungspotential einzustufen.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll, da bereits zugesagte Fördermittel eine zügige Umsetzung der Erweiterung des Bibliotheksstandortes erfordern, als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB und gem. § 13a Abs. 2 unter Anwendung der Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, geführt werden.

Durch die beabsichtigten Bebauungsplaninhalte wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) liegen nicht vor.

 

Ein Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist nicht vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt ca. 2.500.- € benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereit gestellt sind.

 

Die genauen Kosten für die Konzeptfindung und die bauliche Erweiterung der Bibliothek werden im weiteren Verfahren ermittelt.

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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